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23.08.2011

Karin Müller: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden - Hessisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – HGVFG

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es eben erwähnt, die Redezeit ist in der Tat gekürzt, ich werde mich beeilen. Das geschah aber in Absprache, ganz im Gegensatz zu den Kürzungen in Höhe von 20 Millionen Euro bei den Verbünden, die entsprachen nicht den Absprachen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich will aber keine schlechte Stimmung machen, denn ich glaube, bei diesem Thema sind wir uns eigentlich alle einig und wir könnten in der nächsten Sitzung einen Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschieden, wo sich alle einig sind. Das wäre dann ein weiterer Baustein des Programms von Herrn Bouffier: Wir suchen den Konsens und Einigkeit bei allen in diesem Parlament.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Ich glaube, dieser Gesetzentwurf könnte es sein; denn in anderen Bundesländern gibt es bereits seit einigen Jahren ein Landesgesetz für die Gemeindeverkehrsfinanzierung, und das auch in schwarz-gelben Ländern. Daher bin ich ganz zuversichtlich, dass wir am Ende der Beratungen einen einstimmigen Beschluss des Gesetzentwurfs bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich will Ihnen aber trotzdem ganz kurz erklären, worum es geht. Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden die Länderprogramme aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes herausgenommen und Kompensationsmittel dafür im Entflechtungsgesetz zur Verfügung gestellt. Im Entflechtungsgesetz sind Investitionsgelder für verkehrliche Bereiche in den Gemeinden vorgesehen, aber auch für den Hochschulbau sowie den Wohnungsbau.

Die Zweckbindung für diese Gelder entfällt allerdings Ende 2013, dann können die Länder mit dem Geld machen, was sie wollen. Es muss zwar für Investitionen verwendet werden, aber die Zweckbindung für den verkehrlichen Bereich würde dann entfallen. Das wollen wir natürlich nicht, und ich denke, auch Minister Posch möchte es nicht; denn es geht nicht nur um den öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch um kommunalen Straßenbau.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass in diesem Bereich Investitionsbedarf besteht, wissen wir wohl alle. Es ist auch noch einmal mit einer Studie des VDV bestätigt worden, an der sich auch das Land Hessen beteiligt hat. Dort sind die Zahlen zwar nicht speziell für Hessen heruntergebrochen, das war wohl nicht möglich, aber es ist festgestellt worden, dass insgesamt ein hoher Investitionsbedarf besteht.

Natürlich haben wir jetzt nicht einfach nur von den anderen Ländern abgeschrieben.

(Zuruf von der FDP)

– Ja, weitestgehend ist es übernommen, aber wir haben natürlich schon ein paar grüne Akzente gesetzt, und zwar wollen wir eine andere Quotierung der Mittelverteilung.

Im Moment ist es so, dass eher Mittel für den Straßenbau ausgegeben werden sollen. Wir wollen per Quote festlegen, dass 60 Prozent der Investitionen im Bereich öffentlicher Personennahverkehr erfolgen, 30 Prozent im Bereich Straßenbau – die Erneuerung soll Vorrang vor dem Neubau haben – und 10 Prozent im Bereich Radwegebau.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch für diesen Bereich bin ich ganz zuversichtlich, Ihre Unterstützung zu finden, denn überall wird die Elektromobilität gelobt. Es wird viel Geld investiert, und wir wissen alle, dass Elektromobilität nicht nur der Austausch eines Antriebsmotors durch einen anderen ist, sondern dass mehr dazu gehört, nämlich Fahrräder und Pedelecs. Die Pedelecs werden nicht mehr auf Rad-Fußwegen fahren können – das haben wir mehrfach festgestellt –, weil es noch mehr als jetzt zu Konflikten mit den Fußgängern kommt. Aus diesem Grund muss massiv in den Radwegeausbau investiert werden, damit die Elektromobilität ins Rollen kommt. Ich denke, da haben wir Sie alle auf unserer Seite.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Ein nächster Punkt, der vorher nicht drin stand, ist die Frage des Lärms. Es gibt die Lärmumgebungsrichtlinie. Es sind verschiedene Straßen bereits untersucht worden. Es ist noch nicht ganz abgeschlossen. Deswegen haben wir die Zweckbindung für diesen Punkt erst ab 2014 ins Gesetz schreiben können, weil es sonst nicht mit dem Bundesgesetz konform gewesen wäre. Das heißt, wir brauchen demnächst massive Investitionen im Bereich Lärmschutz, Lärmsanierung. Wir alle erhalten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, dass es zu laut ist und zu viel Verkehr gibt. Deswegen muss etwas getan werden, beispielsweise mit Flüsterasphalt, Schallschutzwänden und, und, und. Auch dafür ist Geld notwendig und von uns in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass es aus den Investitionsmitteln genommen werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alles in allem denke ich, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen werden. Deswegen will ich es dabei belassen. Ich bin genau in den fünf Minuten Redezeit. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Anhörung zu diesem Thema. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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