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17.11.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz über die Freiheit des Informationszugangs

Das ist bekannt, vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass die LINKE erkannt hat, dass der Zugang zu Informationen ein wichtiges Element der freiheitlichen Demokratie ist und dass wir in Hessen an diesem Punkt ein Gesetzgebungsdefizit haben. Deswegen begrüßen wir natürlich ausdrücklich jede Initiative, die sozusagen in diesen Bereich geht und uns dabei unterstützt, in Hessen endlich ein fortschrittliches Informationsfreiheitsgesetz zu bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist bedauerlich, dass Hessen als Stammland des modernen Datenschutzes immer noch kein Gesetz zur Regelung der Informationsfreiheit verabschiedet hat. Trotz vieler Appelle des Datenschutzbeauftragten, trotz Appellen von Verbänden, Initiativen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern haben wir immer noch kein Gesetz, das den freien Zugang zu Informationen sicherstellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Diesen Satz des Hessischen Datenschutzbeauftragten muss man sich immer wieder vor Augen führen. Dieser Satz hat nach wie vor seine Aktualität. Wir konnten beim 17. Datenschutzforum hören, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts kurz auf den Themenbereich Informationsfreiheit eingegangen ist.

Meine Damen und Herren, wir GRÜNE haben schon in der 15. und 16. Wahlperiode Gesetzentwürfe eingebracht, die den Zugang zu Informationen regeln. Leider haben die Gesetzentwürfe keine Mehrheit im Landtag gefunden. Wir bedauern das ausdrücklich. Der Landtag hat jetzt aber die Möglichkeit, dieses Defizit zu beheben, indem er die beiden in der Beratung befindlichen Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN positiv begleitet und dann endlich ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen beschließt. Jetzt liegt ein weiterer Entwurf der Fraktion DIE LINKE vor, der in das laufende Verfahren einfließen soll.

Wir appellieren nochmals an CDU und FDP, sich nicht länger einem modernen Informationsfreiheitsgesetz zu verweigern. Ermöglichen Sie endlich den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen das, was bereits in elf anderen Bundesländern und im Bund gute Verwaltungspraxis ist. Informationsfreiheitsgesetze in den anderen Bundesländern und im Bund haben sich durchweg bewährt. Beenden Sie endlich die Benachteiligung der hessischen Bürgerinnen und Bürger an diesem Punkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Informationsfreiheit stärkt die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem unmittelbaren Umfeld. Informationsfreiheit sorgt für Transparenz und Kontrolle der Verwaltung. Informationsfreiheit trägt einem modernen Verwaltungsverständnis Rechnung, indem es die Bürger als Kunden und nicht als Bittsteller betrachtet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wovor haben Sie eigentlich Angst? Warum sträuben Sie sich gegen dieses Ansinnen? Haben Sie Angst vor dem kompetenten Bürger, der seine Interessen offensiv vertritt und dafür Informationen einfordert? Haben Sie Angst vor dem informierten Bürger insgesamt? Haben Sie Angst vor einer aktiven Bürgergesellschaft, die mitreden und mitentscheiden will über Dinge, die in ihrem unmittelbaren Umfeld passieren?

Wir haben vor alledem keine Angst. Wir freuen uns über jeden und über jede, die sich an diesem Prozess beteiligt, die mitgestalten will, die mitarbeiten will, die sich für ihr Gemeinwesen engagiert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun will ich zu dem Gesetzentwurf der LINKEN noch ein paar Bemerkungen machen.

18 Er weist ein paar handwerkliche Schwächen auf. Das sollten Sie sich noch einmal anschauen. Bei einem der Paragrafen, den Sie aus dem Umweltinformationsgesetz übernommen haben, stimmen die Verweise nicht. Sie schreiben, eine Antragstellung per E-Mail oder in elektronischer Form solle möglich sein. Dabei erschließt sich mir der Unterschied zwischen E-Mail und „elektronische Form“ nicht.

(Zurufe von der LINKEN)

Seltsam erscheint auch, dass der Gesetzentwurf bei der Antragsbefugnis von juristischen Personen des öffentlichen Rechts fordert, dass sie Grundrechtsträger sind. Es ist doch gerade Ziel eines Informationsfreiheitsgesetzes, allen Personen, seien es natürliche oder juristische, Zugang zu Informationen zu geben. Das sollten Sie sich noch einmal anschauen, meine Damen und Herren.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Zweitens vermittelt der Gesetzentwurf insgesamt den Eindruck eines Staates und seiner Amts- und Funktionsträger, den wir GRÜNEN ausdrücklich nicht teilen. An verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs entsteht der Eindruck, es soll nunmehr primäre Aufgabe der Verwaltung sein, ihre Arbeit und ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Das kann aber nicht sein. Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und staatliches Handeln transparenter machen. Wir wollen den Wünschen vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, die mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns haben wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich, kommen Sie bitte zum Schluss.

Jürgen Frömmrich:

Wir wollen das deshalb, weil wir in dieser aktiven Teilhabe auch ein Mittel zur Beseitigung von Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit sehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Prof. Ronellenfitsch sagte in der Anhörung 2007: Ein mündiger, ein informierter Bürger ist allemal das, war wir uns in unserer Demokratie vorstellen. – Prof. Ronellenfitsch hat recht. Sie sollten den Weg für ein modernes Informationsfreiheitsgesetz in Hessen frei machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Frömmrich

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