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07.10.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zur Reform des hessischen Reisekostenrechts und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hess. Personalvertretungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat zwei bemerkenswerte Vorkommnisse in dieser Debatte gegeben. Dass der Herr Staatssekretär hier einen Frühstart hingelegt hat, ist das eine.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sehr bemerkenswert ist aber auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass man demnächst auf den Verzicht verzichtet. Es ist mir neu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt auf etwas, auf das sie verzichten wollen, nicht mehr verzichten dürfen. Das ist eine Dialektik, die ich nicht ganz verstehe. Genauso wenig verstehe ich, wenn man auf dem einen Plakat Reichtum für alle verspricht und auf dem anderen fordert, den Reichtum zu besteuern. Diese Dialektik verstehe ich nicht. Herr Kollege Schaus, von daher werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Wie die Kollegen bereits gesagt haben, geht es im Prinzip um zwei Regelungsbereiche. Wir haben es zum einen im Gesetzentwurf der SPD mit der Erweiterurng der Mitbestimmungsrechte zu tun. Dort geht es insbesondere um eine Regelung für die festen freien Mitarbeiter und für die bestandsgeschützten Mitarbeiter beim Hessischen Rundfunk. Der andere Regelungsbereich betrifft die Reisekosten und, in Art. 2 damit verbunden, die Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Personalvertretungsgesetzes.

Wir hatten das hier und auch im Ausschuss relativ schnell erledigt. Was das Reisekostenrecht angeht, sind wir uns im Haus insgesamt einig. Da gab es Regelungsbedarf. Das, was hier vorgelegt worden ist, findet unsere Zustimmung. Von daher kann man diesen Teil relativ schnell abhaken.

Aber den zweiten Teil, in dem es um die Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Personalvertretungsgesetzes geht – Art. 2 –, halte ich schlichtweg für eine Frechheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

– Herr Kollege Bellino, so kann man mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes nicht umgehen. Ich erinnere daran, dass das in diesem Haus eine Tradition hat, wobei ich nicht nur an die „Operation düstere Zukunft“

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

und an das Streichen von Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die verschiedenen Novellen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes denke. Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie das Hessische Personalvertretungsgesetz noch einmal zum Thema gemacht hat. Sie haben es sogar abgelehnt, eine Anhörung dazu durchzuführen.

Sie wollten sich also nicht noch einmal mit Anzuhörenden auseinandersetzen. Ich kann mich noch an den Redebeitrag des Herrn Kollegen Greilich erinnern. Da hat Herr Kollege Greilich gesagt: Das machen wir alles mit einer großen Anhörung im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle.

Jetzt haben Sie uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem Sie in Art. 2 schreiben, die Zahl „2009“ solle durch die Zahl „2014“ ersetzt werden. Meine Damen und Herren, das ist wirklich schlichtweg eine Frechheit. So geht man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit den Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht um.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Tradition habe ich gerade eben schon angesprochen. Sie haben das Hessische Personalvertretungsgesetz 1999 geändert. Sie haben es im Jahr 2003 geändert. Sie haben es bis zur Unkenntlichkeit reformiert.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

– Nein. Herr Kollege Bellino, zwischen Effizienz und Umgestaltung bis zur Unkenntlichkeit besteht schon ein riesengroßer Unterschied. Im Gegensatz zu Ihnen finden wir nämlich, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Prozesse einbinden und sie mitnehmen soll.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Wir begreifen Mitbestimmung als Chance und nicht als Gefahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Unterschied zu Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre auch eine Chance für Sie gewesen. Nach den Änderungen in den Jahren 1999 und 2003 hätte man einmal gucken können, wie denn diese Änderungen eigentlich in der Praxis gewirkt haben. Wir haben uns bei der Polizei auch schon über verschiedene Bereiche unterhalten. Das betrifft die Vertretung, nachdem die Mittelbehörden weggefallen sind und die Zuständigkeit bei den Landräten ist. Da haben die Personalräte relativ weite Wege. Da gibt es durchaus Dinge, über die man einmal reden müsste.

(Zuruf des abg. Holger Bellino (CDU): Das machen wir doch!)

– Nein, das machen Sie eben nicht.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

– Nein, das machen Sie nicht. Sie wollen einfach die Geltungsdauer des Gesetzes verlängern. So kann man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht umgehen. Das ist nicht der Sinn und der Zweck der Befristung der Gesetze gewesen.

Bei uns in der Fraktion wird das immer kontrovers diskutiert. Ich bin einer derjenigen, die in der Fraktion sagen: Ich halte es eigentlich für sinnvoll, gewisse Gesetze zu befristen, um damit die Möglichkeit zu haben, vor Ablauf der Frist wirklich zu schauen: Wie wirkt das Gesetz? Ist es noch zielgenau? Muss man etwas ändern? Oder kann man das so weiterlaufen lassen?

Das, was Sie machen, hat damit nichts zu tun. Sie gehen einfach her, nehmen das befristete Gesetz und wollen dessen Geltungsdauer um fünf Jahre verlängern, ohne zu schauen, wie die Wirkung dieses Gesetzes ist. So geht man mit Gesetzen einfach nicht um und schon gar nicht mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich richte noch einmal einen Appell an Sie. Sie vertrösten uns ganz großartig auf die große Dienstrechtsnovelle. Wir hatten das erste Gespräch dazu schon. Herr Kollege Bellino, ich würde da die Latte etwas niedriger legen. Vielleicht wird es eine kleine Dienstrechtsnovelle werden. Der große Wurf wird es offensichtlich nicht werden.

Herr Kollege Bellino, eines wissen doch auch Sie. Der Bereich, den wir da zu regeln haben, betrifft das Beamtenrecht. Das Gespräch mit den Experten der verschiedenen Parteien hat gezeigt, dass das eine sehr komplexe Materie ist. Da gibt es unheimlich viel Regelungsbedarf. Da muss man auch schauen, wie es im Detail aussieht. Jetzt wollen Sie hergehen und einen solch großen Regelungskomplex mit einem Regelungsbereich wie dem Personalvertretungsrecht zusammenpacken. Sie sagen, in diesem Zusammenhang wollten Sie das auch noch einmal evaluieren und diskutieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, da nehmen Sie sich zu viel vor. Der Happen ist zu groß. Sie hätten das jetzt in diesem Gesetzgebungsverfahren machen können. Sie haben es nicht getan. Ich finde, Sie haben eine Chance vertan.

Was haben Sie eigentlich gegen den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten? Was haben Sie eigentlich dagegen, dass man die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter und die Personalräte bei sozialen Angelegenheiten beteiligt? Was haben Sie eigentlich dagegen?

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Was haben Sie eigentlich dagegen, dass man die Personalräte beteiligt, wenn es darum geht, die Personalpolitik zu machen, die Weiterbildung zu organisieren und neue Steuerungsmodelle einzuführen? Was haben Sie eigentlich dagegen?

Was Sie machen, ist nicht modern. Jedes moderne Unternehmen versucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Prozesse einzubinden. Sie sehen es als Gefahr an, die Mitarbeiter einzubinden. Das ist die Vorstellung von vorgestern. Sie fahren in die verkehrte Richtung. Herr Kollege Bellino, das, was Sie hier machen wollen, ist die Personalpolitik von vorgestern. Das findet nicht unsere Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Auch das, was im Zusammenhang mit dem Hessischen Rundfunk steht, ist für mich nicht nachvollziehbar.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Es geht um 700 Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks. Dort gibt es freie Mitarbeiter, und dort gibt es freie Mitarbeiter mit Bestandsschutz. Es ist doch sozusagen selbsterklärend, dass man in einem großen Betrieb nicht drei verschiedene Mitarbeiterstatus haben sollte. Zum einen sind das die, die fest angestellt sind. Dann gibt es die, die feste freie Mitarbeiter mit Bestandsschutz sind. Dann gibt es noch feste freie Mitarbeiter ohne Bestandsschutz. Die fallen dann noch nicht einmal unter das Personalvertretungsgesetz. Das ist schlichtweg regelungsbedürftig. Dazu sagen wir Dankeschön an die Sozialdemokraten dafür, dass sie den Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Günter Rudolph (SPD): Das ist ein guter Gesetzentwurf!)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich!

Jürgen Frömmrich:

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Unter dem Strich sagen wir: Art. 1, der das Reisekostenrecht betrifft, werden wir zustimmen. Art. 2 werden wir ablehnen. Denn da sind Sie beratungsresistent. Dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion werden wir natürlich unsere Zustimmung geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich, vielen Dank

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