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03.03.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Bellino hat im Großen und Ganzen schon das Wichtige vorgetragen. Wir befassen uns mit dem Beamtenrechtsanpassungsgesetz als Ausfluss der Föderalismusreform I, in der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geregelt wurden. In Zukunft ist der Bund für Statusrechte und -pflichten zuständig, das Land für die Besoldung und die Versorgung.

Im Einzelnen schlägt die Landesregierung vor, das die Beförderung während der Probezeit ermöglicht wird und Führungsfunktionen werden auf Probe vergeben. Das wiederum ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenrechtsanpassungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Gleichzeitig wird für demnächst eine große Dienstrechtsnovelle angekündigt. Darauf sollten wir das Augenmerk legen,

(Zuruf des Abgeordneten Günter Rudolph (SPD))

denn dort werden dann grundsätzliche Strukturen des Beamtenrechts neu geregelt. Hier geht es im Grundsatz um die Umsetzung von Regelungen auf Bundesebene. Daher werden wir den Änderungen zustimmen, die hier vorgeschlagen worden sind.

Lassen Sie mich jedoch einige kurze Anmerkungen zum Verfahren machen. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt, dieses Verfahren ist ein Schnelldurchlauf und kann nicht als geordnetes und ordentliches Verfahren bezeichnet werden.

Normalerweise bietet es sich bei solchen Gesetzen an – und dafür zeige ich gleich ein Beispiel –, bei solchen Gesetzentwürfen die Interessengruppen in einem ordentlichen Verfahren anzuhören und daraus Konsequenzen für das Gesetzgebungsverfahren zu ziehen.

Hier handelt es sich um eine schwierige Rechtsmaterie. Das sieht man daran, dass CDU und FDP in der ersten Lesung durch einen Änderungsantrag Art. 6a zusätzlich in den Gesetzentwurf aufnehmen lassen wollten, in dem es um eine Änderung beim freiwilligen Polizeidienst geht.

Jetzt wiederum legen Sie zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vor, bei dem Sie genau diesen Paragrafen, den Sie beim letzten Mal beantragt haben, wieder streichen wollen.

(Zuruf des abgeordneten Günter Rudolph (SPD))

An diesem Punkt sieht man, dass es sich doch um eine relativ komplexe Materie handelt und dass dort bei solchen Gesetzgebungsverfahren Ordnung und vielleicht auch Zeit und Ruhe vor Geschwindigkeit gehen. Gleichwohl sage ich: Die gesetzlichen Regelungen, die getroffen worden sind, sind richtig. Sie versetzen uns in die Lage, dass wir dieses Gesetz zum 1. April in Kraft setzen müssen, damit keine Regelungslücken entstehen. Daher werden wir den Änderungsanträgen zustimmen.

Ich glaube auch, dass man dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen kann. Das ist eine Regelung, die die Beamtinnen und Beamten sozusagen in die Lage versetzt, selbst beantragen zu können, wann sie ihre Überstunden abbauen. Ich denke, man vergibt sich in diesem Zusammenhang nichts, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, damit wir am 1. April an den Start gehen können und damit wir keine Regelungslücken haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich, vielen Dank.

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