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23.09.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatsminister Beuth, Herr Kollege Greilich und Kollege Heinz haben die Grundzüge dessen, was wir hier zu tun beabsichtigen, schon vorgestellt.

Die Änderung des Gesetzes ist notwendig, weil sich nach der Verabschiedung des ersten und des zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz herausgestellt hat, dass es an einigen Stellen Änderungsbedarf gibt. Ich stimme den Kollegen ausdrücklich zu: Die erste und die zweite Dienstrechtsmodernisierung waren umfangreiche Werke. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr gute Arbeit geleistet. Dort, wo umfangreichen Werke erarbeitet werden, werden aber eben auch Fehler gemacht. Bestimmte Dinge schleichen sich ein, werden irgendwann entdeckt und müssen abgestellt werden.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Das passiert, Herr Kollege, und deswegen stellen wir das ab.

Es sind insbesondere Probleme im Zusammenhang mit der Überleitung von den Dienstaltersstufen in die Erfahrungsstufen aufgetreten. Sowohl von den Gewerkschaften als auch von Verbänden gab es Hinweise, dass manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Zeitschiene Einkommensverluste erleiden. Darüber haben wir mehrfach auch im Innenausschuss diskutiert. Von allen Fraktionen wurde der Wunsch geäußert, Änderungen herbeiführen, wenn sich herausstellen sollte, dass Einkommensverluste auf der Zeitschiene eintreten, um den Versuch zu unternehmen, einen großen Teil – möglichst natürlich alle – dieser Probleme zu beseitigen. Das ist damals zugesichert worden. Wir versuchen jetzt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Ungleichheiten, die seinerzeit entstanden sind, zu heilen.

Ich glaube, das ist ein guter Weg, und ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir das, was wir den Verbänden und Gewerkschaften seinerzeit zugesagt haben, jetzt auch umsetzen müssen. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Wir haben im Vorfeld mit den Gewerkschaften und mit den Verbänden gesprochen. Wahrscheinlich werden wir nicht 100 % aller Fälle erledigen können, bei denen es bei der Überleitung zu Problemen gekommen ist, aber ich glaube, dass wir einen großen Teil der Probleme abfedern können. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird darauf näher eingegangen. Ich denke, dass uns die Gewerkschaften und die weiteren Anzuhörenden hierzu genauere Hinweise geben werden.

Der zweite Punkt, mit dem wir uns beschäftigen müssen, ist die Versorgungsrücklage. Auch darüber ist noch einmal nachgedacht worden. Das Verfahren ist relativ komplex, und wir wollen es ändern, die Rücklage auf dem Niveau von 2014 einfrieren und die Beträge nicht mehr einmal, sondern zweimal im Jahr zuführen. Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt, und er sollte auch Zustimmung finden.

Ein weiterer Punkt, den der Herr Minister angesprochen hat: die Beihilfeberechtigung. Wir verlängern die Anrechnungszeiten, insbesondere bei Mehrlingsgeburten und für die, die eine Pflegearbeit in der Familie leisten. Ich glaube, das ist eine gute familienpolitische Leistung und für die Betroffenen ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Der Herr Minister hat auch die Übernahme der Auszahlung von Schmerzensgeld durch das Land angesprochen. Wir haben immer wieder mit dem Fall zu tun, dass Beamtinnen und Beamte im Dienst verletzt werden und dann einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber Dritten haben. Den müssten sie zivilrechtlich durchsetzen. Es passiert manchmal, dass die Durchsetzung dieses zivilrechtlichen Anspruchs nicht funktioniert. Wir wollen jetzt ermöglichen, dass dieser Schmerzensgeldanspruch auf Antrag vom Dienstherrn im Vorgriff ausgezahlt wird und der Schmerzensgeldanspruch auf den Dienstherrn übergeht. Ich glaube, diese Regelung ist für die betroffenen Beamten richtig und wichtig. Wenn sie im Dienst verletzt werden, müssen wir sicherstellen, dass die Beamtinen und Beamten in diesen Fällen zu ihrem Schmerzensgeld kommen. Ich glaube, die Lösung, die wir hier gefunden haben, ist gut.

Alle Kollegen haben gesagt, dass sie sich auf die Anhörung freuen. Dem will ich mich anschließen. Ich glaube, wir werden viele Expertinnen und Experten zu diesem Themenkomplex hören. In der zweiten Lesung werden wir uns dann mit den dazu vorgelegten Änderungsvorschlägen beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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