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23.05.2013
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Dienstrechtmodernisierungsgesetz

Herr Präsident, ich war so erschrocken von der großzügigen Einsparungsorgie, die der Kollege Rudolph gemacht hat, was die Frage der Redezeit angeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit der dritten Lesung. Ich glaube, dass die Grundargumente alle untereinander ausgetauscht worden sind. Es geht jetzt darum, den einen oder anderen Knackpunkt zu benennen. Ich will das für meine Fraktion gerne tun.

Nach langer Debatte und einer interessanten Anhörung mit vielerlei Facetten, die da vorgetragen worden sind, finde ich die Schlussfolgerung, die Kollege Rudolph daraus gezogen hat, die richtige, einige Punkte noch einmal aufzugreifen und sie auch anzunehmen. Das Verfahren in der Anhörung ist deutlich kritisiert worden. Ich finde auch, dass sich Regierungsfraktionen einmal überlegen sollten, ob das ein vernünftiger Umgang mit denen ist, die qua Gesetz angehört werden müssen, und zwar bei der Erstellung von solchen Gesetzentwürfen.

Es gab nämlich im Prinzip eine sehr breite Kritik von allen, dass sie vorher nicht in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden waren. Diese Kritik teilen wir. Es muss einem ja nicht passen, was die Verbände vortragen. Aber zum demokratischen Verfahren gehört es auch, dass man diese Verbände wenigstens anhört und dass sie Vorschläge machen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, das hat mit anständigem Regieren, wie wir es verstehen, wenig zu tun.

(Beifall des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zweiter Punkt. Es gibt viele Punkte, denen auch wir zustimmen. Das haben wir immer wieder betont. Vieles von dem, was Sie ins Gesetz geschrieben haben, sind aufgegriffene Vorschläge aus der Mediatorengruppe, die durchaus gut und sinnvoll sind. Es gibt einige Punkte, von denen ich meine, da hätte man sich noch mehr ins Zeug legen können, insbesondere in der Frage, wie wir in Zukunft den Wettbewerb um die schlausten Köpfe gewinnen können, was die Modernisierung dieses Dienstrechts angeht.

Es gab einen Vorschlag, den habe ich auch schon einmal in der Debatte genannt, den ich in der Frage der Gestaltung der Eingangsgehälter sehr gut finde, insbesondere bei denen, die bei uns als Beamtinnen und Beamte anfangen. Wir müssen demnächst mit den Privaten konkurrieren. Wir müssen da deutlich besser werden. Die Mediatoren hatten vorgeschlagen, dass man es dann auf der Zeitschiene abschmilzt, damit das kostenneutral wird. Ich glaube, dass das ein sehr guter Vorschlag gewesen ist.

Wo Sie sich einfach nicht bewegen, ist die Frage der Arbeitszeit. Wir unterstützen ausdrücklich den Vorschlag, den die Kollegen von der SPD gerade gemacht und hier vorgelegt haben, nämlich einen Einstieg in den Ausstieg der 42-Stunden-Woche.

Da ist Folgendes richtig – das haben auch wir immer gesagt –: Wir wollen das schrittweise machen. Wir wollen es bei denen machen, die am belastetsten sind. Das sind die Menschen, die in Schicht- und Wechselschicht arbeiten. Ich sage ausdrücklich, dass wir da die Kollegen der SPD unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das mit der Dienstbefreiung hat Herr Kollege Rudolph erwähnt. Das mit den Kindererziehungszeiten ist, so glaube ich, eine Selbstverständlichkeit. Alle reden von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dann sollte man das auch endlich wertschätzen und in das Gesetz hineinschreiben.

Ich komme zum letzten Thema, auf das ich eingehen will, das durchaus interessant ist. Ich finde es eigentlich schade, dass der Minister die Versprechungen, die er im Plenum macht, nicht einhält. Wenn man anbietet, Hilfestellung bei der Formulierung solcher Gesetzestexte zu geben, dann sollte man das auch einhalten. Der Regelungskomplex, der die Teilzeitarbeit hauptamtlicher Wahlbeamter betrifft, ist in der Tat ein schwieriger Komplex. Es ist nicht so, dass man das nicht regeln könnte. Aber es ist schwierig zu regeln.

Ein Knackpunkt besteht in der Frage, wie man dann das Abstimmungsverhalten im jeweiligen Beschlussorgan, also dem Magistrat, dem Kreisausschuss oder anderen Organen, aufteilt. Wie bekomme ich das hin? Wenn er/sie in Teilzeit arbeitet, hat er/sie dann nur eine halbe Stimme? Habe ich zwei halbe Stimmen? Das ist eine kommunalverfassungsrechtlich sehr schwierige Frage. Das ist durchaus schwierig zu lösen. Da hätte ich mir gewünscht, dass der Innenminister sein Angebot wahr gemacht hätte.

Aber wir erleben das sehr oft, was den Innenminister betrifft. Es gibt viele Ankündigungen und sehr wenig, was dann hinten dabei herauskommt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen das schon gesagt. Wir werden den Vorschlägen, die die SPD-Fraktion vorgelegt hat, zustimmen. Wenn diese Vorschläge eine Mehrheit finden, glauben wir, dass man dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen kann. Wenn Sie sie ablehnen, dann müssen Sie leider auf unsere Zustimmung verzichten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Frömmrich, vielen Dank.

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