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24.09.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig, dass ein solches Gesetz notwendig ist. Immer dort, wo es um sicherheitsrelevante Angelegenheiten geht, muss man die Menschen, die zu diesen sicherheitsrelevanten Bereichen Zugang haben, natürlich sicherheitsüberprüfen. Das gilt für geheime Dokumente, und das gilt für vertrauliche Dokumente. Wer Zugang zu diesen Daten hat, muss nach dem Gesetz eben auch in eine Sicherheitsüberprüfung.

(Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken übernimmt den Vorsitz.)

Das Gesetz – der Minister und Herr Kollege Greilich haben es gesagt – orientiert sich im Großen und Ganzen am Bundesgesetz und den Gesetzen anderer Bundesländer. Von daher ist das, was wir machen, nichts Neues. Deswegen können wir auch auf das zurückgreifen, was in anderen Bundesländern gilt. Ich würde die Landesregierung bitten, um das Verfahren zu beschleunigen, vielleicht auch die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung zu stellen. Dann kann man gleich sehen, welche Kritik es eigentlich gegeben hat, insbesondere der Datenschutz ist hierbei natürlich von Wichtigkeit.

Der Datenschutzbeauftragte war – Herr Kollege Greilich hat es auch angesprochen – an der Erstellung des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt. Das ist schon einmal gut. Es geht hier natürlich um sensible Daten, um sensible personenbezogene Daten von Menschen, und dabei geht es immer darum, einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Wir alle, die Kolleginnen und Kollegen, die im NSU-Untersuchungsausschuss sind, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Untersuchungsausschuss für die Fraktionen arbeiten, werden gerade sicherheitsüberprüft, erleben das gerade. Der Mitarbeiter unserer Fraktion war nicht gerade begeistert, dass er angeben musste, welche verwandtschaftlichen Beziehungen er hat, und dass er sich demnächst melden muss, wenn er ins Ausland reist. Solche Dinge sind natürlich Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Von daher sollten wir darauf sehr genau schauen – auch auf die Meldepflichten, die schon angesprochen worden sind.

Meine Damen und Herren, von daher ist es wichtig, dass wir uns diesen Gesamtkomplex im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gründlich anschauen. Von der Grundstruktur her, von der Gesamtheit, dürfte es, da es sich an den Gesetzen anderer Bundesländer und des Bundes orientiert, grundlegend nicht strittig sein. Von daher werden wir das dann im Innenausschuss weiter diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Herr Frömmrich.

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