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02.07.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir, wenn es um den Brand- und Katastrophenschutz geht, in diesem Hause eine große Einigkeit haben. Es ist vielleicht einmal ganz schön für diejenigen, die hier als Besucher sind, zu sehen, dass in diesem Hause auch Gemeinsamkeit herrscht und dass man in diesem Haus gemeinsam an Gesetzentwürfen arbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Großen und Ganzen ist das, was vom Innenminister vorgelegt worden ist, für uns unproblematisch. Wir sollten uns in der Anhörung intensiv über die einzelnen Punkte unterhalten. Es gibt ein paar strittige Punkte, die auch vom Landesfeuerwehrverband angeführt worden sind. Aber ich glaube, wir kommen in der Anhörung weiter.

Wir haben in der vorletzten Sitzung des Landtages eine ausgiebige Diskussion über Brand- und Katastrophenschutz geführt. Wir waren uns alle einig, wie wichtig Brand- und Katastrophenschutz ist und wie wichtig es gerade ist, dafür Sorge zu tragen, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gute Ausstattung haben und dass wir sie nach Möglichkeit unterstützen. Für diese Unterstützung ist natürlich ein gutes und ein modernes Brand- und Katastrophenschutzgesetz notwendig.

Ich glaube, da sind wir mit dem, was hier von der Landesregierung vorgelegt worden ist, auf dem richtigen Weg.

Aber trotzdem möchte ich einige Anmerkungen zu einigen Punkten machen, auf die wir bei der Anhörung im Innenausschuss näher eingehen sollten.

Eine Frage ist bereits angesprochen worden, vom Innenminister und auch vom Kollegen Peuser: die Erhöhung der Altersgrenze von 60 auf 65 Jahre. In der Grundtendenz haben wir heute immer mehr ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bereit und körperlich in der Lage sind, in diesem Bereich zu arbeiten. Ich könnte mir hier also durchaus eine Öffnung vorstellen.

Aber wenn ich mir die Stellungnahme des Feuerwehrverbandes zu diesem Aspekt anschaue, dann heißt es dort, eine Altersgrenze bis zum 65. Lebensjahr erscheint aus vielerlei Gründen nicht sinnvoll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt bei diesem Punkt mit jenen, die als Fachverband tätig sind, also durchaus noch Diskussionsbedarf. Diese Diskussion sollten wir suchen.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Als zweiten Punkt möchte ich die persönliche Eignung ansprechen. Ich halte es für richtig, auch die Intention des Innenministeriums, die dahintersteckt, dass wir schon darauf achten, wer in unseren Feuerwehren tätig ist, insbesondere als Ausbilder. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Rechtsextreme gerade in kleinen Orten versuchen, Feuerwehren zu unterwandern. Hier ist ein Passus in den Gesetzentwurf hineingekommen, um dies auszuschließen.

Aber an diesem Punkt sollten wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es gibt auch durchaus andere, die einmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, und ich erinnere an den Grundsatz der Resozialisierung. Man sollte auch denen den Weg zurück in die Gesellschaft und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht verbauen. Denken Sie an jemanden, der mehrfach beim Schwarzfahren erwischt worden und dann unter Umständen wegen Betrugs vorbestraft ist – es kann nicht sein, dass der künftig daran gehindert wird, sich aktiv bürgerschaftlich in seiner Kommune zu engagieren.

Ein weiteres Thema ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel. Herr Innenminister, hier schaffen Sie eine neue Rechtsgrundlage. Wenn man sieht, dass Sie hier Haushaltsmittel für die Räumlichkeiten, eine altersgerechte Ausstattung und die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen ins Gesetz hineinschreiben, so halte ich das im Grundsatz für richtig. Wir wollen eine gut ausgebildete Feuerwehr, wir wollen gut ausgestattete Räumlichkeiten, und wir wollen auch Ausbildungsmaßnahmen unterstützen. Aber ich freue mich schon auf die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände dazu. Ich nenne nur das Stichwort Konnexität: Hier wird natürlich die Frage der Finanzierung aufgeworfen.

Was die Frage weiterer Vertreterinnen und Vertreter von Wehrführerinnen und -führern angeht, so halte ich es für eine richtige Entscheidung, das zu ermöglichen. Die Aufgaben werden immer komplexer. Aber gerade in den kleinen Gemeinden haben wir es oft damit zu tun, dass die Verantwortlichen oft gar nicht mehr vor Ort sind, wenn ein Einsatz erforderlich ist. Früher waren das oft Landwirte, die im Ort gelebt und gearbeitet haben. Heute ist das in vielen Orten nicht mehr möglich. Also ist es auch sinnvoll, eine weitere Vertretung zu ermöglichen.

Über die Frage der Auflösung von Gemeindefeuerwehren sollten wir vielleicht noch eine Sekunde länger nachdenken. Wie Sie wissen, bin ich ein leidenschaftlicher Anhänger von Orts- und Gemeindefeuerwehren. Die Argumente, die hier im Entwurf des Innenministers festgeschrieben sind, halte ich für vollkommen richtig. Wenn sich die Menschen nicht mehr mit ihrem Ort identifizieren, dann arbeiten sie dort auch nicht mit. Je weiter ich die Organisation vom eigenen Ort entferne, desto weniger Bereitschaft besteht gerade auch bei jungen Leuten, dort mitzuarbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Deswegen ist dieser Ansatz dem Grunde nach richtig. Wir ermöglichen damit die kommunale Zusammenarbeit über Ortsgrenzen hinweg, was Zweckverbände angeht. Aber ob man nun unbedingt zu dem Mittel greifen muss, das im Gesetz zu verbieten, darüber möchte ich gern noch die eine oder andere Diskussion mit den Kommunalen Spitzenverbänden führen.

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich, bitte zum Schluss.

Jürgen Frömmrich:

Herr Präsident, vielen Dank, ich komme zum Schluss.

Zu Beginn habe ich es gesagt: Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv begleiten. Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg. Die näheren Dinge werden wir noch in der Anhörung besprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Frömmrich.

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