Inhalt

04.03.2015

Karin Müller: Erfolgsmodell Häuser des Jugendrechts ausbauen

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bestehenden Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und insbesondere das in Frankfurt sind ein Erfolgsmodell. Auch wenn der Erfolg viele Mütter hat, sind wir froh, dass wir in diesem Hause eine breite Mehrheit für die Weiterentwicklung haben; denn was zählt, ist das Ergebnis.

Deswegen begrüßen wir es außerordentlich, dass Ende März das größte Haus des Jugendrechts in Frankfurt im Mertonviertel öffnen wird. Gerade in den Problembezirken ist es durch eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Fachstaatsanwaltschaft sehr wichtig, die Probleme schon im Vorfeld von Gerichtsverhandlungen zu lösen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Durch die bisherige Arbeit der beiden Häuser des Jugendrechts zeigt sich, dass dies ein erfolgreiches Konzept zur Haftvermeidung, -prävention und für den Täter-Opfer-Ausgleich ist – er wurde schon mehrfach erwähnt. Erst kürzlich sagte der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass die Häuser des Jugendrechts auch bei der Prävention islamischen Terrors einen wichtigen Beitrag leisten. In den Häusern des Jugendrechts würden Jugendlichen in Gesprächen Werte vermittelt. So könnten auch jene erreicht werden, von denen bekannt sei, dass sie sich in der Salafistenszene tummeln. Ich denke, ein besseres Argument kann man derzeit nicht liefern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Aber die Häuser des Jugendrechts sind natürlich auch für alle anderen Jugendlichen, die an der Schwelle zur Kriminalität stehen, eine gute Einrichtung. Mit unserem gemeinsamen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir zum einen die erfolgreiche Arbeit würdigen, zum anderen aber auch das Signal setzen, dass eine Fortführung der Arbeit auch an anderen Orten – wie eben noch einmal gefordert – vom Landtag ausdrücklich gewünscht ist.

Das Besondere an den Häusern des Jugendrechts – auch das wurde schon mehrfach gesagt –, besteht in der sowohl räumlich als auch inhaltlich engen Zusammenarbeit aller staatlicher Institutionen mit Ausnahme des Gerichts, die für Jugendstrafverfahren zuständig sind. Das heißt, Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Polizei und die Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls die freien Träger sind – wir haben uns das in Frankfurt-Höchst einmal angeschaut – in einem Gebäude untergebracht und arbeiten eng zusammen. Das klappt hervorragend. Alle arbeiten gemeinsam an dem Ziel, Jugendliche und damit auch die Opfer vor weiteren Straftaten zu bewahren.

Das Ziel, auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und mit abgestimmten Maßnahmen, welche auch die individuelle Lebenssituation berücksichtigen, zu reagieren und so weitere Straffälligkeit zu vermeiden, wird in den Häusern des Jugendrechts auf jeden Fall erreicht. Gerade bei jugendlichen Ersttätern ist eine zeitnahe Reaktion auf die Tat wichtig, um sie an der Schwelle der Kriminalität abzuholen und vor weiterer Straffälligkeit zu bewahren. Deswegen liegt der Schwerpunkt dabei auch auf der Präventionsarbeit, die gemeinsam mit den anderen Kooperationspartnern entsprechende Hilfsangebote für die Jugendlichen bereitstellt, um Wiederholungstaten zu vermeiden. Es werden eine Drogen- und Suchtberatung, eine Schuldnerberatung sowie eine Schul- und Ausbildungsberatung durch freie Träger angeboten. All das wurde schon gesagt. Aber es kann nicht oft genug wiederholt werden; denn es ist wirklich eine gute Sache, und von hier aus soll das deutliche Signal an die Häuser und die Mitarbeitenden gesandt werden, dass ihre Arbeit auch gewürdigt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Die ersten Vorbereitungen wurden 2008 begonnen. Zurückzuführen sind sie nach meiner Kenntnis auf eine Expertenkommission zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Auch wenn die Häuser des Jugendrechts erfolgreich arbeiten, ist der bessere Weg natürlich immer der – da gebe ich Herrn Wilken recht –, Jugendliche davor zu bewahren, überhaupt kriminell zu werden. Wenn aber jegliche Anstrengung in Jugendsozialarbeit und in Form von Jugendhilfemaßnahmen versagt haben, muss das Versäumte unter anderem in den Häusern des Jugendrechts aufgefangen werden.

Das Haus in Wiesbaden gibt es seit 2010, das in Frankfurt seit 2011. Die bestehenden Häuser wurden durch die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden in Kooperation mit der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität in Gießen evaluiert. Es steht also alles auf einem guten Fundament. Deswegen sind wir froh, dass wir jetzt die Häuser ausbauen können.

Interessant ist es auch, noch einmal die Zahlen der zurückgehenden Jugendkriminalität zu nennen. Auch wenn das kein kausaler Zusammenhang ist, ist das eine enorme Leistung, wenn das Haus des Jugendrechts einen Beitrag dazu leisten konnte: Im Jahr 2012 sank hessenweit die Zahl von 6.518 Verurteilungen gegen Jugendliche und Heranwachsende auf 5.457 Verurteilungen. Das ist eine ganz beachtliche Zahl. Deswegen sollten wir dieses Erfolgsmodell weiter ausbauen. Ich freue mich auf die breite Unterstützung in diesem Hause.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)