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16.07.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren das Thema Kennzeichnungspflicht nicht das erste Mal in diesem Haus. Wir diskutieren in der 19. Wahlperiode in der dritten Lesung. Aber diejenigen, die schon länger dabei sind, wissen, dass das in diesem Haus schon seit über 20 Jahren eine Debatte ist und dass wir uns als Koalition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Koalitionsvertrag dazu entschieden haben, diese Kennzeichnungspflicht jetzt einzuführen.

Das ist bei uns so vereinbart. Wir machen es jetzt. Herr Kollege Schaus, deswegen brauchen wir auch Ihren Gesetzentwurf nicht. Wir haben Ihnen schon mehrfach gesagt: Wir haben das in der Koalition vereinbart, und wir werden das jetzt auch umsetzen. – Wir werden das in aller Ruhe machen, weil es – der Kollege Bauer hat es angesprochen – durchaus Einwände von Betroffenen gibt, die sehr sorgfältig geprüft werden. Wir wollen mit der Kennzeichnungspflicht nicht, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte unter Umständen gefährdet werden. Deswegen machen wir das sehr sorgfältig.

Der Innenminister ist in der Vorbereitung der Verordnung. Der Innenminister ist im Gespräch mit dem Hauptpersonalrat, dies zu regeln. Da geht bekanntlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Aber wir haben Ihnen schon mehrfach angekündigt, dass wir das jetzt umsetzen wollen. Das ist auch gut so.

Herr Kollege Schaus, ich verstehe nicht, was Sie hier für einen Aufriss machen. Genau das, was wir gerade machen – das wissen diejenigen nicht, die dieser Debatte auf der Tribüne folgen –, haben Sie in der 18. Wahlperiode gefordert. Sie haben hier vorne gestanden und gesagt:

Aufgrund der gemachten Erfahrungen halten wir eine unverzügliche Verordnung zur Kennzeichnungspflicht durch den Innenminister für unabdingbar und auf der Grundlage der Berliner Erfahrung für die derzeit bessere Lösung.

Das haben Sie uns in der 18. Wahlperiode erzählt.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Und jetzt erzählen Sie uns, dass der Gesetzentwurf das Bessere ist, um damit dem Verordnungsentwurf zuvorzukommen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Herr Kollege Schaus, dieses Spielchen können Sie zwar versuchen; wir werden das nicht mitmachen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

In Richtung der Kollegin Faeser, die in dieser Frage immer eine ganz klare Meinung geäußert hat – die SPD lehnt es ab –, sage ich an diesem Punkt immer wieder: Es gibt andere Länder, andere SPD-regierte Länder, andere SPD-Innenminister, die genau das einführen und die Kennzeichnungspflicht durchsetzen. Von daher gibt es auch innerhalb der SPD durchaus unterschiedliche Auffassungen.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Warum machen wir das und warten nicht darauf, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung hinbekommen? – Frau Kollegin Faeser, das muss ich Ihnen als Juristin nicht erzählen. Polizei ist Ländersache, und deswegen regeln wir das in Hessen über eine Verordnung. Der Innenminister ist in guten Gesprächen.

Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt oft genug diskutiert. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ablehnen, weil wir glauben, dass das, was der Innenminister zurzeit vorbereitet und wo er in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat ist, richtig ist. Wir unterstützen das. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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