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27.06.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es unangemessen, in welch kleinkarierter parteipolitischer Art und Weise über einen Punkt geredet wird, der, wenn Sie sich das einmal genau anschauen, sich damit befasst, dass im höchsten Maße in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger eingegriffen worden ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Dass in einer solchen Art und Weise von Ihnen versucht wird, hier Klamauk zu machen, finde ich unangemessen. Auch in Richtung von Herrn Schaus muss ich das sagen. Für mich ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie einen Antrag einbringen, mit dem sie fordern, dass der Ministerpräsident den Innenminister abberuft. Wenn Sie Kollegin Faeser zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass diese Forderung sehr gut aus dem Grundrechtsbruch abgeleitet ist.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Daraus eine kleinkarierte Nummer und kleinkarierte Parteipolitik zu machen, finde ich nicht angemessen. Im Übrigen tun Sie denen keinen Gefallen, die von diesem Polizeieinsatz betroffen sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir haben gestern sehr ausführlich über den Sachverhalt der Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt geredet. Den Kolleginnen und Kollegen der Union will ich noch einmal in Erinnerung rufen, worum es geht. Es geht um den Grundrechtsschutz aus Art. 8 Grundgesetz. Das Grundgesetz ist da sehr eindeutig. Es sagt, jeder darf sich friedlich und ohne Waffen versammeln. Das ist auch deutlich so. In der letzten Debatte habe ich gesagt, dass es vollkommen inakzeptabel ist, dass eine Gruppe von Leuten an der Demonstration teilgenommen hat, die mit Waffen und Wurfgeschossen bewaffnet waren. Das ist vollkommen inakzeptabel. Aber genauso inakzeptabel und unverhältnismäßig ist es, wegen einer Gruppe von 200 Leuten 10.000 Menschen ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu verweigern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das ist genau die Frage, mit der wir uns zu beschäftigen haben. Ist es verhältnismäßig, wegen einer Gruppe von Menschen, die sich durchaus nicht regelkonform verhalten haben, die inakzeptable Dinge mit sich getragen haben, 944 Menschen über zehn Stunden in einem Kessel festzuhalten und den anderen fast 10.000 Demonstrantinnen und Demonstranten über zehn Stunden nicht zu ermöglichen, ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auszuüben. Wenn das kein Grund ist, von einem Ministerpräsidenten zu fordern, einen Innenminister zu entlassen, der für diesen Polizeieinsatz die politische Verantwortung trägt, dann weiß ich nicht, wann wir diese Forderung noch einmal stellen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ich will das noch einmal in Erinnerung rufen. Wir haben es hier wirklich nicht mit einer Sache zu tun, über die man gerade mal so hinweggehen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach in Entscheidungen betont, wie hoch dieses Grundrecht gehalten wird und wie hoch die Hürden für Eingriffe in dieses Grundrecht sind.

Ich will Ihnen noch einmal den Satz aus dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitieren, damit Ihnen das noch einmal deutlich wird:

Steht nicht zu befürchten, dass eine Demonstration im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt, oder dass der Veranstalter und sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, bleibt für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitung durch Einzelne oder einer Minderheit zu rechnen ist.

Das ist die Beschlusslage des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie die Beschlusslage nehmen und mit dem vergleichen, was wir in Frankfurt gesehen haben, dann ist es sehr eindeutig, dass das ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Demonstrationsrecht der Bürgerinnen und Bürger gewesen ist. Dafür tragen dieser Innenminister und der Polizeipräsident in Frankfurt die politische Verantwortung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich habe immer gesagt, am Ende der Debatte nutzen wir alle parlamentarischen Mittel. Zu diesen parlamentarischen Mitteln gehört auch ein Untersuchungsausschuss. Wir wissen, wie es ist, wenn man Minderheit in einem Haus ist. Wir werden dafür sorgen, dass der Antrag der Linksfraktion, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, nicht an unseren Stimmen scheitert.

(Zuruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

An dem Einsetzungsauftrag habe ich Kritik, das sage ich auch ganz deutlich. Wenn die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN meinen, diese Debatte könnten wir nur in einem Untersuchungsausschuss zu Ende bringen, dann sollen sie das tun. Die GRÜNEN werden der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmen.

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir werden auch dem, was Kollegin Faeser für die SPD vorgetragen hat, zustimmen. Das ist die eigentlich richtige Konsequenz aus der Verletzung des Grundrechts aus Art. 8 GG.

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen zum Schluss kommen.

Jürgen Frömmrich:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Dieser Minister muss vom Ministerpräsidenten entlassen werden. Nicht mehr und nicht weniger. Im Sinne der Grundrechtsverletzungen finde ich das auch sehr schlüssig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Zurufe des Abg. Alexander Bauer (CDU) und René Rock (FDP))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.

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