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23.09.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zu dem Siebzehnten und Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Großen und Ganzen schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Ich will versuchen, vielleicht noch zwei Aspekte mit einzubringen. Es ist von den Kollegen schon vorgetragen worden, dass wir es hier mit zwei Rundfunkstaatsverträgen zu haben, mit dem Siebzehnten und dem Achtzehnten. Der Siebzehnte Rundfunkstaatsvertrag beschäftigt sich mit der Gremienbesetzung des ZDF; und der Achtzehnte Rundfunkstaatsvertrag beschäftigt sich mit der Frage der regionalisierten Werbung. Ich höre, dass auch der Neunzehnte Rundfunkstaatsvertrag schon in Vorbereitung ist. Herr Kollege Dr. Wilken hat gerade angedeutet, dass wir uns demnächst mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschäftigen müssen.

Herr Kollege Dr. Wilken, das Problem bei diesen Staatsverträgen ist, dass sie 16 Bundesländer unter einen Hut bringen müssen, dass 16 Bundesländer dem gleichen Vertrag zustimmen müssen und sich irgendwann 16 Ministerpräsidenten zusammensetzen und dies vereinbaren müssen. Von daher können wir zwar fleißig debattieren, was aber am Ende herauskommt, wissen auch wir nicht so genau.

Von den Kolleginnen und Kollegen ist schon viel gesagt worden, was den ZDF-Staatsvertrag angeht. Wir setzen hiermit jetzt um, was uns das Bundesverfassungsgericht in Fragen der Staatsferne, der Vielfalt, der Aktualität sowie der Gleichstellung und der Transparenz aufgegeben hat. Das ist in diesem Bereich geregelt. Das ist gut so, und von daher wird das auch unsere Zustimmung finden. Wir werden dazu natürlich auch noch die Regierungsanhörung anschauen, aber der Regelungsbereich ist ja relativ überschaubar.

Der zweite Bereich, um den es geht, ist die Frage der regionalisierten Werbung. Da bin ich froh – Frau Kollegin Wolff hat es gerade gesagt –, dass wir auch in Hessen eine solche Regelung einführen und unsere Printmedien, unsere Verlage, in Hessen davor schützen, dass große Gesellschaften, die bundesweit ausstrahlen, regionalisierte Werbung senden und bei uns im Lande dann als Konkurrenz auftreten. Wir haben neulich auf Initiative der SPD – Herr Kollege Siebel und wir haben das gemeinsam diskutiert – die Lage der hessischen Verlage diskutiert. Auch haben wir uns damit beschäftigt, dass diese von fehlenden Werbeeinnahmen bedroht sind. Die haben es mit großem Konkurrenzdruck zu tun, die Verlage haben heute also große Schwierigkeiten, aus dem normalen Geschäft so viel Geld zu erwirtschaften, dass sie gute Printmedien, guten Journalismus anbieten können.

Wir stellen fest, dass in den Zeitungsverlagen permanent weniger Redakteure sind. Von daher glaube ich, dass wir gut daran tun, möglichst viele Verlage zu haben, die in Hessen auf dem Weg sind, um in unserem Bundesland eine breite Medienvielfalt zu haben, und dass wir gut daran tun, um unsere hessischen Verlage zu schützen, denjenigen einen Riegel vorzuschieben, die nach einem Gerichtsurteil die Möglichkeit nutzen wollen, als bundesweit agierende Unternehmen regionalisierte Werbung auszustrahlen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das, was wir hier vorliegen haben, ist sehr überschaubar. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube aber, dass wir diesen Staatsverträgen die Zustimmung geben werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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