Inhalt

25.06.2014

Karin Müller: Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich werde die 7,5 Minuten nicht in Anspruch nehmen. Es ist im Prinzip alles gesagt worden. Auch wir haben immer kritisiert, dass Gesetze automatisch um fünf Jahre verlängert wurden und die Evaluierung nicht sichtbar wurde. Das hat sich jetzt ein Stück weit geändert. Im Jahr 2012 ist das Stufenverfahren eingeführt worden. Ich finde, in der Vorlage ist sehr transparent dargestellt worden, warum die Gesetze um acht, fünf, drei Jahre oder um ein Jahr verlängert werden. Dass man auf die Ergebnisse des Kommunalen Finanzausgleichs wartet, die Auswirkungen für die Oberbürgermeister und Landräte prüft und das dann sorgfältig in den Gesetzentwurf einarbeitet, finde ich sehr nachvollziehbar. Ich weiß nicht, wie es anders gehen sollte. Dass man jetzt ein neues Gesetz macht, dann aber, wenn der KFA reformiert ist, wieder ein neues macht, ist auch nicht sehr effizient. Somit wären wir – –

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

– Ja, bis Ende 2014 ist die KFA-Reform nicht abgeschlossen. Also das können auch Sie nicht leugnen und anders behaupten.

Auch beim Ingenieurkammergesetz – es sollen jetzt zwei Gesetze zusammengeführt werden, auch das wird nicht innerhalb kürzester Zeit, bis Ende 2014, gehen – macht es natürlich Sinn, sich noch ein Jahr länger Zeit zu nehmen, ehe man das auf die Schnelle macht und dann mit allen Ärger bekommt, die von dem Gesetz betroffen sind. Also führen wir die Debatte inhaltlich im Rechtsausschuss weiter. Ich freue mich auf die Diskussion.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.