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26.06.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Faeser hat hier eine Auffassung vorgetragen, die sie schon seit vielen Jahren vorträgt. Das ist auch eine Auffassung, die man vertreten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich sage: Wir haben eine deutlich andere Auffassung. Wir streiten da in der Sache. Das ist auch gut so. Ich will das nur einmal kurz erwähnen, damit man das auch weiß. Sie haben diese Auffassung hier vertreten, dass man eine Anhörung und dass man ein Gesetzgebungsverfahren braucht. Frau Kollegin Faeser, andere Landesregierungen, an denen die SPD auch beteiligt ist, sehen das aber auch anders.

(Zurufe der Abg. Nancy Faeser und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Also wird das selbst bei Sozialdemokraten auch anders gesehen. Wir haben die Kennzeichnungspflicht gerade in Rheinland-Pfalz eingeführt. Das wird gerade auch in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Die Schleswig-Holsteiner machen sich auf den Weg. In Hamburg gibt es Diskussionen darüber. Von daher finde ich, dass man unterschiedliche Wege wählen kann. Aber behaupten Sie doch nicht, dass der eine Weg, den Sie wählen, der verfassungsmäßig richtige ist, während alle anderen alles falsch machen. Von daher sollten wir da vielleicht auch ein bisschen abrüsten. So viel zur Frau Kollegin Faeser.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ein weiterer Punkt, auf den ich in der Debatte eingehen möchte, sind die Ausführungen des Kollegen Schaus. Denn ich finde schon, dass man sich da ein bisschen länger aufhalten muss. Herr Kollege Schaus, ich sage das hier noch einmal deutlich: Sie haben Probleme mit der Wahrheit. Daran sollten Sie arbeiten, Herr Kollege Schaus.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Erstens. Keiner hat diesen Themenkomplex auf die lange Bank geschoben, wie Sie gerade behauptet haben. Wir haben das, was wir in der Koalitionsvereinbarung vereinbart haben, mit dem Innenminister durchgesprochen. Der Innenminister ist in Abstimmungsgesprächen im Verordnungsentwurf und im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Hauptpersonalrat. Die Gespräche sind in vollem Gange. Sie stellen sich hierhin und sagen, das sei auf die lange Bank geschoben worden, und hier würde ohne die Betroffenen gehandelt. Herr Kollege Schaus, Sie haben offensichtlich ein Problem mit der Wahrheit.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Dann erzählen Sie hier, es gäbe unterschiedliche Auffassungen, was die Regelung zwischen GRÜNEN und CDU anginge. Auch das stimmt nicht. Wir haben eine Koalitionsvereinbarung, auf die wir uns geeinigt haben. Das ist die Grundlage dessen, wie wir handeln. Es ist eben so, Herr Kollege Schaus, dass Sie hier nicht einfach Dinge in den Raum stellen können, die so nicht stimmen.

Auch die Behauptung, dass das nicht angehört worden ist und dass man sich damit nicht beschäftigt hat, ist so ein Fall. Nur für die, die anwesend sind: Das ist es, wovon Herr Schaus meint, man habe sich nicht damit beschäftigt.

(Der Redner hält Unterlagen hoch.)

Das sind die Anhörungsunterlagen zu dem Gesetzentwurf, den Sie 1 : 1 abgeschrieben haben. In der Tat haben Sie aber den Bereich, wo es um Rechtsstaatlichkeit und um die ganzen Rechtsstaatsprinzipien in unserem Gesetzentwurf geht, ausdrücklich weggelassen. Für die, die das vielleicht noch nicht wissen, will ich es noch einmal zitieren. Da steht nämlich in unserem Gesetzentwurf, und das haben Sie weggelassen: „Polizeibeamte üben im Einsatz vornehmlichste rechtsstaatliche Privilegien aus, insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr, aber auch bei der Strafverfolgung greifen sie häufig in Rechte Dritter ein und müssen bisweilen sogar Grundrechte beeinträchtigen. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei ist ein zwingender und zentraler Aspekt des demokratischen Rechtsstaats.“

Das sind die Prinzipien, auf denen unser Rechtsstaat fußt, und diese streichen Sie aus der Begründung heraus. Da müssen Sie einmal begründen, warum Sie das tun, Herr Kollege Schaus. So viel nur einmal zum Warmwerden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zweiter Punkt. Ich finde, wir haben diesen Komplex ausgiebig diskutiert. Wir haben das Für und Wider für Verordnung und Gesetzentwurf diskutiert. Wir sind nicht der Auffassung, dass wir das über einen Gesetzentwurf machen müssen. Ich verstehe, dass Sie diese politischen Spielchen gerne spielen möchten, weil wir jetzt etwas machen, bei dem Sie gern dabei wären. Aber wir machen das eben ohne Sie, weil wir Sie dafür nicht brauchen, Herr Kollege Schaus. Das ist einfach so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben das in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, und wir setzen das jetzt um. Das ärgert Sie, Herr Kollege. Aber damit muss ich Sie eben auch alleinlassen.

Deswegen, Herr Kollege Schaus, brauchen wir auch keinen Gesetzentwurf, weil wir es eben über eine Verordnung machen. Ich habe das schon gesagt. Der Innenminister ist da auf dem besten Weg. Im Übrigen müssen Sie doch einmal Folgendes erklären. Der Kollege Bauer hat das gerade hier auch schon getan. Jetzt erzählen Sie uns allen, wie wichtig dieses Anhörungsverfahren ist.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Sie erzählen, wie wichtig das Gesetzgebungsverfahren ist und wie wichtig die Beteiligung der Verbände und aller anderen ist. Und jetzt lese ich Ihnen einmal vor, was Sie in der 18. Wahlperiode zu dem gleichen Gesetzentwurf, den Sie abgeschrieben haben, gesagt haben. Zitat von Kollege Schaus: „Aufgrund der gemachten Erfahrungen halten wir eine unverzügliche Verordnung zur Kennzeichnungspflicht durch den Innenminister für unabdingbar und auf Grundlage der Berliner Erfahrung für die derzeit bessere Lösung.“

(Lachen bei der CDU)

Dann stellen Sie sich hierhin und erzählen uns allen, dass wir unbedingt ein Gesetz brauchen, damit wir alle Betroffenen einbinden. Beim letzten Mal haben Sie genau das Gegenteil von dem erzählt. Das müssen Sie doch einmal erklären, warum Sie das gerade hier tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Es gab eine lange öffentliche Debatte. Ich glaube, seit über 20 Jahren wird in diesem Land darüber diskutiert, ob man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kennzeichnet. Das macht man nicht aus Misstrauen den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegenüber, sondern das macht man, damit ein Polizeibeamter transparent den Bürgerinnen und Bürgern gegenübersteht. Das ist im Übrigen im Einzeleinsatz für den Polizeibeamten eine ständige Übung. Polizeibeamte tragen im Einzeldienst ein Namensschild. Die Frage, die wir hier regeln wollen, ist, wie das im geschlossenen Einsatz aussieht. Da haben wir uns darauf verständigt, dass es eine Kennzeichnung gibt, weil in solchen großen Systemen, in denen sich viele Menschen bewegen – – Da muss man auch noch einmal sagen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in überwiegender Anzahl ihren Job hervorragend, sehr engagiert und gut machen.

Es gibt aber in solchen großen Systemen immer Einzelne, die sich eben nicht korrekt verhalten. Um die herauszufinden, dafür ist die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte da.

Ich glaube, dass wir diesen Diskussionsprozess mit den Beamten jetzt führen müssen. Da gibt es berechtigte Interessen; sie sagen z. B.: Wir möchten, dass das so geregelt ist, dass keine Rückschlüsse auf uns als Person gezogen werden können, damit man sich an uns nicht rächen kann. – Das nehmen wir sehr ernst. Das sind Einwände, die kann man nicht vom Tisch wischen. Der Innenminister ist gerade dabei, diese Einwände mit den Beamtinnen und Beamten zu diskutieren. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.

Meine Damen und Herren, uns geht es darum, dass wir das möglichst gründlich regeln, dass wir das möglichst einvernehmlich regeln und dass wir es in Abstimmung auch mit den Beamtinnen und Beamten regeln. Das ist der Weg, auf dem wir uns bewegen.

Herr Kollege Schaus, ich habe überhaupt keine Angst davor, dass wir mit Ihnen in eine dritte Lesung gehen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke schön, Herr Frömmrich.

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