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24.09.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Änderung des Melderechts, des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Glücksspielgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Komplex am Dienstag hier ausgiebig diskutiert. Am Dienstag hatten wir zur Vorbereitung der dritten Lesung noch eine Ausschusssitzung.

Wir haben über die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen geredet. Dabei kam heraus, dass wir beim Meldegesetz einen Änderungsvorschlag unterbreitet haben, wonach wir bei der Weiterleitung von personenbezogenen Daten an die Religionsgemeinschaften nicht über das hinausgehen, was im Gesetz des Bundes geregelt ist. Das ist eine gute Regelung.

Auch die Zuverlässigkeitsprüfung haben wir geregelt. Im Hinblick auf die vielen Einrichtungen, die wir gerade haben, auch die Flüchtlingseinrichtungen, müssen wir die Zuverlässigkeitsprüfung dafür regeln, auch für andere öffentliche Stellen. Ich glaube, auch das war unstrittig.

Die Aufzeichnung von Notrufen haben wir so geregelt, dass wir sie nicht für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nutzen.

Das alles sind Anregungen aus der Anhörung. Dann verstehe ich den Vorwurf nicht, die Koalitionsfraktionen werten die Anhörung nicht aus und übernehmen keine Anregungen in Gesetzentwürfe.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben einen weiteren Bereich neu geregelt – die Kollegen sind darauf eingegangen –, nämlich den Einsatz der Bodycam. Aber auch da haben wir uns auf den Teil der Regelungen beschränkt, der schon Gesetz steht, nämlich die Bestimmungen betreffend die Identitätsfeststellung. Ich will es noch einmal zu erläutern versuchen, wie ich es auch im Ausschuss getan habe. Wir haben bei der Erprobung der Bodycam gemerkt, dass sie präventiv wirkt, dass Menschen, die gewisse Handlungen vornehmen oder auch gewalttätig werden wollen, von ihrem Tun ablassen, wenn ein Aufzeichnungsgerät in der Nähe ist. Da die Bodycam präventiv wirkt, gehört die entsprechende Regelung in das „Gefahrenabwehrgesetz“, das HSOG, das der Gefahrenabwehr dient. Deswegen haben wir diesen Passus unverändert gelassen.

Wir haben auch mit den Beamtinnen und Beamten selber geredet, die auf Streifen gehen. Frau Kollegin Goldbach hat sogar einmal eine gesamte Nachtschicht mitgemacht und die Beamtinnen und Beamten begleitet. Es ist uns aufgefallen – das ist auch intensiv diskutiert worden –: Tonaufzeichnungen sind deswegen von Belang, weil aggressivem Verhalten meist verbale Verunglimpfungen, Beschimpfungen vorangehen. Deshalb ist es wichtig, dass diejenigen, die einer Beamtin oder einem Beamten gegenübertreten, nicht nur sehen, dass da eine Kamera ist, sondern auch wissen, dass der Ton aufgezeichnet wird. Von daher ist es auch zum Zweck der Gefahrenabwehr notwendig, dieses Mittel einzusetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir alles unternehmen müssen, damit solche Handlungen gegen Beamtinnen und Beamten unserer Polizei erst gar nicht unternommen werden. Ich denke, dass Maßnahmen, die präventiv wirken, die unsere Beamten schützen, damit es erst gar nicht zu Übergriffen kommt, sinnvoll sind. Deshalb wollen wir diesen Bereich so regeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Drittens. Das Prerecording. Herr Kollege Greilich, an der Stelle ich verstehe Sie wirklich nicht. Die Eingriffsbefugnis für das Prerecording ist die gleiche wie die für das Aufzeichnen der Maßnahme. Daher kann der Eingriff beim Prerecording gar nicht schwerer sein als bei der Aufzeichnung. Vielleicht muss man Jurist sein, um Ihre Argumentation zu verstehen, aber ein normaler Mensch versteht das nicht. Zumindest mir leuchtet das nicht ein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, wir haben eine umfangreiche Anhörung dazu durchgeführt, wir haben viele Anregungen der Verbände aufgenommen, wir sind auf die Einlassungen der Gewerkschaften eingegangen. Deswegen glaube ich, dass wir am Ende einen guten Gesetzentwurf zur Abstimmung vorlegen. Ich kann Sie nur bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Heike Habermann:

Vielen Dank.

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