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25.04.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es spät ist, vielleicht doch ein paar Anmerkungen zum Gesetzentwurf.

Jemand hat, als es am Anfang der Debatte um das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auch darum ging, dass das ein Gesetz ist, das uns lange begleiten wird, gefragt: Warum versuchen wir nicht, bei einem so wichtigen Werk einen Konsens zu organisieren? –

Ich muss dazu einfach sagen: Wenn man das will, muss man die Debatte anders anlegen. Herr Kollege Heinz, Sie haben das leider nicht gemacht. Bei einer Debatte, die breite gesellschaftliche Gruppen erreichen soll und bei der man im Parlament möglichst einen Konsens erzielen will, würde ich mir wünschen, dass Sie in diese Debatte diejenigen einbeziehen, die davon betroffen sind, und auch die politischen Parteien einbinden. Das haben Sie nicht gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Acht Jahre ist es her, dass eine Föderalismusreform durchgeführt wurde. Vier Jahre ist es her, dass uns die Mediatoren auf Bitten des ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch einen Vorschlag vorgelegt haben. Sie hatten vier Jahre Zeit, den Entwurf für ein Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vorzulegen und den Versuch zu unternehmen, eine große, breite Mehrheit dafür zu organisieren. Das haben Sie leider nicht gemacht.

Ich persönlich finde das schade; denn diejenigen, die in der Anhörung Kritikpunkte vorgetragen haben, haben gesagt, dass sie ihre Vorschläge gerne schon in der Regierungsanhörung gemacht hätten. Dann wäre die Chance, in diesem Gesetzgebungsverfahren gehört zu werden, vielleicht größer gewesen. Das haben Sie leider nicht gemacht; denn Sie haben ein mehr als 400 Seiten umfassendes Fraktionsgesetz entworfen. Ich glaube, das hat es noch nie gegeben.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Sie haben die Regierungsanhörung ausgeblendet. Das finde ich schade, gerade nach der Debatte der Mediatoren und nach der großen Zustimmung, die es in vielen Teilen gegeben hat. Ich habe in diesem Haus schon oft gesagt, dass viele Vorschläge, die die Mediatoren gemacht haben, gute Ansätze enthielten, die man auch gut und mit einer breiten Mehrheit im Gesetz hätte verankern können. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diesen Prozess so organisieren.

Sie haben nur wenige Interessenvertretungen einbezogen. Wie man hört, haben Sie zwar den Deutschen Beamtenbund eingebunden, die Gewerkschaften z. B. aber nicht. Ich finde, das macht man nicht, wenn man will, dass ein solches Werk im Konsens geschaffen wird. Ich glaube daher, dass eine ordentliche und grundständige Beratung gut gewesen wäre.

Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir letzte Woche die zweite Lesung vorbereitet haben. Sie haben uns am Montag die Auswertung der Anhörung zukommen lassen. Ich glaube, es waren 40 Anzuhörende anwesend. Die Anhörung hat vier Stunden gedauert. Am Montag haben wir das Protokoll bekommen. Einen Tag, bevor wir die Lesung haben, legen Sie uns einen dreizehnseitigen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vor und reden davon, das sei ein ordentliches Verfahren gewesen. Das glaube ich nicht. Das hätte man deutlich anders machen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will dazusagen, dass sauberes und ordentliches Regieren, bei dem man auch versucht, einen gesellschaftlichen Konsens zu organisieren, anders aussieht.

Ich glaube, das ist auch ein bisschen der Theorie geschuldet. Das ist durchsichtig; das kann man auch sagen. Das Vorgehen ist natürlich auch dem Wahltermin geschuldet: Sie wollen jetzt noch schnell das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf den Weg bringen. Demnächst wollen Sie auch schnell die Umsetzung der Tarifabschlüsse gesetzlich verankern, um die Beamtinnen und Beamten vor der Wahl gnädig zu stimmen. Herr Kollege Heinz, das wird Ihnen nicht gelingen; denn die Beamtinnen und Beamten können sich noch gut erinnern, was Sie in den vergangenen Jahren von Ihnen präsentiert bekommen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sie es angesprochen haben, will ich noch einmal auf die 2,8-prozentige Erhöhung eingehen. Man muss einmal darauf eingehen, wenn Sie hier immer andere Länder anführen. Ich finde eine Erhöhung um 2,8 % in Ordnung. Sie setzen aber die Einmalzahlung aus; das muss man deutlich sagen. Der Herr Innenminister hat bei der Vorstellung des Tarifabschlusses für die Angestellten gesagt, gerade das sei die Komponente, die die kleinen und mittleren Einkommen betreffe. Gerade das streichen Sie weg. Herr Kollege Heinz, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Beamtinnen und Beamten 2,4 Prozent dieser 2,8 Prozent selbst erarbeiten; denn das ist der Anteil, der für die Mehrarbeit veranschlagt werden muss. Es ist also nicht zu sehen, dass sie im Vergleich zu anderen Bundesländern viel mehr bekommen. Das ist eine Chimäre.

Ich will auf ein paar Punkte eingehen, über die wir, wie ich glaube, auch in der dritten Lesung noch einmal sprechen müssen. Dazu gehört z. B. das Altersgeld. Ich habe mehrfach danach gefragt. Ich glaube, die Mediatorinnen und Mediatoren haben einen interessanten Vorschlag gemacht. Ob das auch zum Wohle des Landes sein wird, weiß ich nicht; denn wir bilden relativ aufwendig gute, qualifizierte Beamtinnen und Beamte aus, und wenn diese dann wechseln, geben wir Ihnen sozusagen zur Belohnung die gute Altersversorgung für Beamte mit. Ich weiß nicht, ob das für das Land von Vorteil ist. Ich bin da eher pessimistisch.

Auch der Kollege Rudolph hat ein paar Punkte angesprochen. Ich glaube, wir müssen, was die ehrenamtliche Arbeit betrifft, nachsteuern. Die Praktiker haben auch Kritik an den Beurteilungen geübt. Der Vertreter des technischen Dienstes hat sich in der Anhörung deutlich geäußert. Im technischen Dienst fühlt man sich mit dem, was vorgelegt worden ist, nicht ausreichend gewertschätzt.

Die Ermächtigung zum Punkt Beihilfe ist ein Thema, über das wir noch einmal diskutieren müssen. Ich glaube nicht, dass das so geht. Auch das Teilen von Stellen ist ein schwieriger Komplex. Dass man es hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ermöglicht, Stellen zu teilen, ist schwierig; ich gebe das zu. Auch beamtenrechtlich wird es wahrscheinlich schwer zu organisieren sein. Aber ich glaube, wenn man es will, kann man es durchaus regeln.

Das sind die Punkte, die wir in der dritten Lesung aufgreifen werden. Wir werden sehen, wie die dritte Lesung ausgeht. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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