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14.05.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bellino, ich hatte gerade ein bisschen Hoffnung entfaltet, dass Sie im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Richtung etwas wechseln, sozusagen von der Geisterfahrt auf der Überholspur heruntergehen. Aber Sie haben offensichtlich nicht begriffen, dass die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, d. h. das, was im hessischen Personalvertretungsrecht verankert ist, ein hohes Gut für uns ist und dass wir die Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalvertretungen mehr einbinden sollten. Sie sind an diesem Punkt immer noch auf dem verkehrten Weg, Sie sollten Ihre Meinung ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben den Gesetzentwurf, den die Linkspartei hier eingebracht hat, schon des Öfteren diskutiert, auch im Innenausschuss. Dabei habe ich meine Auffassung zum Besten gegeben, was ich davon halte, dass man Gesetzentwürfe von Verbänden, gleich welcher Art, wortgleich übernimmt. Das hat nichts damit zu tun, dass ich die Arbeit der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter schätze und dass ich auch weiß, wie viel Sachverstand vorhanden ist. Das hat aber etwas damit zu tun, dass die Prozesse einer Gesetzgebung Abwägungsprozesse zwischen verschiedensten Interessen sind und dass man nicht ein Interesse einer Institution abschreiben und in ein Gesetz gießen kann. Ich erinnere daran, dass wir große Debatten in Berlin hatten, als Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden für die Bundesregierung Gesetze geschrieben haben. Das hat nichts damit zu tun, dass ich den Gesetzentwurf, den der DGB geschrieben hat, nicht in vielen Punkten positiv finde. Es hat aber etwas damit zu tun, wie Gesetze gemacht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte Ihr Vorgehen beim Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag weiterhin für nicht geeignet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Das ist aber ein Teil, über den wir uns schon des Öfteren gestritten haben. Ein anderer Teil ist mir wichtiger, und darüber sollten wir zumindest noch ein paar Minuten diskutieren.

Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir mit Fraktionen dieses Hauses umgehen. Ich erinnere daran, dass Sie in der 17. Wahlperiode versucht haben, einen anderen Umgangsstil in diesem Hause herzustellen. Eines geht nicht, Herr Kollege Bellino, und da bitte ich Sie, dass Sie dies wirklich einmal würdigen. Es geht nicht, dass Fraktionen in diesem Hause Gesetzentwürfe in ein parlamentarisches Verfahren geben und dass Sie als Mehrheit verweigern, dass zu diesen Gesetzentwürfen im zuständigen Ausschuss Sachverständige angehört werden. Das geht einfach nicht. Dieser Umgang mit Fraktionen dieses Hauses ist unerträglich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das hat auch nichts mit Sympathie oder Antipathie für die eine oder andere Richtung zu tun, sondern das hat einfach etwas mit demokratischen Gepflogenheiten zu tun. Gerade Sie, die immer in Richtung der Linkspartei argumentieren, dass sie nicht auf dem Boden der Demokratie stehe und dass sie Demokratiedefizite habe, müssen sich an dem messen lassen, wo Sie für andere die Latte hinhängen. Sie müssen in diesem Bereich ein Vorbild sein und den Fraktionen, die in diesem Hause Gesetzentwürfe vorlegen, die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte ermöglichen. Diese Umgangsform finde ich unerträglich, und wir sollten diese Umgangsform in diesem Hause nicht mehr praktizieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat noch einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht. Ich finde, was der Kollege Siebel hier erläutert hat, ist sehr einleuchtend, insbesondere der Punkt, wo es um die ständigen freien Mitarbeiter beim Hessischen Rundfunk geht. Es kann einfach nicht sein, dass eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Form von der Mitwirkung ausgeschlossen wird. Es ist inzwischen eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und wir sollten ermöglichen, dass sie unter das Personalvertretungsrecht fallen. Ich halte das für einen richtigen Weg.

Die anderen Punke im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sind auch Punkte – ich erinnere mich daran –, die wir seinerzeit vor dem Staatsgerichtshof haben überprüfen lassen, als die Änderungen der Regierung anstanden. Ich halte das, was Sie dort vorschlagen, für richtig, insbesondere wo die Landesregierung seinerzeit aus Mitbestimmung Mitwirkung gemacht hat. Ich will, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personalräte mitbestimmen und nicht nur mitwirken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben im Gesetzgebungsverfahren noch die Möglichkeit, darüber zu reden. Zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird hoffentlich eine Anhörung stattfinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch auf einen Punkt eingehen und dazu den Kollegen Greilich ansprechen. Er hat zwar in der Debatte nicht geredet, aber er hat in der vorangehenden Debatte zu dem Gesetzentwurf der Linkspartei geredet. Sie haben seinerzeit gesagt, man wolle zu dem Gesetzentwurf keine Anhörung durchführen, weil es demnächst die große Dienstrechtsnovelle gebe und weil man im Rahmen der Dienstrechtsnovelle das Hessische Personalvertretungsgesetz mit aufrufen und dann die Debatte dazu führen könne.

Herr Greilich, ich finde es unerträglich – das muss ich wirklich einmal sagen –, dass die Regierung mit Schreiben vom 5. Mai dem Hessischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Hessischen Reisekostenrechts zustellt, daraus ein Artikelgesetz macht und dabei in Art. 2 Folgendes macht. Das sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen. Es geht um das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes. Da steht:

In § 123 Hessisches Personalvertretungsgesetz vom 24. März 1988, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. März 2009, wird die Zahl „2009“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.

Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit, Herr Kollege Greilich. Ich kann mich noch an die Reden des Kollegen Posch erinnern, als er noch nicht auf der Regierungsbank gesessen hat. Da haben wir immer kritisiert, dass wir seinerzeit die Befristung von Gesetzen eingeführt haben, um Gesetze zu evaluieren und zu schauen, welchen Änderungsbedarf es gibt. Es ist nicht Ziel der Befristung von Gesetzen, dass wir in einem Artikelgesetz „2009“ durch „2014“ ersetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Es geht vor allem nicht, dass Sie vor diesem Hause erklären, dieser ganze Themenkomplex würde im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle aufgerufen, evaluiert, geprüft und dann auch beraten, jetzt aber ein Artikelgesetz einbringen, mit dem Sie einfach die Laufzeit dieses Gesetzes verlängern. Herr Kollege Greilich, Sie sollten sich überlegen, wie Sie als Mehrheit demnächst mit diesem Hause umgehen.

(Beifall dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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