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10.12.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Feiertagsgesetz und zum Ladenöffnungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man dem Kollegen Blechschmidt folgt, hat man das Gefühl, man sei in einer anderen Anhörung gewesen. Herr Kollege, es gehört schon sehr viel Fantasie dazu, ausgerechnet die drei herauszufinden, die einigermaßen in die Richtung Ihres Gesetzes argumentiert haben. Alle anderen Anzuhörenden haben diesen Gesetzentwurf in der Anhörung zerrissen, und das ist auch gut so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Zurufe der Abg. Dr. Frank Blechschmidt und Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Lesen Sie sich die Stellungnahme der evangelischen Kirchen durch, lesen Sie sich die Stellungnahme der katholischen Kirche durch, lesen Sie sich die Stellungnahme der Gewerkschaft durch, von ver.di, vom DGB, von wem auch immer durch. Alle lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Der Kollege Rudolph hat es vollkommen zu Recht gesagt: Dieses Gesetz braucht in Hessen kein Mensch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Wenn man Sie an die Historie des jetzigen Gesetzes erinnert, muss man ganz deutlich sagen: Das Gesetz, das jetzt existiert, war schon ein Kompromiss. Es ist nach langer Debatte mit vielen Interessenverbänden, mit Kirchen, mit Gewerkschaften, mit vielen entstanden. Es war ein langer Prozess, bis wir dieses Gesetz gehabt haben. Ich glaube, dieses Gesetz hat sich im Grundsatz bewährt, und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Sie jetzt anfangen, sozusagen die Videotheken und auch die Portalwaschanlagen sonntags ab 13 Uhr zu öffnen. Es gibt dafür eigentlich kein Bedürfnis. Es gibt dort eigentlich keinen Regelungsbedarf. Was Sie machen, ist reine Klientelpolitik, um gewisse Teile Ihrer Klientel zu bedienen. Aber dieses Gesetz ist nicht notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ich könnte es noch verstehen, dass wir uns im Hessischen Landtag in einer zweiten Lesung mit einem solchen Gesetzentwurf beschäftigen, wenn es wirklich eine Notwendigkeit dafür gibt, wenn sozusagen die Interessenverbände uns die Bude einrennen würden und uns mit E-Mails bombardieren würden, wenn es Demos vor Videotheken gäbe, damit sonntags ab 13 Uhr geöffnet wird, wenn es Mahnwachen gäbe,

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Lächerlich!)

um daran zu erinnern, dass man auch sonntags ab 13 Uhr an seine Videos kommen können soll. Wenn es das gäbe, dann könnte ich verstehen, dass Sie einen solchen Gesetzentwurf einbringen. Wenn es den Autokorso am Sonntag ab 13 Uhr vor der Portalwaschanlage gäbe, dass sozusagen die Autobesitzer förmlich darum betteln, dass diese Anlage aufgemacht wird, dann wäre dies ein Grund, in diesem Hause darüber zu reden. Das alles gibt es aber gar nicht. Das ist ein Beweis dafür, dass dieser Gesetzentwurf vollkommen überflüssig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Der Kollege Kaufmann hat es in der letzten Plenarrunde gesagt. Ich will gar nicht darauf eingehen, welche Videos er in Bezug auf den Justizminister meint. Ich kann mir vorstellen, dass der Kollege Kaufmann genau das meinte, was Sie gerade als Geschenk verteilt haben, das Aquarium, wo die Blubberbläschen herauskommen. Ich könnte mir vorstellen, dass er das in Bezug auf den jetzigen Justizminister gemeint hat. Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen. Das entsteht alles in Ihrer Fantasie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch eines tun, was der Kollege Kaufmann dankenswerterweise auch gemacht hat. Er hat den hessischen Innenminister Volker Bouffier zitiert. Das will ich gerne zum Besten geben, weil es zeigt, wie sich die CDU in dieser Frage in diesem Hause verbiegen muss, nur damit die FDP in ihrer neuen Stärke ihre Klientel bedienen darf. Herr Bouffier sagte vor ungefähr einem Jahr:

Herr Kollege Hahn, Sie haben recht,es gibt natürlich veränderte gesellschaftliche Umstände. Aber diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung, von der ich ausgehe, dass niemand sie in Zweifel zieht, hat eine Grundbedeutung. Das heißt, dass an Sonn- und Feiertagen gerade nicht geöffnet wird und dass eine Ausnahme ganz besondere Bedingungen braucht.

Diese besonderen Bedingungen kann die Landesregierung beim Thema Videotheken wirklich nicht erkennen.

Das sagte dieser Innenminister.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Wenn Sie der bösen Opposition in diesem Hause nicht glauben, wenn Sie den Verbänden und den Kirchen nicht glauben, dann sollten Sie doch wenigstens das nachlesen, was der heutige hessische Innenminister vor einem Jahr erklärt hat. Gehen Sie einmal in sich, lesen Sie das Zitat nach. Damit Sie das tun können und sich die Besinnlichkeit der Feiertage noch zunutze machen können, beantragt auch meine Fraktion die dritte Lesung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Schönen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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