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11.03.2014

Kai Klose: Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zu Beginn dieser Legislaturperiode über das hessische Vergaberecht sprechen. Es hat uns in den vergangenen Jahren hier im Haus durchaus intensiv beschäftigt.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir haben hier im Landtag mehrfach, und zwar durchaus kontrovers, über das Hessische Vergabegesetz debattiert und unter anderem in diesem Saal eine umfangreiche Anhörung zu den Entwürfen, die seinerzeit vorlagen – zu dem schwarz-gelben Entwurf der damaligen Landesregierung, aber auch zu den Fraktionsentwürfen von SPD, LINKEN und GRÜNEN –, durchgeführt. Nach der Vorgeschichte wird es Sie nicht wundern, dass CDU und GRÜNE in ihrem Koalitionsvertrag eine Novellierung des schwarz-gelben Vergabegesetzes vereinbart haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Eckpunkte dieser Novelle haben wir schon in unserem Vertrag niedergelegt.

Wir werden die Tariftreue endlich zur Voraussetzung für die Erlangung öffentlicher Aufträge machen. Unternehmen, die für den Staat arbeiten, müssen die für allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhne zahlen. Das gilt natürlich genauso für die Nach- und Verleihunternehmen.

Die Regelung zum Mindestentgelt des Bundes werden wir in ein hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz übernehmen. Unternehmen, die für den Staat arbeiten, werden in Zukunft auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro verpflichtet.

Mit der Novelle werden wir den Vergabestellen des Landes und der Kommunen die Anwendung zusätzlicher sozialer und ökologischer Kriterien ermöglichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Ach? Steht aber nicht im Koalitionsvertrag!)

Das sind aus unserer Sicht die Punkte, auf die es dringend ankommt.

Gleichzeitig – das habe ich bei Ihnen ein bisschen vermisst, Frau Wissler – werden wir höchste Maßstäbe an die Transparenz öffentlicher Auftragsvergaben im Lande Hessen anlegen; denn Transparenz über die Vergabe von Aufträgen ist gerade für die konkurrierenden Anbieter die zentrale Voraussetzung für fairen Wettbewerb und damit für den wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. In allererster Linie dafür ist das Vergaberecht da.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir werden auch dafür sorgen, dass die Folgekosten – Sie hatten sie kurz angesprochen – künftig stärker berücksichtigt werden können.

Wir wollen, um den fairen Wettbewerb sicherzustellen und neuen Unternehmen bessere Chancen einzuräumen, die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen durchaus zur Regel und zum Mittel der Wahl machen. Unter anderem werden wir den Schwellenwert beim Interessenbekundungsverfahren absenken und dafür sorgen, dass künftig fünf statt bisher drei mögliche Anbieter angefragt werden müssen.

Das, meine Damen und Herren, werden die Eckpunkte eines neuen hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sein, das beides schafft – den wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln einerseits und gleichzeitig den fairen und transparenten Wettbewerb, und zwar ohne zum bürokratischen Monstrum zu werden.

Beim Stichwort „bürokratisches Monstrum“ sind wir bei Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN. Ihr Gesetzentwurf steht in der Tradition der Gesetzentwürfe, die Sie in den vergangenen Jahren zu dem Bereich vorgelegt haben, noch mehr: Er ist nahezu identisch mit dem Entwurf, über den wir zuletzt debattiert haben.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

– Frau Wissler, wir GRÜNE waren schon damals der Auffassung – das können Sie gerne nachlesen –, dass Ihr Entwurf weit über das Ziel hinausschießt. Daran hat sich auch jetzt nichts geändert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Sie haben das Problemfeld, in dem wir uns hier bewegen und wo es durchaus eine Regelungsnotwendigkeit gibt, in Teilen richtig beschrieben. Aber Sie müssen doch endlich zur Kenntnis nehmen, wie breit das Spektrum ganz unterschiedlicher Sachverhalte ist, die das Vergaberecht regeln muss. Es muss die Beauftragung von Bauleistungen regeln, aber auch den Bezug unterschiedlichster Dienstleistungen und Waren. Es regelt genauso die Auftragsvergaben größter Landesbehörden wie die kleinster Kommunen, und es muss nicht nur mit den Regelungen des Bundes, sondern auch mit den europäischen Richtlinien übereinstimmen. Ein so breites Spektrum kann man nicht mit starren, verpflichtenden Regeln abdecken, die bei manchen Aufträgen passen und bei vielen anderen eben nicht. Solche starren Regeln schaffen lediglich eine umfangreiche, aber leider weitgehend sinnfreie Bürokratie insbesondere zulasten kleinerer und mittlerer Unternehmen und der kleineren Kommunen. Deshalb gehört, ehrlich gesagt, kein besonderes Talent dazu, vorherzusagen, dass die Bewertung Ihres heute erneut eingebrachten Gesetzentwurfs bis zur zweiten Lesung genauso ausgeht wie vergangenes Mal. Schon deshalb scheuen wir den Wettbewerb um das bessere Konzept für die hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die hessische Wirtschaft nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Klose

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