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27.06.2012
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Redebeitrag des Herrn Kollegen Schaus war eigentlich ein Plädoyer dafür, dass wir dafür sein sollten, hier im Parlament über solche Dinge zu reden, solche Dinge also zu besprechen.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Denn nur so können wir deutlich machen, dass der Großteil dieses Parlaments die Einsätze aus humanitären Gründen unterstützen, die auf Anforderung internationaler Institutionen gemacht werden, und dass es wirklich nur ein kleiner Teil der Mitglieder dieses Parlamentes ist, die das nicht tun. Von daher war dieser Redebeitrag ein Plädoyer dafür, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu verabschieden. Herr Kollege Bauer, Sie sollten noch einmal darüber nachdenken.

(Beifall der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Abg. Nancy Faeser und Brigitte Hofmeyer (SPD))

Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der SPD. Denn das jetzt bestehende Verfahren ist für uns, die Mitglieder des Parlaments, nicht transparent, nicht nachvollziehbar.

Das vorgeschlagene Verfahren würde Transparenz herstellen. Es würde dann zu einem offenen Verfahren. Wir würden dann über die Entsendung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Auslandseinsätze diskutieren.

Es ist nicht die Privatangelegenheit der Landesregierung – und auch nicht die des Innenministers –, wo hessische Beamtinnen und Beamte ihren Dienst vollziehen und wo sie aufgrund der Anforderung internationaler Institutionen unterstützen. Vielmehr sind es unsere Beamtinnen und Beamte, die des Bundeslandes Hessen, die da entsendet werden. Von daher wäre es aller Ehren wert, dass wir hier im Parlament eine größtmögliche Unterstützung für diese Einsätze organisieren und das auch in einer Debatte klarmachen. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, von daher richte ich noch einmal an Sie den Appell, den Gesetzentwurf mit den Änderungen zu unterstützen, die die Kollegen gemacht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wenn man die Rede des Herrn Kollegen Schaus verfolgt hat, stellen sich schon Fragen: Was wollen Sie denn eigentlich in solchen Krisensituationen machen? Was wollen Sie eigentlich in Konfliktsituationen machen? Wie wollen Sie denn angesichts der verfahrenen Situation in den Ländern dort unterstützen? Wie wollen Sie dort helfen? Wie wollen Sie dort stabilisieren? Wie wollen Sie da unter Umständen befrieden? Wie wollen Sie den Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützen?

Auf diese Fragen müssen Sie Antworten geben. Sie wollen keine Einsätze des Militärs. Sie wollen keine Friedensmissionen. Sie wollen keine zivilgesellschaftliche Unterstützung im Hinblick auf den Aufbau zivilgesellschaftlicher Institutionen. Eigentlich wollen Sie auch keine Entwicklungshilfe.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Sie müssen die Frage beantworten, was Sie eigentlich wollen. Willi van Ooyen mit der Friedenstaube irgendwo hinzuschicken, wird nicht ausreichen. Das wird nicht ausreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich sage ausdrücklich, dass wir die Einsätze aus humanitären Gründen in Krisenregionen unterstützen.

(Zuruf des Ministers Boris Rhein – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

– Es ist gut, dass Ihr euch auch austauscht. – Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei diesen Einsätzen sehr gute Arbeit leisten. Wir wissen das sowohl aus den Gesprächen mit den Beamtinnen und Beamten im Ausland. Wir wissen das aber auch aufgrund der Rückmeldungen der internationalen Institutionen, dass da sehr gute Arbeit geleistet wird.

Herr Kollege Bauer hat leider nur über den Einsatz in Afghanistan geredet.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir haben Einsätze im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina gehabt. Mit diesen Einsätzen wurden in diesen Ländern stabilisierende Maßnahmen unterstützt. Dort wurden zivilgesellschaftliche Strukturen aufgebaut. Das geschah in Ländern, in denen es keine funktionierende Polizei gab.

Es ist doch wichtig, in solchen Ländern dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen, die sowieso schon durch Krieg und Auseinandersetzungen geschunden sind, wenigstens Sicherheit garantiert bekommen und ihnen eine ordnungsgemäße Arbeit der Polizei anheimgestellt wird. Das muss doch in unser aller Interesse sein. Von daher möchte ich noch einmal sagen, dass wir das unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Das ist natürlich in Afghanistan so gewesen. Das ist im Kosovo so gewesen.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Kürzlich waren wir mit dem Ministerpräsidenten in Israel und haben mit den Beamten geredet, die im Israel-Palästina-Konflikt eingesetzt sind. Wir haben mit Beamten im Kosovo geredet. Wir waren seinerzeit mit dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtags im Gespräch mit Personen in Albanien. Überall, wo wir mit den Beamten sprechen, wo wir aber auch mit den Betroffenen sprechen, stellt sich heraus, dass die Arbeit dieser Polizeibeamtinnen und -beamten gelobt wird. Es wird als Unterstützung beim Aufbau ihrer zivilgesellschaftlichen Institutionen angesehen. Meine Damen und Herren, nur bei Ihnen ist das nicht der Fall. Das müsste Ihnen doch zu denken geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Aus diesen Gründen unterstützen wir den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich. Denn es ist eben keine Privatangelegenheit der Landesregierung und es ist auch keine Privatangelegenheit des Innenministers, wo unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt werden. Eine Debatte darüber würde uns, wie gesagt, gut tun.

Frau Kollegin Faeser hat die versorgungsrechtliche Problematik angesprochen. Wir haben darüber nicht geredet, weil irgendjemand bei der SPD-Fraktion sich gefragt hat: Was machen wir denn jetzt einmal? – Vielmehr haben wir das getan, weil es vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Sache ein Urteil gegeben hat, das die Frage der versorgungsrechtlichen Regelungen betrifft und das die Frage der Beteiligung der Personalräte betrifft.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Es gab also etwas zu erledigen.

Sie haben dann mit einem Erlass nachgezogen. Ich glaube, dass ein Gesetz besser wäre.

Ich will noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was bei der Anhörung herausgekommen ist. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt, dass dieser Sachverhalt endlich einmal durch Gesetz geregelt werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich, dass endlich die Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt begonnen wird.

Wir haben uns mit juristischem Sachverstand umgeben und haben anerkannte Verfassungsrechtler zu diesem Thema befragt. Herr Prof. Denninger schreibt z. B. – vielleicht wollen Sie einmal zuhören –:

Es ist von Verfassungs wegen geboten, die Möglichkeit des Einsatzes von hessischen Polizeibeamten und -beamtinnen mit polizeilichen und eventuell anderen Aufgaben im Ausland durch ein förmliches (parlamentarisches) Gesetz zu regeln.

Herr Denninger fordert uns also ausdrücklich auf, das per Gesetz zu regeln.

Wir haben eine Expertise von Herrn Prof. Dr. Wieland. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne. Er schreibt:

Der Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland unterliegt dem Vorbehalt des Gesetzes, weil er eine wesentliche Frage betrifft.

Er schreibt dann weiter unten:

Der vorgelegte Gesetzentwurf schließt dementsprechend eine verfassungswidrige Regelungslücke. Er ist verfassungsrechtlich geboten.

Vizepräsidentin Ursula Hammann: 

Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.

Jürgen Frömmrich: 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, es ist nicht nur für uns wichtig, diesen Themenkomplex zu diskutieren und über die Einsätze und die Erfolge der Einsätze zu reden, sondern es ist auch verfassungsrechtlich geboten, wie uns der wissenschaftliche Sachverstand ganz deutlich gesagt hat, einen solchen Gesetzentwurf zu beschließen. Von daher möchte ich noch einmal an Sie, die Vertreter der Regierungsfraktionen, appellieren, den Gesetzentwurf mit den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. Ich glaube, es ist dringend notwendig, dass wir das parlamentarisch begleiten und das nicht der Landesregierung und dem Innenminister allein überlassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Ursula Hammann: 

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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