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26.11.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Bezüge der Mitglieder der Landesregierung

Ich will ein paar kurze Anmerkungen dazu machen. Uns liegt ein guter Gesetzentwurf vor. Er befasst sich im Prinzip mit zwei Regelungsbereichen. Das eine ist die Frage: Was passiert mit Mitgliedern der Landesregierung, die in die Privatwirtschaft wechseln? Wie kann man ausschließen, dass es dabei Interessenkonflikte gibt? Es geht um die Anzeigepflicht beim Wechsel in die Privatwirtschaft. Wir haben dort eine gute Abwägung gefunden zwischen den Interessen der ausscheidenden Mitglieder und der freien Berufswahl. Wir wollen damit erreichen, dass Interessenkonflikte verhindert werden.
Wir haben hier eine gute Regelung gefunden. Wir sind das erste Flächenland in Deutschland, das überhaupt eine solche Regelung schafft.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz dient der Transparenz und dazu, Interessenkonflikte zu verhindern. Wir haben es ausdrücklich zeitlich begrenzt: Wir haben es an das Übergangsgeld gekoppelt und auf 18 Monate begrenzt. Das halte ich für eine gute Regelung.
Als Zweites haben wir die Nebentätigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zum Thema gemacht. Es gab immer wieder das Begehr, dass die Mitglieder der Landesregierung ihre Nebentätigkeiten öffentlich machen. Ich halte das für ein Anliegen, dem man durchaus nachkommen sollte. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Interesse daran – und dieses Interesse soll auch befriedigt werden –, zu wissen: Was machen eigentlich Mitglieder der Landesregierung neben ihrer Tätigkeit im Hauptamt?
Da geht es nicht einmal darum, dass man Misstrauen hegt, sondern es geht einfach um Transparenz. Viele Mitglieder der Landesregierung nehmen Nebentätigkeiten wahr, die sie qua ihres Amtes übernommen haben. Doch die Transparenz soll hergestellt werden. Auch das ist in diesem Gesetzentwurf gut geregelt.
Wir haben dazu eine umfangreiche Anhörung gehabt. In solchen Anhörungen gibt es natürlich immer einige, die sagen, man müsste das eigentlich noch schärfer regeln, man müsste eigentlich noch größere Zeiträume vorsehen. Aber wir sind, wie gesagt, das erste Flächenland, das überhaupt eine solche Regelung schafft. Schauen wir erst einmal, wie dieses Gesetz wirkt. Irgendwann kann man dann darüber reden, ob man da noch etwas verbessern muss. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg.
Ein Punkt wurde angemerkt, insbesondere von der VhU, also von der Vereinigung hessischer Unternehmer. Das ist die Frage: Warum regelt ihr das eigentlich nur für die Privatwirtschaft? Warum regelt ihr das nicht für die öffentlichen Betriebe?
Das hat uns durchaus zu denken gegeben. Das wurde in der Anhörung auch sehr dezidiert vorgetragen. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP haben dazu jetzt einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir werden diesem Änderungsantrag zustimmen, weil wir glauben, dass man solche Dinge nicht nur für die Privatwirtschaft regeln muss, sondern auch dann, wenn es darum geht, dass Mitglieder der Landesregierung in Gesellschaften wechseln, die zum großen Teil in öffentlichem Eigentum sind.
Mit dieser Änderung werden wir diesen Gesetzentwurf noch ein bisschen besser machen. Daher hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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