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30.05.2012
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch zu diesem Themenkomplex kann man sehr sachlich über die Dinge reden, die in diesem Gesetzentwurf geregelt worden sind. Der Minister hat es ausführlich dargestellt: Auf der einen Seite geht es um das Beitreiben von Forderungen der Justiz mithilfe privater Unternehmen und auf der anderen Seite geht es um die Gebührenerhebung für Angelegenheiten der Notare.

Wenn man sich einmal vergegenwärtigt, dass dem Land Hessen pro Jahr zweistellige Millionenbeträge verlorengehen, weil diese nicht beigetrieben werden können – man schätzt es auf 13,5 Millionen Euro bis 15,9 Millionen Euro in den vergangenen drei Jahren –, dann ist es aller Ehren wert, wenn sich eine Landesregierung Gedanken darüber macht, wie diese Kosten eingetrieben werden können.

Was hier vorgeschlagen worden ist, wird zumindest zu Diskussionen im zuständigen Ausschuss führen; wir haben es gerade schon angekündigt. Insbesondere die Frage, in welchem hoheitlichen Bereich wir uns damit bewegen, wo wir in Grundrechte eingreifen und ob private Dritte das überhaupt leisten können – diese Debatte haben wir bzw. Sie seinerzeit mit Dr. Jürgens sehr ausführlich geführt. Dafür gibt es auch eine ganze Menge an Belegen, gerade von denen, die sich hier geäußert haben; das kann man aus Ihrem Gesetzentwurf und den Stellungnahmen sehr genau erkennen.

So halten es beispielsweise die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main für fraglich, ob die Regelungen des § 4 Abs. 1 „eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung für den mit der Weitergabe von Schuldendaten verbundenen Grundrechtseingriff seien“. Das ist schon ein Hinweis, den man, wie es der Staatsminister gerade getan hat, nicht einfach so abtun kann. Das muss man intensiv diskutieren und sich Sachverstand in den Ausschuss holen. Daher glaube ich, dass uns eine Anhörung im zuständigen Ausschuss gut tun wird.

Auch der Deutsche Anwaltsverein hat sich dazu geäußert, er kritisiert insbesondere die Frage des Umgangs mit Daten – also datenschutzrechtliche Belange, die hier in der Debatte stehen –, obwohl im Gesetzentwurf steht, dass die jetzt geplante Regelung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgesprochen sei. Gleichwohl habe ich schon gehört, dass es bei Juristen unterschiedliche Meinungen zu gleichen Sachverhalten gibt. Vielleicht ist es also aller Ehren wert, sich auch mit diesem Themenkomplex noch einmal inhaltlich zu beschäftigen.

Dass nun die Inkassounternehmen als Profiteure dieses Vorschlags Ja sagen, es für einen richtigen Weg halten und im Prinzip sagen, das alles sei viel zu detailliert, es könne noch offener sein – das liegt wohl daran, dass es an der Sache wenig zu meckern gibt, wenn man positiv betroffen ist. Aber auch darum sollte man sich noch einmal im Detail kümmern. Unsere Fraktion wird diesen Bereich des Gesetzes sehr kritisch betrachten und begleiten. Ich glaube, dass man sich im zuständigen Ausschuss Gedanken darüber machen und Sachverstand einladen sollte.

Hinsichtlich des zweiten Punktes, um den es hier geht, kann ich die Kritik der Kollegin von der SPD nicht so wirklich verstehen. Wenn Sie unser Konzeptpapier zu Finanzen lesen, dann sehen Sie, dass wir sagen: Die Finanzen eines Landes in Ordnung zu bringen ist ein Dreiklang aus Einnahmeverbesserung, Effizienzsteigerung und Einsparungen.

Vor diesem Hintergrund muss man sagen: Im Bereich der Einnahmeverbesserungen gibt es hier Vorschläge, die zumindest schlüssig erscheinen. Es wird eine Dienstleistung von den Gerichten für die Notare erbracht, und für diese unterschiedlichen Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben. Wenn ich zum Notar gehe und ihn darum bitte, eine Dienstleistung zu erbringen, dann ist es in der Regel auch so, dass ich eine Rechnung bekomme, die ich zu begleichen habe. Daher sollte man diesen Bereich positiv sehen.

Ich habe mir auch angesehen, wie Sie die Gebühren berechnet haben. Es kann nicht behauptet werden, dass es exorbitant hohe Gebühren seien. Hier ist sehr schlüssig dargelegt worden, wie und mit welchen Stundensätzen diese Gebühren zustande kommen und wie gewisse Arbeitsvorgänge in den Gerichten zu Buche schlagen; das Ganze ist hochgerechnet worden. Daher ist unterm Strich sehr schlüssig dargelegt worden, wie diese Gebühr erhoben wird.

Dass natürlich ausgerechnet an diesem Punkt die Interessenvertretung der Notare sagt, das sei ein Vorschlag, den man so nicht umsetzen sollte, ist auch verständlich. Es wäre eine schlechte Interessenvertretung, wenn sie sagen würde: „Hurra, ihr nehmt uns Geld ab, damit sind wir zufrieden, nehmt uns noch mehr ab“, das werden sie nicht tun. Für mich ist dieser Bereich schlüssig und plausibel. Aber das Gesetz werden wir im zuständigen Ausschuss ja auch noch intensiv diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

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