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18.12.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Herr Präsident, vielleicht können Sie das nach dem Plenum vorführen. Ich wäre gespannt darauf. – Okay.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, aus den Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen ist klar geworden, dass wir uns beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz in den Grundzügen eigentlich einig waren. Wir sind alle der Auffassung, dass es eines solchen Gesetzes bedarf, insbesondere für die Personengruppen, die einen Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben, zu Verschlusssachen haben, die Zugang zu sabotagegefährdeten Bereichen haben. Natürlich brauchen wir für diesen Bereich eine Sicherheitsüberprüfung. Das regelt dieses Gesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Personenkreis betrifft es? Das betrifft im Wesentlichen Landesbeamte und Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Der privatwirtschaftliche Bereich ist von diesem Gesetz so gut wie nicht tangiert. Er ist immer nur dann tangiert, wenn er Zugang zu Verschlusssachen hat bzw. zu sabotagegefährdeten Bereichen. Die Liste derer, die betroffen sind, ist relativ klein. Wir haben es mit einem Personenkreis von 350 bis 500 Personen zu tun. Herr Kollege Bauer hat das eben auch schon ausgeführt.

Wir waren uns, wie gesagt, im Großen und Ganzen bei diesem Gesetz einig, bis auf drei Punkte, die auch in der Anhörung eine Rolle gespielt haben. Herr Kollege Holschuh hat das auch schon angesprochen.

Erstens ging es darum, den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen aus der Gruppe derer herauszunehmen, die sicherheitsüberprüft werden. Das war ein Vorschlag, der uns sehr eingängig war. Ich sage dazu aber auch: Damit ist das Bundesland Hessen neben dem Bundesland Hamburg das einzige Bundesland, das dem Datenschutzbeauftragten eine solch herausragende Position einräumt. Ansonsten sind von der Sicherheitsüberprüfung nur Personen ausgenommen, die sozusagen den Verfassungsorganen angehören: die Mitglieder der Landesregierung, die Mitglieder des jeweiligen Parlaments, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs oder der rechtsprechenden Gewalt.

Von daher ist das für uns schon eine sehr herausgehobene Position, die wir dem Datenschutzbeauftragten geben. Daran sieht man, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat und dass Hessen als Stammland des Datenschutzes dem Datenschutzbeauftragten eine herausgehobene Position einräumt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Der zweite Punkt, über den wir gestritten haben bzw. der angemerkt worden ist, ist die Schufa-Auskunft. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, Herr Kollege Holschuh: Es ist keine Regelanfrage. Die Schufa-Auskunft wird immer nur dann eingeholt, wenn es bei der Sicherheitsüberprüfung zu Problemen gekommen ist. Lesen Sie einmal im Gesetz nach. Dort steht:

… bei zu Überprüfenden anfordern, wenn Hinweise auf eine mögliche finanzielle Angreifbarkeit des Betroffenen bestehen.

Sie sehen, das ist keine Regelanfrage, sondern der Betroffene wird in Problemfällen gebeten, diese Schufa-Auskunft beizubringen. Natürlich sind in der Schufa-Auskunft auch nicht alle Informationen enthalten. Da hat Herr Kollege Hahn natürlich recht. Aber es sind Informationen, die zugänglich sind. Von daher war uns dieser Einwand nicht so einleuchtend. Deswegen haben wir das, was im Gesetzentwurf stand, so gelassen.

Der zweite Punkt, der in der Anhörung angemerkt worden ist, waren die öffentlich zugänglichen Informationen im Internet: Wo bin ich in sozialen Netzwerken unterwegs? Was stelle ich persönlich auf meine Homepage?

Da geht es nicht nur darum, dass man das angibt, weil der Staat das wissen will. Es wird heute auch schon gemacht, das machen auch viele von Ihnen, wenn sie Bewerbungsgespräche und anderes durchführen. Was ist heute üblich? Sie schauen ins Internet, was es über diese Person an relevanten Informationen dort gibt, weil man sich ein Bild darüber machen will, was der, der sich beworben hat, so macht.

(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Hier geht es nicht darum, diese öffentlichen Informationen zu erforschen, sondern es geht darum, zu betrachten: Wie geht jemand, der Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen hat, selbst mit Informationen um? Wie geht er mit Daten um? Ist er da freizügig, ist er auskunftswillig? Das ist eine Frage, die gerade bei den Sicherheitsbehörden, speziell beim Landesamt für Verfassungsschutz eine wichtige Frage ist, weil es dort ein Zurückhaltungsgebot gibt. Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Holschuh.

Wenn Sie das wollen, brauchen Sie einen Rechtsgrund. Bisher gibt es keinen Rechtsgrund, und deswegen schaffen wir ihn. Wir haben lange darüber geredet. Sie sehen daran, dass wir die Einwände, die bei Anhörungen vorgetragen werden, ernst nehmen. Wir haben es abgewogen und glauben, dass das Interesse daran, diese Informationen zu geben, um zu schauen, wie jemand, der in der Sicherheitsüberprüfung ist, mit Daten umgeht, ein relevantes Argument war.

Meine Damen und Herren, ich bin aber froh, dass wir im Großen und Ganzen sagen, dass dieses Gesetz notwendig ist. Es orientiert sich an den Gesetzen anderer Bundesländer und des Bundes. Deswegen werbe ich noch einmal dafür, dass Sie diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihn zum Gesetz erheben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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