Inhalt

25.03.2010
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Polizeichef-Affäre - Rechtsbruch mit Ansage

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Rudolph hat schon dafür gesorgt, dass der Blutdruck auf Betriebstemperatur gestiegen ist. Wie man an den Schilderungen des Kollegen Rudolph unschwer erkennen kann, ist das, womit wir uns heute beschäftigen müssen, wirklich ein ungeheuerlicher Vorgang.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ich kann nur sagen, dass der Titel der von uns beantragten Aktuellen Stunde „Polizeichef-Affäre: Rechtsbruch mit Ansage“ eigentlich schon beschreibt, worum es geht. Genau damit haben wir es heute hier zu tun.

Es ist ungeheuerlich, dass diese Stelle mit einem von Herrn Bouffier geschätzten CDU-Mitglied aus dem Gießener Umfeld besetzt worden ist, obwohl es ein Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts gibt, in dem ihm genau das untersagt worden ist. So etwas macht der Verfassungsminister dieses Landes.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ich will kurz aus dem Urteil zitieren. Vielleicht ruft das den Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen in Erinnerung, dass man einmal darüber nachdenken sollte, ob das richtig gelaufen ist. Zitat:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Personalauswahlverfahrens untersagt, den Beigeladenen

– das ist der jetzige Polizeipräsident –

bei der Besetzung der Planstelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums – Besoldungsgruppe B 4 – dem Antragsteller vorzuziehen und ihn zu befördern.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Das ist ein Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts. Der Herr Innenminister hat das, was in diesem Urteil steht, verletzt. Das ist der Skandal.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

In diesem Urteil sind verschiedene Punkte enthalten, die es wert sind, nachgelesen zu werden. Ich will darauf verzichten, sie hier zu zitieren. Aber dem Herrn Innenminister sei es angeraten, sie nachzulesen.

Da geht es z. B. um eine nachträgliche Bewertung. In dem Urteil steht ausdrücklich, dass nachträgliche Bewertungen möglich sind. In dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs heißt es auch, dass es ein erneutes Auswahlverfahren geben soll. Sie besetzen diese Stelle aber ohne ein erneutes Auswahlverfahren mit einem Ihnen genehmen Bewerber. Das ist Rechtsbruch, und da sich diese Bestimmungen aus dem ableiten, was im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zur Besetzung von Beamtenstellen enthalten ist, kann man sogar sagen: Das ist Verfassungsbruch, Herr Innenminister.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Herr Kollege Rudolph hat schon viel zu der Aktenlage gesagt. Ich will das nur in ein paar Strichen skizzieren: keine Beendigung des ersten Verfahrens, kein Beginn des zweiten Verfahrens, keine Beendigung des zweiten Verfahrens. Für die Behauptung, es habe ein zweites Verfahren gegeben, gibt es keine Belege. Außerdem: Wenn es ein zweites Verfahren gegeben hat, warum schlägt die Fachabteilung dann eine öffentliche Ausschreibung vor? Vielleicht ist das eine Frage, die der Herr Innenminister einmal beantworten sollte. Herr Innenminister, warum haben Sie das zweite Verfahren nicht so dokumentiert, wie Sie das erste dokumentiert haben? Auch das ist eine Frage, die Sie einmal beantworten sollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Dann haben wir es mit von Herrn Hefner und Herrn Rhein nachträglich gefertigten Vermerken zu tun. Im Übrigen ist das vier Tage nach einer Innenausschusssitzung erfolgt. Es gibt Vermerke, die man nachträglich fertigt; darüber brauchen wir gar nicht zu streiten. Aber Vermerke vier Tage nach einer Innenausschusssitzung zu fertigen: Erst wird im Innenausschuss an einer Legende gestrickt, und vier Tage später wird sie auf dem Papier festgehalten. So sieht die Politik in diesem Innenministerium aus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Was die Akten betraf, da sah es – wie meine Mutter sagen würde – wie bei Hempels unter dem Sofa aus. Das trifft insbesondere für das zweite Verfahren zu. Ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, etwas mehr Seriosität in diese Debatte zu bringen und sich die Akten genauer anzuschauen.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Kollege Greilich, da hilft es auch nicht, wenn Sie nach Einsicht der Akten sagen, der Rechtsbruch müsste besser dokumentiert werden. Das reicht nicht aus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum zentralen Punkt. Das andere kann man eigentlich beiseiteschieben.

(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))

– Nein, das ist eine Debatte, die sehr spannend ist. Das werden wir uns auch noch genauer anschauen. – Aber der entscheidende Punkt ist: Was passierte zwischen der Kabinettsentscheidung und der Übergabe der Urkunde? Das ist der zentrale Punkt in der gesamten Debatte.

Man muss sich nur einmal die Daten vor Augen führen: Am 02.07. fertigt das Innenministerium eine Kabinettsvorlage. Am 6. Juli tritt das Kabinett zusammen und trifft offensichtlich eine Entscheidung. Es wird auch eine Urkunde gefertigt. Am 7. Juli, also einen Tag nach der Kabinettsentscheidung, wird die Urkunde morgens um 8 Uhr übergeben. Um 8.45 Uhr wird Herr Ritter einbestellt, und es wird ihm gesagt, dass er die Stelle nicht bekommt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass eine Wartefrist einzuhalten ist, um das Rechtsmittel des unterlegenen Bewerbers

(Petra Fuhrmann (SPD): Zu wahren!)

zu wahren. Herr Innenminister, Sie haben grob rechtswidrig gehandelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

All diese Urteile könnte ich hier zitieren. Ich will das aber lassen. Sie sollten sie nachlesen. Das werden wir im Untersuchungsausschuss machen können.

Aber eines ist besonders interessant, und das kann ich Ihnen nicht ersparen. Eines der Urteile trägt nämlich die Unterschrift des Verfassungsrichters Landau. Herr Landau war einmal Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz. Wir alle wissen, dass er ein sehr profunder Kenner des Beamtenrechts ist. Herr Innenminister, wenn Sie uns nicht glauben, sollten Sie vielleicht einmal Ihren ehemaligen Kollegen Herrn Landau anrufen und sich bei ihm über ordentliche Besetzungsverfahren gemäß Beamtenrecht informieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Es wird langsam eng. Bei den Leuten der Tankstelle wird es langsam eng.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Der Ministerpräsident ist leider nicht da. Dr. Jung ist weg. Herr Hoff ist weg. Frau Wolff ist weg. Herr Jung ist übrigens heute beim Untersuchungsausschuss in Berlin. Der Tankstelle geht langsam der Sprit aus. Darüber sollten Sie sich Gedanken machen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich finde, eine Sache geht überhaupt nicht. Dazu möchte ich aus dem „Darmstädter Echo“ aus dem Interview mit Herrn Bouffier zitieren. Da sagt Herr Bouffier:

Boris Rhein, der zuständige Staatssekretär hat mir versichert, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe keinen Zweifel an dieser Äußerung.

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Jürgen Frömmrich:

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Herr Innenminister, das ist sehr traurig. Sie sollten nicht aus Feigheit vor der eigenen Verantwortung den Versuch unternehmen, das alles auf Ihren Staatssekretär zu schieben.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.

Kontakt

Zum Thema