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22.05.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Hessen (Transparenzgesetz)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der sich mit der Offenlegung, der Transparenz der Einkommen von Managern und von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Thema, dessen wir uns dringend annehmen sollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hat in der Vergangenheit eine breite Debatte über Managergehälter in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Es hat im Zusammenhang mit der Finanzkrise, über die wir gerade auch ein Stück weit parliert haben, Debatten darüber gegeben, welches Managergehalt in einem Unternehmen angemessen ist, welches Managergehalt in einem Unternehmen gezahlt werden soll. Die Frage, die sich viele Menschen, die sich damit beschäftigen, stellen, ist doch: Das wie viel Hundertfache oder das wie viel Tausendfache des Einkommens eines einfachen Mitarbeiters darf ein Manager verdienen? Besser gesagt: Wie viel darf er bekommen? Denn ob er es verdient, wird sich in vielen Fällen erst am Schluss ausweisen.

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

Zum Teil laufen diese Gehälter aus dem Ruder. Dass wir darüber dringend eine Diskussion brauchen, zeigt folgendes Beispiel. Vor 25 Jahren hat ein Manager ungefähr das 14-Fache eines normalen Arbeitnehmers verdient. Heute verdient ein Manager das 70- bis 300-Fache eines durchschnittlichen Mitarbeiters. Das betrachten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile als unanständig. Deswegen ist es gut, dass wir über dieses Thema reden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir reden nicht nur darüber, dass damit Leistung verbunden ist, sondern auch darüber, dass viele dieser hoch bezahlten Managerinnen und Manager Fehlentscheidungen zu verantworten haben, Firmenpleiten und Entlassungen zu verantworten haben. Dann werden diese Abgänge und Rausschmisse oft noch mit einem goldenen Handschlag verbunden. Das ist etwas, was die Bürgerinnen und Bürger erzürnt, weil sie unter Umständen mit ihrer Lebensversicherung für solche Entscheidungen haften, weil sie unter Umständen ihr Anlagekapital verlieren oder weil sie damit ihre Altersversorgung aufs Spiel gesetzt haben.

Meine Damen und Herren, deswegen haben viele Bürgerinnen und Bürger, die in der Finanzkrise Geld verloren haben, viel Verständnis dafür, dass wir uns über diesen Themenkomplex unterhalten und darüber intensiv diskutieren.

Selbst in der Schweiz – das ist nicht das Land, in dem die Menschen auf die Barrikaden gehen – hat es zu diesem Themenkomplex eine Volksabstimmung gegeben. Bei dieser Volksabstimmung haben sich annähernd 70 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen. Sie haben gesagt: Wir wollen, dass die Gehälter begrenzt werden, wir wollen Offenheit und Transparenz, wir wollen ein vernünftiges System, wie diese Gehälter festgesetzt werden. Daraufhin haben alle Parteien in Deutschland unisono erklärt, dass man das Beispiel der Schweiz zum Anlass nehmen sollte, auch in Deutschland über Managergehälter zu reden und Beschlüsse dazu zu fassen.

Meine Damen und Herren, was für die private Wirtschaft gilt, muss auch für öffentliche Unternehmen in unserem Land gelten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht in dieser Debatte nicht darum, dass wir Neid und Missgunst schüren. Es geht auch nicht darum, dass die, die gute Arbeit und viel Engagement in Führungsetagen auch öffentlicher Unternehmen an den Tag legen, nicht angemessene Gehälter bekommen. Aber was damit verbunden ist, ist, dass wir eine Diskussion über diese Angemessenheit von Gehältern in der Öffentlichkeit haben wollen.

Es geht darum, dass die Menschen, die mit ihren Gebühren, die mit ihren Beiträgen, die mit ihren Steuern für Verluste dieser Unternehmen geradestehen, die für die Bezahlung dieser Manager geradestehen, die auch für die Bezahlung der Aufsichtsgremien dieser Unternehmen finanziell einstehen, die für die Verluste und für das, was in diesen Unternehmen umgesetzt wird, Verantwortung tragen, ein Anrecht darauf haben zu wissen, was in diesen Unternehmen verdient wird und wer darüber beschließt, was in diesen Unternehmen verdient wird. Wir wollen in diesem Bereich Offenheit und Transparenz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade bei öffentlichen Unternehmen sind wir alle gut beraten, sehr genau darauf zu schauen, weil die Führungsetage öffentlicher Unternehmen und die Besetzung von Stellen öffentlicher Unternehmen oft auch etwas damit zu tun hat, dass eine sehr große Nähe zur Politik besteht. Es gibt da sehr große Überschneidungen, und in den Aufsichtsgremien dieser Unternehmen sind viele Politikerinnen und Politiker vertreten. Gerade auch deswegen, um die Politik vor sich selbst zu schützen, sollten wir Offenheit und Transparenz herstellen.

Es ist auch kein Teufelswerk, was wir Ihnen heute vorlegen, sondern es ist ein Gesetzentwurf, der sich an einen Gesetzentwurf orientiert, der bereits 2009 in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist, und zwar unter der Regierung von CDU und FDP. Ich will kurz zitieren, was der damalige Finanzminister dazu sagte:

Gerade in einem demokratischen Rechtsstaat sollte es der Regelfall sein, dass auch Bedienstete in öffentlicher Funktion eine Veröffentlichung ihrer Gehälter zu dulden haben – wie auch Abgeordnete dies zu akzeptieren haben. Unter dem Gesichtspunkt demokratischer Kontrolle lässt sich dies auch auf die Repräsentanten öffentlicher Unternehmen übertragen.

Recht hat er, der Finanzminister Linssen, der das bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Frank Blechschmidt und Dr. Matthias Büger (FDP))

Ich glaube auch, dass man zustimmen kann und muss, wenn z. B. der CDU-Kollege Weisbrich bei der Einbringung im nordrhein-westfälischen Landtag gesagt hat:

Es geht darum, dass unserer Meinung nach die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie die Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten. Eine bloße Selbstverpflichtung reicht nicht aus, um diesem Anliegen in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

Auch darin stimme ich dem CDU-Kollegen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag ausdrücklich zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs auch in der Öffentlichkeit die eine oder andere Kritik vom Kollegen Blechschmidt erfahren. Herr Kollege Blechschmidt, ich muss Ihnen, weil Sie auch darauf verwiesen haben, was eigentlich die Kommunen, was die kommunalen Verbände, was z. B. der VKU zu solchen Vorhaben sagen, dazu auch den Kollegen Weisbrich von der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag zitieren:

Wenn man den Sumpf trockenlegen will, dann darf man die Frösche nicht fragen.

Genauso würde ich es sehen. Wir wollen Öffentlichkeit und Transparenz für diese Gehälter darstellen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir können uns alle hinter einen solchen Gesetzentwurf versammeln, weil die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht haben zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich, auch für die Punktlandung.

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