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22.11.2012
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Justizkostengesetz

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegen haben das schon im Einzelnen erläutert. Wir haben es mit zwei Regelungsbereichen zu tun. Das eine ist die Frage des Heranbringens von Forderungen, und das andere ist die Frage von Gebührenerhebungen für Angelegenheiten der Notare. In der ersten Lesung habe ich vorgetragen, dass mir schon das, was in der Regierungsanhörung vorgebracht worden ist, zu denken gab, also die Frage, ob es wirklich ein Grundrechtseingriff ist, der von privaten Dritten gemacht werden kann. Ich habe gesagt, deswegen würde ich mich auf die Anhörung freuen, um etwas Näheres zu erfahren.
Mir ist in der Anhörung nicht schlüssig erläutert worden, dass es hier um einen Grundrechtseingriff geht. Ich glaube, dass man das schon tun muss, wenn man argumentiert, dass das etwas ist, was man für private Dritte auslagert. Ich habe seinerzeit aber auch gesagt, dass es schon Aufgabe von Landesregierung und von uns als Parlament und als Haushaltsgesetzgeber ist, dass man sich Gedanken darüber machen muss, wie man Forderungen eintreibt, die man gegenüber Dritten hat.
Die Landesregierung hat etwas vorgelegt, was zumindest für uns von der Intention her durchaus nachvollziehbar ist. Man sollte einmal die Summen nennen. Es geht immerhin um niedergeschlagene Forderungen in der Größenordnung, die zwischen 2006 und 2008 zwischen 13,5 Millionen Euro und 15,9 Millionen Euro lagen. Das ist kein Pappenstiel.
Wir haben gestern den Haushalt des Landes diskutiert. Wenn wir hier darüber diskutieren, dass wir trotz sprudelnder Steuereinnahmen noch einmal über 2 Milliarden € Schulden machen, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die Einnahmesituation verbessern. Das ist durchaus ein Vorschlag, die Einnahmesituation zu verbessern.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Forderungsmanagement auszuprobieren und zu machen, das haben die Baden-Württemberger auch gemacht. Die Baden-Württemberger haben dann gesagt: Wir haben das jetzt gemacht und stellen das ein; wir übernehmen Systeme, die wir von privaten Dritten gelernt haben, in unser eigenes Verwaltungshandeln und stellen unsere eigene Verwaltung mit den Oberkassen um; die machen es demnächst selbst.
Warum machen wir das nicht auch? Wir geben die Möglichkeit, private Dritte in das einzubeziehen. Wir geben unseren Gerichtskassen die Möglichkeit, mit denen zusammenzuarbeiten, also auch zu lernen, wie private Dritte so etwas machen, um dann vielleicht irgendwann zu sagen: So, jetzt übernehmen wir das in Verwaltungshandeln des Landes Hessen und
(Zuruf der Abg. Heike Hofmann und Marius Weiß (SPD))
kommen dazu, die Einnahmesituation zu verbessern. – Ich finde, diesem Vorschlag kann man durchaus zustimmen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hartmut Honka (CDU))
Es ist vorgetragen worden, es gäbe große datenschutzrechtliche Probleme. Das ist auch von einigen Anzuhörenden vorgetragen worden. Wenn man sich die Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten dazu ansieht, sieht es anders aus. Ich will hieraus nur zitieren:
Die Einbindung privater Unternehmen in die staatliche Aufgabenerfüllung erfordert immer eine gesetzliche Grundlage. Als Übertragungsmaßnahmen kommen Delegation, Beleihung und Verwaltungshilfen in Betracht. Den geringsten Eingriff bedeutet die Verwaltungshilfe, weil diese die staatliche Verantwortlichkeiten weitestgehend bestehen lässt.
Das, was hier vorgetragen worden ist, dass es Probleme mit dem Datenschutz gibt, sieht zumindest der Hessische Datenschutzbeauftragte nicht so. Von daher glaube ich, dass man im Grunde diesem Gesetz zustimmen könnte. Jetzt kommt das Aber.
Wir haben gesagt, wir wollen das übernehmen, das die in Baden-Württemberg seinerzeit auch gemacht haben. Herr Kollege Schneider, von daher verstehe ich nicht, warum Sie in Hessen nicht etwas machen können, was Sie in Baden-Württemberg gemacht haben. Sie haben diese Experimentierklausel, die wir als Antrag gestellt haben, genauso wortgleich in Baden-Württemberg im Gesetz gehabt.
Wenn die Baden-Württemberger das können – seinerzeit CDU und FDP –, frage ich mich, warum wir das nicht auch in Hessen hineinschreiben und sagen können: Wir probieren es aus; die Landesregierung berichtet dem Landtag nach einigen Jahren, wie das läuft, und der Landtag als Gesetzgeber beschäftigt sich dann damit, dieses entweder nicht mehr zu machen und wieder den Gerichtskassen zu übergeben, oder die privaten Dritten im Boot zu lassen.
Das war ein Vorschlag von uns, der dazu geführt hätte, dass wir diesem Gesetzentwurf zugestimmt hätten. Meine Damen und Herren, es liegt also an Ihnen, das zu tun oder nicht. Sie haben ihn leider abgelehnt – ich finde, ohne Grund.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei dem zweiten Punkt geht es um die Gebühren der Notare. Ich kann verstehen, dass sich Betroffene beklagen, das Mitleid meinerseits hält sich aber in Grenzen. Ich hatte auch schon das eine oder andere Mal mit Notaren zu tun. Ich habe immer eine Kostenrechnung bekommen, wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe.
Wenn die Notare eine Leistung des Landes Hessen, also der Gerichte, in Anspruch nehmen, glaube ich auch, dass das Land Hessen für diese Leistung durchaus auch eine Gebühr erheben kann. Von daher glaube ich, dass man im Grundsatz damit eine Regelung trifft, die aus unserer Sicht in Ordnung geht.
Herr Kollege Honka, unter dem Strich werden wir uns – wie gesagt – bei diesem vorgelegten Gesetz enthalten.
Präsident Norbert Kartmann:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Jürgen Frömmrich:
Ich komme zum Schluss. – Wenn Sie unsere Experimentierklausel angenommen hätten, hätten Sie alle Möglichkeiten gehabt, die Zustimmung meiner Fraktion zu bekommen. Sie haben ihn abgelehnt. Sie wollen damit diesen Gesetzentwurf allein beschließen. Das können Sie gern tun. Meine Fraktion wird sich enthalten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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