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15.12.2015

Karin Müller: Änderung des Hessischen Richtergesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein weiterer Baustein des schwarz-grünen Koalitionsvertrages umgesetzt. Das Anliegen von CDU und GRÜNEN war und ist es, mehr Transparenz bei der Besetzung von Präsidentenstellen zu schaffen und die Stellung des Präsidialrates zu stärken, ohne das System vollständig zu ändern. Ich denke, das ist uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr gut gelungen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Die Anhörung hat gezeigt, dass viele den vorgelegten Gesetzentwurf gut finden, aber gerne noch weiter gehen würden. So schreiben zum Beispiel die Verwaltungsrichter und -richterinnen, dass sie den Gesetzentwurf als eine Anerkennung ihrer Bemühungen verstehen, über die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten in der Justiz hinausgehende Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Den Gesetzentwurf sehen sie als einen Zwischenschritt an. Die meisten Anzuhörenden wollen einen Schritt weitergehen und den Richterwahlausschuss nicht nur bei der Besetzung der Präsidentenstellen, sondern auch der Direktoren- und Vizepräsidentenstellen beteiligen.
Es gab allerdings auch Stellungnahmen, die den vorgelegten Gesetzentwurf vollumfänglich unterstützen, da er die maßgeblichen Anforderungen an Besetzungsverfahren – nämlich Bestenauslese, Beteiligung der Richterschaft zur Steigerung der Akzeptanz und möglichst zügige Durchführung der Besetzungsverfahren – berücksichtigt.
Sie sehen, es gibt also unterschiedliche Nuancen. Wir haben uns dafür entschieden, keine weiteren Änderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf vorzunehmen, weil wir auch nach der Anhörung der Meinung sind, dass der Entwurf gut und richtig ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Es ergab auch kleinere Anmerkungen. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, dass die Befassungszuständigkeit des Richterwahlausschusses, wie sie jetzt geregelt werden soll, zur Klarstellung auch in § 8 des Gesetzes aufgenommen werden soll.
Auch das hört sich erst einmal plausibel an.
Allerdings werden in besagtem § 8 die Kernaufgaben des Richterwahlausschusses beschrieben, nämlich die Entscheidung, ob der Bewerber oder die Bewerberin persönlich und fachlich für das Richteramt geeignet ist und die Gewähr dafür bietet, dass er bzw. sie das Amt im Geiste der Demokratie und des sozialen Verständnisses ausüben wird. Das wird man bei dem Präsidenten nicht infrage stellen; das wird vorher abgeprüft. Deswegen muss diese Klarstellung nicht noch einmal erfolgen.
Sie sehen, wir haben uns mit den Anmerkungen und den Stellungnahmen intensiv beschäftigt. Wir kommen zu dem Ergebnis – ich habe es eben schon gesagt –, dass der Gesetzentwurf so bleiben kann. Anders die SPD: Sie hat die Änderungsvorschläge einiger Anzuhörender aufgenommen und will weiter gehen. Wir bleiben dabei, dass die jetzige Änderung in Bezug auf die Beteiligung des Richterwahlausschusses bei Präsidentenbesetzungen der Intention des Koalitionsvertrags entspricht und genau so umgesetzt werden sollte.
Aufgrund der herausgehobenen Stellung des Präsidenten ist die nochmalige Befassung des Richterwahlausschusses bei Dissensentscheidungen zwischen Präsidialrat und Ministerin gerechtfertigt. Bisher war es so, dass der Minister oder die Ministerin das Votum des Präsidialrats auch missachten und eine Ernennung nach einem erfolglosen Einigungsgespräch vornehmen konnte.
Das ändert sich nun, und damit wird die Stellung des Präsidialrats aus unserer Sicht erheblich gestärkt. Der Präsidialrat steht nun nicht mehr vor der Frage, ob seine Entscheidung nur zur Verzögerung des Besetzungsverfahrens führt, da es bei unterschiedlichen Voten letztendlich doch zur sofortigen Einstellung des abgelehnten Bewerbers kommt; denn er hat immer noch die Möglichkeit, den Richterwahlausschuss mit der Angelegenheit zu befassen.
Wir werden nun die Praxistauglichkeit des Gesetzes beobachten und auch darauf schauen, ob das Ziel, nämlich mehr Transparenz bei den Präsidentenbesetzungen und die Stärkung der Position des Präsidialrats, erreicht wird, ohne das System vollständig zu verändern, und danach werden wir das Gesetz evaluieren. Darum geht es also: nicht alle Macht den Räten, aber eine deutliche Stärkung der Präsidialräte.
Für die Opposition mag das ein kleiner Schritt sein. Aber wir sagen, dass viele kleine Schritte das Gesicht der Welt verändern können, und wenn Sie sich daran beteiligen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)