Inhalt

08.06.2011
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen

Frau Vorsitzende, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang der Debatte muss man festhalten, dass es durchaus erfreulich ist, dass auch die Beamtinnen und Beamten im nächsten und im übernächsten Jahr an der Einkommensentwicklung teilhaben sollen.

Wir haben hinsichtlich der Besoldung der Beamtinnen und Beamten immer die Auffassung vertreten, dass der Beamtenbereich dem Tarifbereich folgen sollte. Deswegen kann ich verstehen, dass es viele Aufgeregtheiten und auch viele E-Mails und Briefe von Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern gibt, die uns erreichen, in denen bemängelt wird – da ist auch die Kritik anzusetzen –, dass Sie von etwas abweichen, was Sie versprochen haben. Der Innenminister hat nämlich öffentlich versprochen – ich zitiere aus der „Frankfurter Rundschau“ vom 18. Mai –, die prozentuale Erhöhung werde „1 : 1 an die Beamtinnen und Beamten weitergegeben“. Herr Innenminister, dieses Versprechen, das Sie öffentlich gegeben haben, halten Sie mit dem, was die CDU- und die FDP-Fraktion heute hier vorlegen, nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Zweitens. Der Fairness halber muss man auch sagen, Sie setzen die Erhöhungen nicht so um, wie sie im Tarifbereich vereinbart worden sind. Im Tarifbereich gibt es die Erhöhung ab April; im Beamtenbereich soll es sie ab Oktober 2011 geben, also um sechs Monate verschoben. Im Jahr 2012 soll die Erhöhung für die Beamten von März auf Oktober verschoben werden – also noch einmal sieben Monate, in denen die Erhöhung nicht weitergegeben wird.

Des Weiteren ist es so, dass die Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro an die Beamtinnen und Beamten und 120 Euro an die Anwärterinnen und Anwärter nicht weitergegeben wird.

Man kann sich relativ schnell erklären, warum Sie das tun. Der Kollege Bauer hat es ja gerade angesprochen. Das wird natürlich damit begründet, dass die Haushaltslage des Landes so ist, wie sie ist, und dass man als Gesetzgeber darauf achten muss, einen Interessenausgleich herzustellen, und zwar zwischen den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die natürlich in ordentlichem Umfang an der Einkommensentwicklung teilhaben sollen, und dem Interesse des Landes, den Landeshaushalt im Einklang zu halten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum machen Sie ein solches Modell, das Sie uns hier vorgelegt haben? Warum greifen Sie nicht zu einem intelligenteren Modell, wenn Sie schon dem Gedanken verhaftet sind, dass Sie in dem Bereich auch auf die Kostenseite schauen wollen? Herr Innenminister, ich glaube schon, dass es ein Unterschied ist, ob man einem Beschäftigten auf einer A-6-Stelle – das sind in der letzten Altersstufe 2.191 Euro – die Einmalzahlung von 360 Euro wegnimmt, oder ob man Beamten in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11, also zwischen 5.300 und 11.300 Euro, 360 Euro wegnimmt. Da ist der Unterschied, und da ist die Gerechtigkeitslücke. Deswegen kritisieren wir das. Es ist ohne Sinne, was Sie hier gemacht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es stellt sich auch die Frage, warum man die Einkommenserhöhung auch bei den unteren Besoldungsgruppen auf Oktober verschiebt und keinen früheren Zeitpunkt wählt. Der Kollege Rudolph hat sich gerade auf das Amt eines Justizwachtmeisters bezogen. Für jemanden, der in diesen Gehaltskategorien arbeitet, ist die Aussetzung einer Erhöhung um sechs Monate und das Wegfallen von 360 Euro wirklich ein elementares Problem. Für den ist das viel Geld. In der B-Besoldung kann man durchaus darauf verzichten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es rächt sich hier auch ein bisschen, dass Sie in diesem Bereich in den letzten Jahren viel Stückwerk angerichtet haben und dass wir über mögliche Veränderungen im Beamtenbereich insgesamt bisher keine offenere und auch zielgerichtetere Debatte geführt haben. Die Vorschläge der Expertenkommission, die seinerzeit von Ministerpräsident Koch eingerichtet worden ist, liegen vor. Warum reden wir z. B. nicht darüber, den einfachen Dienst ganz wegfallen zu lassen, denn das sind wirklich Gehaltskategorien, bei denen es wirklich schwierig ist, auf Erhöhungen und Einmalzahlungen zu verzichten? Es ist z. B. auch die Frage zu stellen, ob man Gehaltserhöhungen aus dem Tarifbereich für die kleinen Gehaltsgruppen zeitnah übernimmt, während man bei den höheren Gehaltsgruppen darüber nachdenken kann, das eine oder andere auszusetzen.

Ich glaube, dass wir – wir werden das in der Anhörung tun – in diesem Bereich einmal grundständiger über das Gehaltsgefüge und über die Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten reden müssen. Es geht nämlich nicht nur darum, Tariferhöhungen mitzunehmen. Ich glaube, wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir den Bereich der Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamte sind, zukunftssicher machen. Wir werden in Zukunft auf einem wachsenden Arbeitsmarkt um gute Kräfte ringen müssen. Das heißt, wir werden auch andere Lohn- und Einkommenshöhen anbieten müssen, damit wir die Leute überhaupt dazu bewegen, im öffentlichen Dienst zu arbeiten.

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Herr Kollege Frömmrich, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Jürgen Frömmrich:

Wir müssen in dem Bereich wirklich konkurrenzfähig werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr gespannt auf die Anhörung. Ich glaube, dass man auch den Haushalt im Blick haben muss, wenn man solche Gesetze verabschiedet. Das muss man aber mit Sinn und Verstand, mit Augenmaß und so tun, dass keine Gerechtigkeitslücken entstehen, wie das bei Ihrer Regelung der Fall ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Frömmrich.

Kontakt

Zum Thema