Inhalt

23.05.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass ich heute für die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Dringlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags einbringen und gleichzeitig zum Dringlichen Antrag betreffend Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Hessischen Landtags reden darf.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Es freut mich, dass wir es nach langer Diskussion und am Anfang vielleicht etwas kontroversen Debatte doch geschafft haben, einen gemeinsamen Vorschlag einbringen zu können, was die Transparenzregelung für die Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Landtag angeht und die Transparenz der Bezüge, die neben dem Mandat erworben werden. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben in dem Verhalten, was wir als Abgeordnete nebenbei noch so machen, ein Recht auf Offenheit und Transparenz. Das, was wir hier vorlegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, dass sich fast alle Fraktionen dieses Hauses hinter einem gemeinsamen Gesetzentwurf und den Verhaltensregeln für die Abgeordneten versammeln können.

Wir treffen Regelungen, die sich zu 100 % an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientieren. Diese verpflichten die Mitglieder des Hessischen Landtags dazu, anzugeben, was sie vor ihrer Mitgliedschaft im Hessischen Landtag gemacht haben, in welchen Vorständen, in welchen Aufsichtsräten sie sowohl in privaten als auch öffentlichen Unternehmen tätig waren, aber auch welche Tätigkeiten sie während des Mandats verfolgen. Ich glaube, die Regelung, die wir in Anlehnung an die des Deutschen Bundestags getroffen haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch eine Reaktion auf die breite Debatte über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Es freut mich sehr, dass wir hiermit einen Schritt vorangegangen sind.

Ich will dazu auch sagen, dass wir gut beraten sind, diese gesetzlichen Regelungen jetzt zu treffen. Wir haben bei den bisherigen Regelungen im Landtag das Problem gehabt, dass insbesondere die beruflichen Tätigkeiten, die vor dem Mandat wahrgenommen worden sind, nachher bei den Verhaltensregelungen und der Veröffentlichungspflicht nicht zum Tragen kamen. Das ist jetzt in der Tat anders. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit und demnächst das Recht, das genau zu erfragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wir nicht wollen – das sage ich auch sehr deutlich – ist: Wir wollen nicht verbieten, dass Abgeordnete des Hessischen Landtags neben ihrer Tätigkeit im Hessischen Landtag noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Jeder muss selbst für sich entscheiden, ob er neben dem Mandat noch beruflich tätig sein will und für wen er tätig ist. Aber die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben auch das Recht darauf, zu erfahren, für wen der Abgeordnete neben seinem Mandat noch arbeitet, oder wessen Interessen er ansonsten noch verpflichtet ist. Das ist, finde ich, ein wichtiger Grundsatz, und deswegen ist es richtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für Rechtsanwälte haben wir z. B., weil sie einen besonderen Vertrauensschutz genießen, eine besondere Regelung in das Gesetz aufgenommen.

Für unsere Fraktion ist es ein Kompromiss; das sage ich auch ganz deutlich. Wir hätten es lieber gehabt, nicht die 10-Stufen-Regelung des Deutschen Bundestags mit zehn Gehaltsstufen zu übernehmen, in denen veröffentlicht wird, sondern wir hätten uns gut vorstellen können, dass man die Veröffentlichung auf Euro und Cent macht, damit die Bürgerinnen und Bürger sehr genau wissen, was der jeweilige Kollege auf Euro und Cent genau bekommt. Aber das ist bei Kompromissen so, dass es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ihr habt doch den Vorschlag gemacht!)

Aber, ich glaube, wir können mit dieser Regelung, die wir jetzt getroffen haben, als einem ersten Schritt leben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden diese Regelung als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon ab heute anwenden. Wir werden diese Informationen schon ab heute auf unserer Homepage und auf den Homepages der jeweiligen Abgeordneten klarstellen, weil wir glauben, dass es ein wichtiger Schritt, ein Vertrauensbeweis gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass wir sagen: Wir haben nichts zu verbergen. Wir haben zum Teil Nebentätigkeiten. Wir haben neben unserem Mandat zum Teil noch Funktionen in Parlamenten, Aufsichtsräten oder Landesvorständen von Parteien. – Wenn wir diesen Tätigkeiten nachgehen, dann sollte man das aber auch veröffentlichen, und die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, das nachvollziehen zu können.

Es freut mich, dass wir sowohl für das Gesetz als auch für die Verhaltensregeln einen gemeinsamen Entwurf vorlegen können. Wir starten damit ab heute. Gelten wird das Gesetz ab Beginn der nächsten Wahlperiode. Vielleicht machen die einen oder anderen Kollegen im Landtag schon jetzt mit. Wir starten damit schon einmal. Ich glaube, dass wir hiermit etwas Gutes verabschieden. Es ist ein Schritt für mehr Offenheit und Transparenz im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kontakt

Zum Thema