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26.05.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Änderung des Melderechts, des Polizeirechts und Änderungen beim Glücksspielrecht

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon mehrfach gesagt worden: Wir haben es hier mit verschiedenen Regelungskomplexen zu tun. Auf der einen Seite gibt es die Änderung des Melderechts, auf der anderen Seite gibt es Fragen, die das HSOG, also das Polizeirecht in Hessen, betreffen. Beim dritten Bereich geht es um Änderungen beim Glücksspielrecht.
Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Meldewesens Gebrauch gemacht und das bisherige Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 mit den wesentlichen Inhalten der Landesmeldegesetze in einem Bundesmeldegesetz zusammengeführt. Es werden sowohl Rechte und Pflichten von meldepflichtigen Personen als auch Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden geregelt. Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft, und deswegen müssen wir Regelungen zur Ausführung in Hessen treffen.
Da wir hier mit sehr vielen Regelungen zu tun haben, die den Zugriff zu Daten der Meldebehörden betreffen, ist ein besonderer Blick – Kollege Eckert hat es gerade schon gesagt – auf die datenschutzrechtlichen Belange zu werfen. Ich denke, dass wir in der Anhörung ausgiebig Gelegenheit haben werden, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu den getroffenen Regelungen zu befragen.
Ein weiterer Punkt für die Anhörung werden natürlich die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände sein. Die bundesrechtlichen Regelungen haben natürlich Auswirkungen auf die Meldebehörden der Städte und Gemeinden. Die Landesregierung ist im Vorblatt zu ihrem Gesetzentwurf auf dieses Thema eingegangen. Ich will aber betonen, dass es sich hierbei um ein Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz handelt. Der mögliche Mehraufwand beim Vollzug des Melderechts entsteht durch die Regelungen des Bundes und nicht durch die Ausführungsregelungen des Landes.
Ich denke, dass wir das mit den Kommunalen Spitzenverbänden trefflich diskutieren werden.
Die Änderungen des Bundesmeldegesetzes haben eine Vielzahl an Änderungen anderer Landesgesetze, aber auch an Verordnungen zur Folge. Auch dazu werden Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf getroffen.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem hessischen Polizeigesetz. Mit den §§ 13a und b des Gesetzentwurfs sollen Regelungen zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen sowie zu Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs getroffen werden. Dazu sollen Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit getroffen werden, soweit das nicht durch das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt ist. Auch das ist sicherlich ein sensibler Bereich. Auch da werden wir uns die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten sehr genau anschauen.
Herr Kollege Eckert hat das gerade eben auch gesagt: Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es aufgrund der aktuellen Sicherheitslage bei Großveranstaltungen besondere Vorkehrungen für die Sicherheit dieser Veranstaltungen bedarf. Deswegen sagen wir, dass man solche Regelungen in diesem Gesetz braucht. Gleichwohl sagen wir aber, dass, wenn man solche Regelungen trifft, sie dem aktuellen Datenschutzrecht natürlich nicht widersprechen dürfen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz von Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs soll der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich gehört werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung so vor.
Ein weiterer Aspekt sind die Regelungen hinsichtlich der Body-Cams. Die bestehende Regelung in § 14 Abs. 6 HSOG zum Einsatz der sogenannten Body-Cam soll jetzt noch um eine Regelung zur ‚Aufzeichnung der Tonübertragung ergänzt werden. Der Innenminister hat es gerade schon gesagt: Es hat sich herausgestellt, dass der Einsatz der Body-Cams präventiv wirkt. – Der Einsatz dieser Technik erhöht die Hemmschwelle zum Angriff auf Polizeibeamte. Durch die Speicherung der Tonaufzeichnung soll gerade diese präventive Wirkung verstärkt werden.
Körperlichen Attacken gehen meistens verbale Attacken oder Angriffe voraus. Eine Aufzeichnung der Kommunikation kann dazu führen, dass verbale Attacken und Beleidigungen der Vollzugsbeamten unterbleiben und Solidarisierungseffekte Dritter reduziert werden. Schließlich soll durch die Einführung einer dreistufigen Vorgehensweise, nämlich der kurzfristigen technischen Erfassung, der offenen Beobachtung und der Aufzeichnung, auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei der Body-Cam die sogenannte Pre-Record-Funktion genutzt werden kann.
Kollege Eckert hat es angesprochen: Meines Wissens war das ein ausdrücklicher Wunsch des Datenschutzbeauftragten. Wir würden damit einem Wunsch des Datenschutzbeauftragten nachkommen.
Für uns ist ein weiterer Aspekt sehr wichtig, der mit diesem Gesetz geregelt werden soll. Dabei geht es um die Änderung des Glücksspielgesetzes. Mit der Änderung des Glücksspielgesetzes werden wir die erste Grundlage für die Einführung einer Umweltlotterie in Hessen schaffen. Damit werden wir einen weiteren Aspekt der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und GRÜNEN umsetzen.
Die Überschüsse aus dieser Lotterie werden ausschließlich zum Zwecke der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes einzusetzen sein. Kollege Eckert, das betrifft gerade eben nicht die Destinatäre. Denn sie werden ausdrücklich an der Ausschüttung dieser Lotterie nicht teilnehmen. Deswegen würde das Aufkommen aus der Umweltlotterie dem Umwelt- und Naturschutz zugutekommen.
Nach unserer Auffassung wird das ein gutes und wichtiges Signal gerade an die Menschen sein, die sich ehrenamtlich für den Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Mit den Überschüssen aus dieser Lotterie werden dann viele wichtige und, ich hoffe, auch nützliche Projekte des Umwelt- und Naturschutzes finanziert werden. Ich glaube, das ist ein guter Tag für die Umwelt und den Umweltschutz in Hessen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollen viele Regelungen für viele Bereiche getroffen werden. Ich glaube, dass wir eine umfassende Anhörung zu diesen Bereichen beschließen werden. Eine umfangreiche Anhörung ist auch notwendig, gerade was den Datenschutz angeht. Wir haben das mehrfach angesprochen.
Ich glaube, wir sollten diesen Gesetzentwurf zügig beraten. Denn am 15. November 2015 wird das Bundesgesetz in Kraft treten. Ich glaube, dass wir mit der Umweltlotterie einen guten Schritt nach vorne gehen werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Herr Frömmrich, danke.

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