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25.03.2015

Karin Müller: Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich der Justiz einen Sparbeitrag leisten und auf die Rede ganz verzichten. Aber zu Herrn Rentsch muss ich jetzt doch noch einmal etwas sagen. Die Zinsbeiträge werden erst ab einem Betrag von 10.000 Euro gezahlt. Das ist schon ein ziemlich hoher Betrag. In den Anhörungsunterlagen war es nicht „z. B.“ die IHK, sondern es war nur die IHK. Die Anwaltskammern Frankfurt und Kassel haben gesagt, sie haben keine Einwendungen sowohl gegen das Justizkostengesetz als auch gegen das Hinterlegungsgesetz.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Demonstrativer Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dagegen haben in der Praxis alle Gerichtsbarkeiten ausdrücklich begrüßt, dass die Zinsen wegfallen und keine Zinsen mehr erhoben werden. Dadurch werden im Landeshaushalt 500.000 Euro im Jahr eingespart. Das ist sachgerecht. Deswegen stimmen wir dem vorgelegten Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller.