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31.03.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man merkt die Wichtigkeit, weil das Haus so voll besetzt ist. Der Innenminister hat zu den Grundzügen des Gesetzes eigentlich alles Wichtige gesagt. Es kommt nicht sehr oft vor, dass wir von dieser Seite des Hauses den Einlassungen des Innenministers ausdrücklich zustimmen.

Es geht um die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahre 2006, der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie. Ziel dieser Dienstleistungsrichtlinie oder von dem, was wir jetzt umsetzen müssen, ist eine Verbesserung des EU-Binnenmarktes für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Dienstleister sollen zukünftig sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistung erforderlichen Verfahren, Formalitäten sowie die Beantragung der erforderlichen Genehmigung über eine aus ihrer Sicht einheitliche Stelle abwickeln. Der Innenminister hat das gerade gesagt.

Wir kennen heute schon, dass es solche einheitliche Stellen gibt. Neulich ist erst eine vorgestellt worden, nämlich die gemeinsame Rufnummer D 115. Es handelt sich um ein ähnliches Prinzip, dass man sich, um Verfahren abwickeln zu können, an eine Stelle wenden kann und nicht von Pontius zu Pilatus laufen muss, um alle Antragsformalitäten zu erledigen.

Das ist grundsätzlich positiv. Verfahren müssen auf Wunsch des Dienstleisters sowohl bei der einheitlichen Stelle als auch bei den zuständigen Behörden elektronisch abzuwickeln sein. Das ist bisher nicht üblich. Aber es wird hiermit vorgeschrieben, dass das Angebot zumindest vorgehalten wird.

Eine weitere Anforderung ist die Einführung umfangreicher Informationspflichten. Ich sage: Klammer auf, Informationspflichten immer gut. Ich finde, das sollte man auch für die Bereiche tun, für die man selber zuständig ist. Informationsrechte sind für Bürgerinnen und Bürger oft wichtig. Ich sage noch einmal: Klammer auf, Informationsfreiheitsgesetz. Damit werden wir uns mit Sicherheit in den nächsten Wochen noch einmal mit beschäftigen. Aber grundsätzlich ist, dass Informationspflichten festgelegt werden.

Weiterhin wird festgelegt, dass Entscheidungsfristen definiert und Genehmigungsfiktionen festgeschrieben werden. Die Kosten – das hat der Innenminister gerade auch gesagt – sind ein Thema, das nicht immer so ganz sexy ist. Aber wenn man die Zeche bezahlen muss, gibt es doch den einen oder anderen Ärger um die Kosten des Verfahrens. Hier ist es in der Tat so, dass die Kosten, die in Rechnung gestellt werden, verhältnismäßig sein müssen und die Kosten des Verfahrens nicht überschreiten dürfen.

Herr Innenminister, auf den ersten Blick ist es grundsätzlich positiv. Die einheitlichen Stellen in anderen Bereichen haben Sie erwähnt. Ich habe das mit D 115 gerade gesagt. Wir kennen es aber auch von vielen Kommunen, die Bürgerbüros und Ähnliches betreiben – Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Verfahren bei einer Stelle abwickeln zu können.

Dazu sage ich, dass wir natürlich eine Anhörung im zuständigen Ausschuss machen müssen. Ich bin gespannt, was die Kommunalen Spitzenverbände zu diesem Bereich sagen. Dazu gibt es die eine oder andere Äußerung, die man im Verfahren diskutieren muss. Aber im Grundsatz ist der Gesetzentwurf durchaus zu begrüßen, und wir stimmen der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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