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10.12.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zur Änderung des Hessischen Sammlungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon am Dienstag trefflich über dieses Thema geredet. Ich will aber noch einmal den Versuch unternehmen, für unseren Gesetzentwurf zu werben. Ich glaube nämlich schon, dass wir als Hessischer Landtag eine Fürsorgepflicht haben, und zwar für die Menschen, die bereit sind, durch ihre Spende anderen Menschen zu helfen.

Dazu gehört, dass die Menschen, die Geld in die Hand nehmen und sagen, sie wollen durch ihre Spende einem gewissen Zweck dienen, sie wollen gewisse Dinge befördern, sie wollen, dass Ihr Geld in Afrika oder an anderen Stellen eingesetzt wird, sichergehen können, dass das Geld, das sie zur Verfügung stellen, dem Zweck zugeführt wird, für den es eingesammelt wird. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz, und wir brauchen eine vernünftige Spendenaufsicht, die unseriöse Anbieter am Markt im Blick hat und dafür sorgt, dass denen, die hier unseriös handeln, das Handwerk gelegt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wundert mich schon, dass Sie unserem Gesetzentwurf nicht nur nicht zustimmen wollen, sondern dass Sie auch das geltende Sammlungsgesetz auslaufen lassen. Ich appelliere noch einmal an Sie, sich das genau zu überlegen, weil ich glaube, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen.

Am Dienstag ist darüber schon trefflich geredet worden. Der Innenminister hat gesagt, es gebe hier überhaupt keine Probleme, es sei alles im Lot. Wenn jemand, der Geld gespendet habe, die Vermutung oder Beweise dafür habe, dass das Geld nicht dem zugesagten Zweck zugeführt werde, dann habe er ja die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und strafrechtlich gegen die Schuldigen vorzugehen. – Ich glaube, das ist mit der Realität nicht in Einklang zu bringen. Sie glauben doch nicht, dass jemand, der 10 Euro für einen bestimmten Zweck spenden will und mitbekommt, dass sein Geld zweckentfremdet wird, zur Staatsanwaltschaft geht und für diesen Betrag die Staatsanwaltschaft in Gang setzt. Das wird nicht geschehen. Deshalb müssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass wir eine vernünftige und funktionierende Spendenaufsicht haben, um unseriösen Spendensammlern das Handwerk zu legen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist gesagt worden, das sei kein Problem. Nun hat uns die Realität aber wieder eingeholt. Wir haben am Dienstag hier über das Spendengesetz diskutiert; auch der Innenausschuss hat noch getagt.

Abends lief im Fernsehen eine Sendung, die „Frontal21“ heißt. In der Sendung „Frontal21“ wurde genau über solch eine unseriöse Organisation berichtet. Da gibt es eine Honorarkonsulin, eine Prinzessin, die sich auf dem Frankfurter Parkett bewegt und dort Spenden in nicht zu vernachlässigenden Größenordnungen einwirbt. Sie hat neulich eine Gala veranstaltet, bei der sie Spenden in Höhe von 80.000 Euro für ein deutsch-afrikanisches Jugendwerk eingeworben hat.

Wenn man den Namen hört, hat man zunächst einmal nicht den Eindruck, dass das unseriös ist. Aber auf Nachfragen der Reporter von „Frontal21“ hat sich herausgestellt, dass diese Organisation z. B. beim DZI, also beim Spenden-TÜV, überhaupt nicht bekannt ist.

Sie hat auf dieser Veranstaltung damit geworben, dass die Firma Audi einen Q 5 als Spende zur Verfügung gestellt habe. Auf Nachfrage hat sich herausgestellt, dass die Firma Audi dies mitnichten getan hat. Sie haben auch erklärt, dass sie mit dem Fußballklub Schalke 04 zusammenarbeiten würden. Auf Nachfrage hat Schalke 04 gesagt, dass es keinerlei Zusammenarbeit mit der Organisation Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk gebe, ebenso wenig eine Sponsorenschaft.

Kein Mensch weiß, was mit diesen 80.000 Euro passiert. Das ist ein Beweis dafür, dass es eine gesetzliche Regelung geben muss. Man kann das nicht allein der Staatsanwaltschaft überlassen. Ich möchte aber wissen, ob die Staatsanwaltschaft in diesem Fall überhaupt schon ermittelt.

Ich glaube, wir brauchen eine landesweit tätige Spendenaufsicht, die sich solche Institutionen vornimmt und genau prüft, was mit dem Geld der Menschen passiert, das diese aus gutem Grund zur Verfügung gestellt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Noch eine Frage, eine Petitesse am Rande, möchte ich beantwortet haben – die Frau Kultusministerin ist nicht anwesend; vielleicht kann es der Herr Staatssekretär machen –: Wenn Sie dem Bericht aus der Sendung „Frontal21“ nachgehen und sich die Internetseite dieser Organisation anschauen, sehen Sie, dass es unter dem Button „Sponsoren“ einen Link gibt, der zu der Seite führt, auf der die Sponsoren dieses Vereins aufgeführt werden. Neben dem Hinweis auf die Stadt Frankfurt finden Sie unter anderem auch das Logo der Hessischen Landesregierung, des Kultusministeriums.

Jetzt sagen ich Ihnen einmal: Ein Mensch, der meint, dass sein Geld für einen solchen Zweck eingesetzt werden soll, geht auf diese Internetseite, klickt den Button „Sponsoren“ an und sieht, dass die Hessische Landesregierung ihr Logo zur Verfügung gestellt hat. Wenn sich dann herausstellt, dass die Organisation, die diese Gelder einwirbt, sehr dubios und sehr windig ist, haben wir ein Problem, das wir lösen müssen. Daran sehen Sie auch, dass die Hessische Landesregierung bei der Zurverfügungstellung ihrer Logos etwas sorgfältiger vorgehen sollte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf richtig ist. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Schönen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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