Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch gut, dass wir am Ende der heutigen Plenarrunde
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
– es kommt noch einer; gut –, beim vorletzten Tagesordnungspunkt einen Gesetzentwurf einstimmig verabschieden, der, wie ich glaube, doch nicht so unwichtig ist, wie das manche immer meinen. Wir reden hier immerhin über den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, der uns von der Landesregierung vorgelegt worden ist, im Großen und Ganzen das abdeckt, was wir in Hessen im Brand- und Katastrophenschutz brauchen, und dass die Regelungen, die dort getroffen sind, nachvollziehbar und einsichtig sind.
Immerhin geht es hier um 75.000 Aktive bei der hessischen Feuerwehr und um 29.000 Personen, die in der hessischen Jugendfeuerwehr mitarbeiten. Der Gesetzentwurf ist also nicht ganz unwichtig. Von daher glaube ich, dass es ein wichtiges und richtiges Signal ist, wenn der Hessische Landtag solch einem Gesetzentwurf mit einer ganz breiten Mehrheit zustimmt.
Ich will vielleicht auf zwei oder drei Punkte eingehen, die man anmerken sollte, wenn man über diesen Gesetzentwurf redet. Wir hatten eine umfangreiche Anhörung, ich fand auch eine qualitativ hochwertige Anhörung im Innenausschuss zu diesem Thema. Es gab zwei Punkte, die doch erwähnenswert sind und wo man durchaus die unterschiedlichen Meinungen, die dort vorgetragen worden sind, respektieren kann und durchaus auch überlegen sollte, ob das, was an Regelungen getroffen wird, richtig ist.
Das ist zum einen – der Kollege hat es schon angesprochen – die Frage der Altersgrenze, die Anhebung von 62 auf 65 Jahre. Ich glaube nicht, dass das ein Problem bei den freiwilligen Feuerwehren ist. Wenn wir immer darüber reden, dass heute alte Menschen wesentlich aktiver und agiler sind, glaube ich, dass man das auch bei den freiwilligen Feuerwehren sehen kann und dass man denen, die wollen – es wird keiner dazu gezwungen – die Möglichkeit gibt, dass sie auch im höheren Alter bis 65 Jahre noch Dienst in der freiwilligen Feuerwehr versehen können.
Meine Damen und Herren, ich hatte aber den Eindruck, dass die Berufsfeuerwehren Angst davor haben, dass mit der Erhöhung dieser Altersgrenze sozusagen durch die Hintertür auch die Altersgrenze für die Feuerwehrleute in den Berufsfeuerwehren angehoben werden soll. Ich finde, da muss man ein deutliches Signal setzen und sagen, dass das mit dieser Änderung auf keinen Fall gewollt ist. – Das ist der eine Punkt.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt anführen. Diesen Punkt habe ich schon mehrfach im Ausschuss angesprochen. Ich will es auch hier sagen, weil es nicht ganz unwichtig ist und weil wir, wenn dieses Gesetz irgendwann noch einmal novelliert wird, noch einmal darüber reden sollten, ob man dort eine Änderung herbeiführt. Das ist die Frage der Sonderstatusstädte. Wir haben es hier mit freiwilligen Feuerwehren, aber auch mit hauptamtlich angestelltem Personal zu tun. Ich finde schon, dass wir das, was wir in den Sonderstatusstädten an Kompetenzen verankert haben, auch für den überörtlichen Brandschutz nutzen sollten. Das ist wichtig. Wir wollen das auch. Wir müssen dann aber die Sonderstatusstädte auch in die Lage versetzen, dass sie die Mehrkosten, die ihnen dort entstehen, in irgendeiner Weise zurückbekommen. Deswegen glaube ich, dass der Einwand von denen, die die Sonderstatusstädte vertreten haben, dass sie hier eine Änderung haben wollen, durchaus nachzuvollziehen ist. Ich glaube, dass man noch einmal eine Runde darüber nachdenken sollte, um hier unter Umständen noch eine Änderung herbeizuführen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen ist das Gesetz rund. Ich glaube, dass es ein gutes Zeichen ist, auch für Brand- und Katastrophenschutz in Hessen, dass wir das gemeinsam verabschieden. Wir wissen, wie wichtig das ist. Gerade wenn man sich im Sommer die Bilder aus Südeuropa anschaut, dann weiß man, wie wichtig ein gut organisierter Brand- und Katastrophenschutz ist. Das wird einem immer dann vor Augen geführt, wenn es brenzlig wird, im wahrsten Sinne des Wortes. Von daher glaube ich, dass wir hier ein ganz gutes Gesetz verabschieden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Präsident Norbert Kartmann:
Vielen Dank.