Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor – Herr Kollege Bauer hat es schon gesagt –, der im Prinzip drei Dinge regelt:
Erstens. Die Frage des Mindestalters von Wählbarkeit kommunaler Wahlbeamter sowie natürlich deren Höchstalter.
Zweitens. Die Form der beamtenrechtlichen Versorgung. Herr Kollege Hahn ist darauf am Ende eingegangen.
Drittens. Eine Harmonisierung im Bereich des Landtags- und Kommunalwahlrechts mit Europa- und Bundeswahlrecht.
Die Änderungen werden jetzt vorgelegt, damit sie nach der Kommunalwahl 2016 ihre Wirkung entfalten, insbesondere die Teile dieses Gesetzentwurfs, die sich mit dem Kommunalwahlrecht beschäftigen. Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf die Frage: Wie alt muss eine Bewerberin oder ein Bewerber sein, um ein hauptamtliches Wahlamt in einer Kommune auszufüllen? Das wollen wir sozusagen in das Ermessen der Wählerinnen und Wähler stellen. Nicht das Alter, sondern die Qualifikation, die fachliche, die persönliche Qualifikation ist ausschlaggebend dafür, ob und wie eine Person ein hauptamtliches Wahlamt ausfüllt oder nicht.
Meine Damen und Herren, dabei ist es wie im ganz normalen Leben. Es gibt Menschen, die mit 18 Jahren schon sehr verantwortungsbewusst und qualifiziert sind. Ein anderer ist mit 35, 40 oder 50 Jahren noch nicht auf dem Stand anderer in einem jüngeren Alter. Ich glaube, dass wir einen richtigen Vorschlag machen. Herr Hahn hat schon angekündigt, dass auch er diesem Vorschlag beitritt. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir das Ermessen für eine Wahl in die Hoheit der Wählerinnen und Wähler stellen. Diese sollen entscheiden, wie alt der Bewerber sein soll, den sie zum Bürgermeister wählen. Oder das Kommunalparlament soll entscheiden, wie alt eine Bewerberin oder ein Bewerber ist, die/den man in ein solches Amt führt. Ich glaube, dort ist es richtig aufgehoben; so sollten wir das regeln.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Wegfall der Höchstaltersgrenze. Das geht auch in Richtung des Kollegen Hahn. Damals war es noch nicht so, aber mittlerweile haben wir von Gerichten die Frage der Altersdiskriminierung vorgelegt bekommen; wir haben auch in Wiesbaden einen Fall gehabt. Ich denke, dass der Europäische Gerichtshof damit auch irgendwann befasst sein wird. Von daher sagen wir auch im Bereich der Altersdiskriminierung: Die Wählerinnen und Wähler sollen entscheiden, mit welchem Alter sie jemanden noch in ein Wahlamt wählen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Der zweite Punkt, der uns wichtig ist, ist – Herr Kollege Hahn hat es am Ende angesprochen – die Neuregelung der Versorgung. Wir wissen, dass die hauptamtlichen Wahlbeamten eine sehr anspruchsvolle Arbeit erledigen. Das ist kein Job, den man in 40 Stunden macht. Das ist eine sehr anspruchsvolle Arbeit, eine Tätigkeit, bei der man in seiner Gemeinde in den Abendstunden, an den Wochenenden, feiertags oder in der Freizeit angesprochen wird und natürlich Rede und Antwort stehen muss. Die Familie steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die dort ausgeübt wird. Dafür brauchen wir qualifiziertes und kompetentes Personal – Bürgermeister, Landräte und Hauptamtliche. Deshalb muss das Amt auch in Zukunft ordentlich alimentiert sein. Jemand, der sich in ein Amt wählen lässt, muss am Ende seiner Amtszeit, wenn er in den Ruhestand geht, auch eine vernünftige Versorgung haben. Aber ich glaube, wir legen Ihnen hier einen Entwurf vor, der dies im Blick hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Meine Damen und Herren, wer ein solches Amt ausfüllt, hat am Ende seines Erwerbslebens einen Anspruch auf eine gute Versorgung. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns in diesem Hause einig. Wir sind aber auch der Auffassung, dass es nicht mehr so sein kann, dass ein Wahlbeamter nach sechs Jahren Wahlzeit am Tag seines Ausscheidens einen Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 % hat. Das sind für den Bürgermeister meiner Gemeinde in der Besoldungsgruppe B 4 und bei 35 Prozent nach sechs Jahren ungefähr 2.700 Euro. Ich glaube, das passt nicht mehr in diese Welt, und das ist einem Normalverdiener nicht mehr zu erklären. Deswegen gehen wir dieses Thema an.
Wir sagen: Man muss 8 Jahre lang im Amt sein; mit 60 Jahren kann man einen Anspruch verwirklichen. Wer früher, etwa mit 55 Jahren, geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Damit ändern wir etwas, nämlich ein Alleinstellungsmerkmal im hessischen Gesetz. Wir beenden, dass man, ohne ein bestimmtes Lebensalter zu erreichen, in den Ruhestand gehen kann. Ich glaube, dies ist maßvoll.
Auch die Frage, die Herr Kollege Hahn angesprochen hat, ist interessant. In den Debatten wird immer wieder gefragt: „Na ja, kriegen wir denn dann noch qualifiziertes Personal?“ Einer der Punkte, weshalb man sich für diese Ämter beworben hat, war, das muss man zugegebenermaßen sagen, die gute Altersversorgung. Das ist so. Daher muss man aber, glaube ich, auch darüber sprechen, dass man diese Ämter dadurch attraktiver macht, dass man einmal auf die Bezahlung dieser Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten schaut. Ich habe eben ausgeführt, dass es ein sehr anspruchsvoller Job ist. Wir wollen keine Neiddebatte führen; die sollen ordentlich alimentiert und versorgt werden. Wir führen diese Debatte gern mit Ihnen im Ausschuss, und ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)