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18.02.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ebenfalls noch einige Anmerkungen zu diesem Themenkomplex machen. Es ist von den Vorrednern bereits angesprochen worden: Wir beschäftigen uns mit diesem Thema als einem Ausfluss der Föderalismusreform I. Die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern wurden neu geregelt. Der Bund ist für die Statusrechte und -pflichten zuständig, wir als Länder sind für Laufbahn, Besoldung und Versorgung zuständig.

Das, was hier als Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, ist im Prinzip die Anpassung der hessischen Gesetze an das Statusgesetz, das zum 1. April 2009 in Kraft treten soll.

Die Landesregierung schlägt hier vor, die hessischen Regelungen an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes anzupassen. Parallel dazu – der Kollege Rudolph hat es gerade gesagt – soll eine große Dienstrechtsreform stattfinden. Darauf warten wir mit Spannung.

Ich halte es auch für klug, dass der Innenminister in der Frage Dienstrechtsreform alle Parteien eingebunden hat. Die Frage wird sein, ob es nachher wirklich der große Wurf wird. Aber wir haben in diesem Bereich Reformbedarf – und dies ist der eigentlich wichtige Bereich, der demnächst ansteht und worauf wir unser Augenmerk lenken sollten.

Jetzt wird die Art und Weise der Anstellung neu geregelt. Der Minister hat es gerade ausgeführt. Der Beamte zur Anstellung wird abgeschafft, ebenso der Eintritt in das Beamtenverhältnis erst ab dem 27. Lebensjahr. Die Beförderung auf Probe wird ermöglicht, die Führungsfunktion auf Probe wird eingeführt. Das ist dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtengesetz in Nordrhein-Westfalen geschuldet. Hiermit wird die hessische Gesetzgebung an diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Beim Studium der Anhörungsunterlagen der 17. Wahlperiode, die uns die Landesregierung dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, habe ich gesehen, dass auch einige Vorschläge der Landespersonalkommission noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden sind. Insbesondere will ich hier den Wegfall der Deckelung zum Nachteilsausgleich für Beamtinnen und Beamte nennen, die wegen Kindererziehungszeiten, Wehrdienst und anderem einen Ausgleich erhalten sollen. Das halte ich für eine richtige und gute Regelung.

Ergänzt wurde § 19a um die Regelung der Führungsfunktionen auf Probe.

Trotzdem will ich noch einen Satz zu dem sagen, was auch ver.di angesprochen hat. Ich will kurz aus der Stellungnahme von ver.di zitieren und in Richtung der Landesregierung sagen: Vielleicht sollten Sie noch ein Genderprogramm über diesen Gesetzestext laufen lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ver.di sagt dazu:

Generell ist anzumerken, dass trotz der jetzt geplanten durchgehenden Änderung des Hessischen Beamtengesetzes die Landesregierung bei dem rein männlichen Sprachgebrauch des Gesetzes bleiben will. Demgegenüber verwendet das Beamtenstatusgesetz des Bundes durchgehend die Begriffe „der Beamtin bzw. des Beamten“.

Da wir in Hessen auch Beamtinnen haben, würde ich Ihnen empfehlen, einmal das Genderprogramm über diesen Text laufen zu lassen.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da muss erst Frömmrich kommen, um uns das zu erläutern!)

– Ja, ich muss sagen, in dieser Frage habe ich sehr viel von der Kollegin Hölldobler-Heumüller gelernt.

Aber Spaß beiseite. Was den Schnelldurchlauf dieses Gesetzentwurfs angeht, gibt es durchaus auch Kritik derer, die das Recht auf Anhörung haben. Die Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt worden sind, stammen aus der 17. Wahlperiode. Es gab also kein gesondertes Verfahren zum jetzigen Gesetzentwurf.

Gleichwohl erkenne ich an, dass das auch den besonderen Umständen der 17. Wahlperiode geschuldet ist. Deswegen sagen wir, ausnahmsweise werden wir diesem Schnellverfahren zustimmen und es ermöglichen, die Fristen zu wahren, damit das Gesetz zum 1. April 2009 in Kraft treten kann.

Herr Innenminister, daran können Sie erkennen, dass wir objektive Zwänge durchaus anerkennen und dort, wo es notwendig ist, pragmatischen Lösungen gegenüber aufgeschlossen sind.

Das gilt aber nicht – und das geht in Richtung von Herrn Wintermeyer – für alle Gesetzentwürfe und Vorhaben. Denn manchmal muss man sich Zeit dafür nehmen, einen Gesetzentwurf ordentlich zu beraten und Vorschläge aufzunehmen, die von denjenigen kommen, die das Recht auf Anhörung haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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