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27.05.2015

Kai Klose: Neuregelung des Hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammerrechtes und des Hessischen Architektenrechtes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich losgelöst von dem konkreten Gesetzestext, der von meinem Kollegen Dr. Arnold ausführlich vorgestellt worden ist, noch etwas grundsätzlicher werden; denn ich glaube, das ist eine gute Gelegenheit, um auch einmal über die Leistungen der Ingenieurinnen und Ingenieure in diesem Land zu sprechen.
Wir sprechen in diesem Landtag häufig davon, dass die hessische Wirtschaft stark vom Dienstleistungssektor geprägt ist. Häufig denken wir an die Banken und an den Flughafen und übersehen dabei, dass Dienstleistungen – insbesondere auch hochwertige Dienstleistungen – häufig durch die in Hessen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure erbracht werden: durch Architektur- und Stadtplanungsbüros, durch Ingenieurbüros, aber z. B. auch durch Ingenieurinnen und Ingenieure in der Unternehmensberatung.
Jenseits der Dienstleistungswirtschaft ist Hessen nach wie vor – glücklicherweise – ein Land starker Industriezweige und des Mittelstands. Gerade in den kleineren Industriebetrieben arbeiten viele Ingenieure, die mit ihrem Wissen und ihrem Talent dafür sorgen, dass Hessen ein innovativer Wirtschaftsstandort ist und bleibt. Nicht umsonst gehört Hessen regelmäßig zu den Top-Bundesländern mit den meisten Patentanmeldungen; viele davon stammen aus dem Ingenieursbereich. Ingenieurinnen und Ingenieure tragen damit erheblich zur Innovationskraft und zur Wirtschaftsleistung unseres Bundeslands bei.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Das ist für uns GRÜNE besonders wichtig: Gerade für den Erfolg der Energiewende, dem aktuellen gesellschaftlichen Megaprojekt, sind die Arbeit und das Fachwissen der Ingenieurinnen und Ingenieure unverzichtbar. Ohne ihre Expertise und ohne ihre Ideen, wie wir das Wirtschaften klimafreundlicher und ökologischer gestalten können, wäre der notwendige Umbau unserer Gesellschaft unmöglich.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Um die Qualität all dieser Ingenieurleistungen auch künftig sicherstellen zu können, ist es geboten, die gesetzlichen Regelungen an den veränderten Alltag der Ingenieurinnen und Ingenieure anzupassen. Kollege Dr. Arnold hat die konkreten Veränderungen, die die Koalition vornehmen will, und die Gründe dafür bereits ausführlich dargestellt.
Es geht um die Festlegung von Mindestanforderungen für die Qualitätssicherung. Es geht darum, wie wir als Reaktion auf den Bologna-Prozess und die Umstellung des Hochschulrechts auf andere Studienabschlüsse eine Qualitätssicherung hinbekommen, die Rücksicht darauf nimmt, dass eine Vielzahl neuer, ingenieurähnlicher Studienabschlüsse ohne einheitliche Standards entstanden ist.
Deshalb wollen wir in Anlehnung an bereits etablierte Verfahren – beispielsweise für die Fachanwälte – für besonders qualifizierte Ingenieure eine zusätzliche Fachbezeichnung einführen: Wir wollen quasi ein Qualitätssiegel für eine Ausbildung und Zusatzbezeichnung als „Fachingenieur/Ingenieurkammer Hessen“ schaffen.
Wir verankern über die Verordnungsermächtigung im Gesetz auch die Möglichkeit, auf neue Entwicklungen bei den Studiengängen ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren flexibel zu reagieren. Im Ministerium für Wissenschaft und Kunst und in der Ingenieurkammer Hessen ist insgesamt genug Fachkompetenz vorhanden, um diese Studiengänge auszugestalten: Welcher Studiengang erfüllt konkret die Voraussetzungen?
Außerdem sehen wir für neu eingetragene bauvorlagenberechtigte und anerkannte Fachingenieuren die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer vor. Ich glaube, bei Bauvorlageberechtigten, die besonders überwachungsbedürftige und sicherheitsrelevante Bauwerke errichten, gibt es keinen Streit darüber.
Schließlich: Durch die Zusammenfassung des bisherigen Ingenieurkammergesetzes und des Architekten- und Stadtplanergesetzes in einem Gesetz wird das gesamte hessische Ingenieurrecht einschließlich der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Ingenieurkammer übersichtlicher.
Mit der Novellierung des Hessischen Ingenieurgesetzes wird das vorhandene innovativ-schöpferische Potenzial der Ingenieure, für die wir hier die Rahmenbedingungen setzen, noch besser gefördert, was letztlich auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts Hessen sinnvoll ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Uns geht es darum, den nachhaltigen Wettbewerb, die Qualität und die Innovationen zu stärken. Genau hier setzen auch die geplanten gesetzlichen Änderungen ein. Wir schaffen einen verlässlichen, einfachen und transparenten gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung und die berufliche Praxis. Das stärkt im Übrigen auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit der Ingenieurinnen und Ingenieure.
Das neue Gesetz leistet darüber hinaus einen innovativen Beitrag zur Erleichterung der internationalen Arbeitskräftemobilität. Das ist, auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in Hessen, eine wichtige Maßnahme. Die vorgesehenen Änderungen werden nämlich dazu beitragen, dass talentierte Arbeitskräfte aus dem Ausland eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt in Hessen haben. Der Gesetzentwurf ist, wie bereits angeklungen, auch in enger Abstimmung mit den Verbänden sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Kammern – Herr Prof. Dr. Meißner ist heute freundlicherweise zugegen – und der Wissenschaft entstanden.
Ich bin deshalb sicher, dass dieser Gesetzentwurf, der nach allzu langer Zeit endlich das Licht der Welt erblickt – das würde ich auch sagen –, eine breite Unterstützung im Hessischen Landtag erfahren wird. Ich freue mich auf die bevorstehenden Anhörungen und auf die Debatte mit Ihnen im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Vizepräsident Frank Lortz:
Vielen Dank, Kollege Klose.

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