Inhalt

05.10.2011

Karin Müller: Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften ist wieder ein typischer Posch-Entwurf: Wir gehen den Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes, und wenn es nicht klappt, dann macht es nichts, dann rudern wir zurück. – Das würde dem geltenden Gesetz aus heutiger Sicht nicht schaden.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Saebisch hat hier Textbausteine verbreitet, die er wahrscheinlich mit der Kollegin Henzler ausgetauscht hat. Herr Saebisch, sehr substanziell war das beileibe nicht.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist die Ausgangslage? Der Rechnungshof hat bereits im Jahr 2004 festgestellt, dass die hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung rationalisiert werden könnte und mindestens 240 Stellen gestrichen werden könnten. Dann passierte erst einmal sieben Jahre lang nichts. Es fand eine Kommunalwahl statt, dann gab es zwei Landtagswahlen, dann wieder eine Kommunalwahl. Man hat also verschleppt und gemauert, um sich nicht entscheiden und positionieren zu müssen, und hat damit Steuergelder verschwendet.

(Zurufe von der FDP)

– Das können Sie im Bericht des Hessischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2005 nachlesen.

(Zurufe der Abg. Stefan Müller (Heidenrod) und Jürgen Lenders (FDP))

Es wurde schon gesagt, dass 2010 ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Dieses ist im Mai 2011 vorgestellt worden. Viel Zeit war dazwischen also nicht. Jetzt soll das aber schnell durchgezogen werden.

Die hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung teilt die Einschätzung des Rechnungshofs, sagt aber, dass Standortreduzierungen allein nicht reichen, weil das Problem die redundanten Zuständigkeitsstrukturen sind und es zu viele interne Schnittstellen und verschiedene leistungspflichtige Ämter gibt. All das wird in dem Gesetzentwurf aber nicht angegangen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebhafter Widerspruch bei der FDP – Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Mit dem Gesetzentwurf und der sogenannten Spartenorganisation wollen Sie eine Verwaltungsebene einsparen. Das heißt, die Leitungsfunktionen auf der mittleren Ebene werden gestrichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die früher Leitungsfunktionen hatten, werden also dazu verdonnert, Däumchen zu drehen und nichts zu machen. Sie werden aber weiterhin gut bezahlt. Was daran eine Einsparung sein soll, kann ich überhaupt nicht erkennen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP) und Ulrich Caspar (CDU))

In dem Gutachten von PwC wurden acht Modelle untersucht. Aber soweit mir bekannt ist, wurden nur sieben dieser Modelle mit dem Beratergremium diskutiert. Das Spartenmodell wurde immer als das Optimum bezeichnet, obwohl darüber niemals diskutiert worden ist. Alle anderen Modelle hatten also gar keine Chancen mehr, obwohl PwC sagt, das Sieben-Ämter-Modell wäre von der Effizienz her fast genauso gut. Da hätte man sich doch überlegen können, mutig zu sein und durchaus Ämter zu schließen. Die übrigen hätten dann vor Ort in den vier Arbeitsbereichen effektiv und gut weiterarbeiten können – wie bisher.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

– Ich habe nur gesagt, dass wir uns damit ernsthaft beschäftigen und nicht einfach den Weg des geringsten Widerstands gehen sollten. PwC hat vorausgesagt, wenn es keine Schließungen gebe, werde der politische Widerstand sehr gering sein. Da hat sich PwC aber getäuscht. Wir werden sehr wohl politischen Widerstand leisten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Man kann festhalten, dass von der ursprünglichen Struktur der ASV nichts bestehen bleibt. Die ASV erledigen zwar das operative Geschäft, aber die genannten Probleme werden damit nicht gelöst. Es erfordert nämlich eher mehr Schnittstellen, wenn die verschiedenen Bereiche – Planung, Bau, Betrieb und Verkehr – auf verschiedene ASV an verschiedenen Orten aufgeteilt werden. Wir haben dann nicht mehr einen, sondern vier Ansprechpartner. Die Kommunikation untereinander muss erheblich verstärkt werden, was die Zahl der Schnittstellen nicht verringert, sondern erhöht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Die Ortskenntnisse sind ziemlich unterschiedlich. Die Kontakte zu den örtlichen Straßenverkehrsämtern zählen nicht mehr. Das, was vorher aus einer Hand erledigt worden ist, soll auf mehrere Zuständige aufgeteilt werden. Die Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf einen Bereich reduziert, was die Motivation nicht unbedingt erhöhen wird.

Wir haben es schon gehört: Auch die Kunden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen, haben jetzt nicht mehr einen, sondern mehrere Ansprechpartner, was auch für sie nicht unbedingt befriedigend ist. Eine höhere Effizienz und die Vermeidung von Redundanzen kann man da nicht erkennen.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

– Ich habe ihn sehr wohl gelesen. Ich bin gespannt, ob Sie ihn gelesen haben.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

– Okay, darüber können wir ja im Ausschuss diskutieren.

Ein weiterer Punkt, über den überhaupt nicht diskutiert worden ist, der nur unterschwellig angesprochen wurde, ist die Verlagerung der ÖPNV-Förderung auf die Verkehrsverbünde. Damit sollen bei den ASV zehn Stellen eingespart werden. Ob das von den Verbünden zu leisten ist, ob die kommunalen Aufgabenträger der Verbünde damit einverstanden sind, wie das angesichts der Kürzung um 20 Millionen Euro zusätzlich geschehen soll, auf diese Fragen haben wir – zumindest bis jetzt – keine Antworten gehört.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Saebisch hat darauf hingewiesen, dass es – zugegebenermaßen – den Ermächtigungsparagrafen schon immer gab. Aber das heißt, Sie beschließen jetzt etwas, und dann kann der Herr Minister schalten und walten, wie er will. Ob das hinterher so bestehen bleibt, wie wir es jetzt beschließen, ist fraglich. Diesem Punkt können wir also auf keinen Fall zustimmen.

Dass das Handeln der Regierung sowieso immer nur auf eine kurze Halbwertszeit angelegt ist, sieht man auch daran, dass die Verordnung über die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen, die mit diesem Gesetz aufgehoben werden soll, gerade einmal zwei Jahre alt ist. Damals wussten Sie schon, wie die Anforderungen aussehen. Dann hätte man sich auch damals schon überlegen können, wie man das strukturiert. Aber es kommt ja alles plötzlich. Wie das Weihnachtsfest kommt auch die Schuldenbremse bei Ihnen ganz plötzlich, und wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, wird entsprechend gehandelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wirklich verwundert hat mich aber die Verlängerung der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Von Herrn Posch hören wir in fast jeder Plenarrunde, dass er die Planfeststellungsverfahren beschleunigen will. Ihm dauere das alles viel zu lang. Jetzt sagt er selbst, sie wollten das noch einmal um fünf Jahre verlängern. Ob nach 15Jahren – –

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

– Genau.

(Zuruf der Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP) und Ulrich Caspar (CDU))

– Ich habe es gelesen. Sie sind gleich an der Reihe.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Caspar, werden Sie Ihrem Namen nicht gerecht!)

Ich fasse zusammen: Es geht darum, Arbeitsprozesse effektiver zu gestalten und Einsparpotenziale zu generieren. Wir sind bei Ihnen, wenn es um die Kunden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie um die Bürgerinnen und Bürger geht. Aber die scheinen Sie aus dem Blick verloren zu haben.

Wir sind gespannt auf die Anhörung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Thema