Inhalt

24.04.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren uns, was den Brand- und Katastrophenschutz angeht, in der Vergangenheit eigentlich immer einig. Wir haben es mit sehr vielen engagierten Ehrenamtlern zu tun, die den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land sicherstellen. Da das zu großen Teilen ehrenamtlich erledigt wird, sind wir natürlich auch dafür, denen, die das machen, eine gute Ausstattung zur Verfügung zu stellen und gute gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie diese Aufgabe vernünftig erfüllen können.

Bei dem, was heute von CDU und FDP vorgelegt worden ist, handelt es sich um kleine Änderungen bzw. um Anpassungen im Gesetz. Ich sehe dort nicht viel Kritisierenswertes. Herr Kollege Franz hat schon die beiden Knackpunkte angesprochen; ich will sie daher nur kurz umreißen.

Es gibt Kommunikationsmittel, über die man SMS verschicken kann. Wenn es der Alarmierung der Bevölkerung dient, soll man auch solche Dienste nutzen können. Das spielt überhaupt keine Rolle, wenn sich die Menschen in die Adressdateien eintragen lassen.

Aber die Kosten muss man im Rahmen einer Anhörung noch einmal erörtern. Ich verweise darauf, dass der Herr Sozialminister von Konnexität gesprochen hat, als es um das Gleichstellungsgesetz ging.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– Das kann nicht immer nur bei anderen gelten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– Nicht am Ende noch, wir wollen doch Feierabend haben.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Die Ankündigung, hierfür 15.000 Euro zur Verfügung zu stellen, ist im Grundsatz gut. Gleichwohl muss man darauf hinweisen, dass es eigentlich die laufenden Kosten sind, die die Mittel der Kommunen auffressen. 3.000 Euro hier wurden diesmal angegeben. Das kann sich über die Jahre summieren. Von daher muss man das unter dem Gesichtspunkt der Konnexität noch einmal prüfen. Auch über die Servicepunkte, d. h. über deren Bezahlung und Unterhaltung, sollte man im Rahmen der Anhörung noch einmal diskutieren.

Am Ende sage ich es noch einmal: Im Grundsatz sind es kleine Änderungen, gegen die man nichts haben kann. Wir wollen eine gut ausgestattete und auf guten gesetzlichen Grundlagen arbeitende Feuerwehr haben. Das Gleiche gilt für den Katastrophenschutz. Dann müssen wir solche Gesetze auch einmal ändern. Gleichwohl wundert es uns, dass das nicht die Landesregierung macht, sondern dass die Fraktionen das in Angriff nehmen. Aber das kennen wir in diesem Haus ja schon. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

Kontakt

Zum Thema