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23.07.2015

Karin Müller: Änderung des Hessischen Richtergesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes sorgen wir für noch mehr Transparenz und Akzeptanz bei den Präsidentenbesetzungen und setzen dabei gleichzeitig einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrags um.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die Präsidenten der Gerichte nehmen eine herausragende Rolle

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

– Sie sind gleich dran, Herr Lenders – als Repräsentanten der Justiz nach außen ein. Außerdem haben sie eine wichtige Funktion bei der Besetzung von Beförderungsstellen durch das Beurteilungswesen. Deswegen wollen wir den Präsidialräten bei strittigen Entscheidungen über die Präsidentenbesetzung die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob sich der Richterwahlausschuss mit der Angelegenheit befasst. Das bedeutet: Gibt es im Präsidialrat keine Einigung bzw. gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Ministerin und dem Präsidialrat und konnten diese auch nicht bei einem Einigungsgespräch, wie das Gesetz es vorsieht, aus dem Weg geräumt werden, hat die Ministerin auf Verlangen des Präsidialrats den Richterwahlausschuss mit der Angelegenheit zu befassen.

Bisher war es so, dass der Minister oder die Ministerin das Votum des Präsidialrats missachten konnte und die Ernennung nach erfolglosem Einigungsgespräch vornehmen konnte. Das ändern wir jetzt, und damit wird die Stellung des Präsidialrats erheblich gestärkt. Der Präsidialrat steht nun nicht mehr vor der Frage, ob eine Negativentscheidung eventuell zur Verzögerung des Besetzungsverfahrens führt, aber letztendlich ein unterschiedliches Votum dann doch zur Einstellung des abgelehnten Bewerbers führt. Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, nach nicht erfolgter Einigung auch den Richterwahlausschuss damit zu befassen. Also, nicht alle Macht den Räten, aber mehr Mitbestimmung bei der Präsidentenbesetzung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Kolleginnen und Kollegen der Opposition – ich schaue einmal Frau Hofmann an – werden sagen, das reicht nicht, das hat mit Selbstverwaltung der Justiz nichts zu tun. Ja, da haben Sie recht, aber es ist eine Verbesserung innerhalb des geltenden Systems und stärkt die dritte Gewalt durch den Ausbau bestehender Beteiligungsrechte.

Deswegen ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung; denn die Präsidialräte als Organe der richterlichen Selbstverwaltung werden erheblich gestärkt. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Heike Habermann:

Vielen Dank.