Inhalt

18.12.2014

Kai Klose: Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute bekommt Hessen ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz, ein Gesetz, dass dafür sorgt, dass in Hessen fairer Wettbewerb ab dem 1. Januar 2015 noch besser durchgesetzt werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Es ist ein Gesetz, das den Kommunen und Landesbehörden dabei hilft, sparsam mit öffentlichen Mitteln umzugehen, ein Gesetz, das durch seine hohen Anforderungen an Transparenz dafür sorgt, dass der Korruptionsgefahr entgegengewirkt werden kann.

Mit unserem Gesetzentwurf wahren wir die nötige Balance zwischen den Anforderungen, die öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer erfüllen müssen, und den hohen politischen Ansprüchen, die die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN an ein solches Gesetz haben. Ökonomische, ökologische und soziale Belange erfahren eine neue, eine bessere Gewichtung als mit dem bisherigen Hessischen Vergabegesetz.

Mit diesem Gesetz werden Tariftreue und Mindestlohn auch für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in Hessen gesichert. Wer in Hessen einen öffentlichen Auftrag ausführen will, der ist zur Zahlung des allgemeinverbindlichen Tariflohns verpflichtet – und zwar nicht nur er, sondern auch seine möglichen Sub- oder Verleihunternehmer. Tariftreue ist jetzt für jeden verpflichtend, der im öffentlichen Auftrag tätig werden will.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Damit klar ist, dass Verstöße gegen die Pflicht zur Tariftreue auch empfindliche Folgen für Unternehmen haben: Wer dagegen verstößt, dem kann nicht nur gekündigt und eine Vertragsstrafe aufgebrummt werden, sondern er wird in Hessen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. So garantieren wir den fairen Wettbewerb, denn wir schützen die guten Dienstleister vor denen, die sich mit unfairen Mitteln auf Kosten ihrer Beschäftigten einen Vorteil verschaffen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unseres neuen Gesetzes ist die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns. Durch unsere Kopplung an den Mindestlohn des Bundes haben wir hier von Beginn an im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehandelt, denn sie brauchen vor allem Restsicherheit. Aber die Vorschläge, die wir bei SPD und LINKEN im Gesetzentwurf finden, sind eben nicht rechtssicher.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit unserem Gesetz eröffnen wir endlich die Möglichkeit, ökologische und soziale Kriterien bei öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen. Künftig müssen die Landesbeschaffungsstellen jede Beschaffung nicht nur nach dem Kaufpreis beurteilen, sondern bei der Angebotsbewertung die Lebenszykluskosten berücksichtigen. So wird Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen noch mehr Realität, als sie das schon bisher war.

Wir haben heute die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Heute wird er endlich zum Gesetz erhoben. Deshalb will ich auch nicht alles, was wir schon in den ersten beiden Lesungen ausgetauscht haben, einfach wiederholen. Ich möchte damit schließen, dass ich mich freue, dass wir dieses Gesetz heute endlich beschließen und Hessen damit ein weiteres Stück grüner und gerechter wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zum Thema