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03.04.2014

Karin Müller: Kinderpornografie

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass hier so große Einigkeit darüber herrscht, dass alles Erdenkliche getan werden muss, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und die Würde unserer Kinder müssen dabei immer im Mittelpunkt unserer Handlungsoptionen stehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Wenn Schutzlücken im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie bestehen, müssen sie geschlossen werden. Gleichzeitig dürfen wir aber aufgrund von Einzelfällen nicht in eine Hysterie verfallen und ohne sorgfältige Überprüfung das Strafgesetzbuch verschärfen. Qualität geht hier vor operativer Hektik. Deswegen sollte der Gesetzgeber keine vorschnellen Schlüsse aus dem Fall Edathy ziehen, und genau das tun wir mit diesem Antrag.

Der Qualität eines Rechtssystems ist es nicht zuträglich, wenn Kriminalpolitik vorwiegend oder gar ausschließlich in reaktiver Weise am Tagesaktuellen ausgerichtet wird. Zu bedenken ist, dass es in hohem Maße zufallsabhängig ist, auf welchen Einzelfall sich der Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit gerade richtet.

So Prof. Dr. Tatjana Hörnle kürzlich in der „FAZ“. Ich denke, das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Mit unserem Antrag unterstützen wir noch einmal die erfolgreiche Bundesratsinitiative. Das wurde schon mehrfach gesagt. Wir müssen überprüfen, ob Strafbarkeitslücken da sind, und, wenn ja, gut darüber nachdenken, wie wir sie schließen, insbesondere was die Verarbeitung von sogenannten Posingbildern angeht, also Fotos von Kindern oder Jugendlichen, die eben nicht pornografisch im eigentlichen Sinne sind, aber deren Zweck doch allein die pornografische Erregung des Betrachters ist.

Um die Verbreitung von Bildern und kinder- und jugendpornografischen Schriften im Internet zu unterbinden, muss das Strafgesetzbuch reformiert werden. Auch das steht schon länger auf der Agenda. Es muss zeitgemäß angepasst werden, und die Entwicklung der digitalen Kommunikation muss sich auch im Strafgesetzbuch wiederfinden.

Dass wir hier keine Zeit zu verlieren haben, zeigt allein die Dimension der Kinderpornografie im Internet, die durch die Presse ging und nicht nur mit dem Fall Edathy immer wieder zum Thema wurde. Insgesamt sollte sich das Strafgesetzbuch den Entwicklungen in der digitalen Kommunikation anpassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Die strafrechtlichen Maßnahmen allein werden nicht reichen, um Kinder zu schützen und Kinderpornografie entschieden zu bekämpfen. Das Strafrecht kann nicht gesellschaftliche Fehlentwicklungen kompensieren. Auch bzw. gerade die Präventionsarbeit muss verbessert werden. Jeder, der kein Täter wird, hat auch keine Opfer.

Deswegen sind die Maßnahmen im Bereich Täterarbeit zu unterstützen. Herr Honka hat schon das beispielhafte Projekt in Gießen „Kein Täter werden“ erwähnt, bei dem es ein kostenloses Angebot gibt und ein durch Verschwiegenheitspflichten geschütztes Behandlungsangebot unterbreitet wird. Der potenzielle Täter setzt sich dort im Rahmen der Therapie mit der eigenen Sexualität auseinander, um Betroffenen zu helfen, verantwortungsvoll mit der Neigung umzugehen und damit mögliche Opfer zu schützen.

Natürlich sollte nicht nur die Täterseite im Blick stehen. Es gilt auch verstärkt die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und hierdurch stark zu machen.

Ich denke, alle die Bereiche, die wir im Antrag genannt haben, sind zusammengenommen ein gutes Paket, das wir hier alle einheitlich unterstützen sollten. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie des Abg. Florian Rentsch (FDP))