Inhalt

15.12.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ein Ritt durch das gesamte Beamtenrecht und durch die hessische Beamtenbesoldung der vergangenen Jahrzehnte.
Ich will am Anfang feststellen – das kann man sogar nachlesen –, es gibt Statistiken, die vom DGB herausgegeben werden, was den Vergleich der Bundesländer bei der Besoldung angeht. Da befinden sich hessische Beamtinnen und Beamte im oberen Mittelfeld: Platz 3, Platz 4. Das kann sich durchaus sehen lassen. Hessischen Beamten geht es im Vergleich zu anderen Bundesländern wirklich gut.
(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Ich will noch einen Punkt ergänzen: Ich würde bei der Frage, was man dem einen oder anderen vorwirft, immer schauen, wo man selbst tätig ist und was man selbst macht. Ich glaube, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Hessen eine gute Ausstattung haben. Ich sage gleich auch noch einiges zu dem Gesetzentwurf, den wir hier vorgelegt haben und in dem wir viele Verbesserungen vorsehen. Aber ich glaube, hessische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden gut entlohnt und gut ausgestattet. Das kann sich im Bundesvergleich durchaus sehen lassen.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass sich ein Beamter der Bundespolizei freuen würde, in der Besoldungsgruppe zu sein, nach der hessische Beamtinnen und Beamte bezahlt werden – um nur einmal zu sagen, wie besoldet worden ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zu tun – Herr Greilich hat es gerade zu Recht gesagt –, der im Prinzip das nachbessert, was das Erste und das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz hinterlassen haben. Es ist bei komplexen Verfahren so, dass man nachsteuern, redaktionell anpassen und Dinge ergänzen muss. Das hat die Landesregierung gemacht.
Das war ein guter Entwurf. Wir haben als Fraktion dazu beigetragen, dass er noch besser wird. Ich glaube, das kann sich sehen lassen, was wir für die Beamtinnen und Beamten in Hessen machen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Ich habe das hier schon einmal gesagt: Bei der Debatte vorhin hat man sich beklagt, dass man nicht auf die Anzuhörenden gehört hat. In diesen Gesetzentwurf haben wir Dinge aufgenommen, die von den Anzuhörenden vorgetragen worden sind. Man muss sich bei der Wahl der Argumente immer entscheiden: Entweder man ist schusselig, weil man nachbessert, oder man ist arrogant und nimmt keine Anzuhörendenvorschläge auf. Für eines dieser Argumente sollte man sich entscheiden,
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf der Abg. Günter Rudolph (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE))
statt immer gerade das zu nutzen, was einem besser passt.
Jetzt noch einmal zu den hessischen Beamtinnen und Beamten. Wir führen hier zum ersten Mal die Regelung ein, dass der Dienstherr, wenn ein hessischer Beamter in einem Einsatz zu Schaden kommt und einen zivilrechtlichen Anspruch gegen denjenigen hat, der ihn verletzt hat, sagen kann: „Wir übernehmen das Geltendmachen dieses zivilrechtlichen Anspruchs“, und zwar ab einer Größenordnung von 500 Euro. Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben damit eine Lösung geschaffen, mit der wir uns – finde ich – sehen lassen können. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt, den wir hier regeln, ist die Vergütung der Mehrarbeitszeit. Von vielen Gewerkschaften, auch von Beamtinnen und Beamten der Polizei, wird immer wieder gesagt: Wir haben einen großen Berg von Überstunden. – Das ist bei der Polizei einfach so – viele ungeplante Einsätze. Wir haben es mit Großeinsätzen zu tun, die sehr aufwendig sind und bei der Polizei sehr viele Überstunden zur Folge haben.
Wir haben jetzt die Möglichkeit geschaffen Überstunden zu vergüten. Wir haben dann auch gemeinsam mit der SPD in den Haushaltsentwürfen einen richtig großen Betrag – 15 Millionen Euro – bereitgestellt, um Übersunden auszugleichen. Da kann man doch nicht allen Ernstes sagen, dass wir für die hessischen Beamtinnen und Beamten und gerade für die Polizei nichts unternehmen. Das kann man wirklich nicht sagen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir tragen damit im Übrigen der besonderen Belastung der hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten Rechnung. Wir gehen an die Erschwerniszulage heran. Ich will das gar nicht verhehlen: Das ist eine Forderung, die die SPD schon mehrfach gestellt hat. Der Unterschied ist nur, dass wir es jetzt umsetzen, weil wir es uns vorgenommen haben, und dass wir gesagt haben: Sobald wir die Möglichkeit sehen, in diesem Bereich etwas zu tun, setzen wir es um.
Wir machen mit der DuZ etwas, was ich richtig finde und was auch notwendig ist. Man muss für die Menschen, die bei uns als Beamtinnen und Beamte besonders belastet sind, die Wochenenddienste und Nachtdienste machen – die also an den Tagen arbeiten, an denen wir anderen alle frei haben –, eine Lösung findet, damit man diese besondere Belastung besonders ausgleicht. Das machen wir mit diesem Vorschlag. Ich glaube, das ist ein sehr guter Schritt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir werden mit diesem Gesetz eine Erschwerniszulage für operative Dienste schaffen. 150 Euro Zulage für die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei, die in operativen Einheiten zuständig sind – das ist doch nicht nichts. Herr Kollege Rudolph, sich hier vorne hinzustellen und so zu tun, als würden wir für die hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nichts machen, ist geradezu aberwitzig.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Dann will ich noch etwas zu den Vorschlägen sagen, die wir zu dem Bereich machen, zu dem auch Forderungen von den Gewerkschaften gekommen sind. Wir übernehmen für das Personalvertretungsgesetz ein paar wichtige Punkte: Wir gehen, was den Begriff der Beschäftigung betrifft, die geringfügige Beschäftigung an. Wir schauen, wie arbeitnehmerähnliche Personen zu behandeln sind. Hier gehen wir auch auf einen Vorschlag ein, der vonseiten der Gewerkschaften gemacht worden ist.
Wir gehen ein Problem an, das eigentlich seit vielen Jahren diskutiert wurde: Freistellungen in der Fläche – also da, wo Personalräte in der Fläche tätig sind. Das betrifft besonders die Polizei und den Forst. Das gehen wir mit einer Regelung an und kommen damit einer Forderung des Gewerkschaftsbundes nach.
Meine Damen und Herren, wir gehen bei der Frage der Kostenteilung – –
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
– Mit Ihnen rede ich gar nicht, das ist verlorene Liebesmüh. Darf es ein bisschen mehr sein, Opposition? Das ist hier nicht wirklich die Opposition, mit der man sich beschäftigen kann und mit der man Inhalte austauscht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir haben eine Forderung, die schon seit vielen Jahren strittig war: die Fortbildung für Gewerkschaftsvertreter in den Schulen.
Das ist die Frage: Zahlt das der Schulträger, d. h. die Kommunen, oder zahlt es das Land? Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, dass das Land die Kosten für diese Fortbildungen übernimmt.
Wir haben uns mit Beschäftigtenbegriff beim Hessischen Rundfunk befasst: Alle, die in dem Bereich tätig sind, wissen, dass es schon seit vielen Jahren strittig ist, ob der Personenkreis nur die umfasst, die ständige freie Mitarbeiter sind, oder ob es auch die betrifft, die ohne Bestandsschutz beim Hessischen arbeiten.
Das sind also viele Punkte, die wir auf Anregung der Gewerkschaften übernommen haben. Nicht ohne Grund schreibt der DGB:
Gabriele Kailing, die Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen begrüßt die Pläne von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes … als ersten Schritt in die richtige Richtung.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
„Die Regierungsparteien erkennen in begrenztem Umfang
– das ist eben bei Gewerkschaften so –
die Notwendigkeit einer Modernisierung des Personalvertretungsrechts durch Ausweitung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte an.“
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU –Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Das kann man doch einfach einmal lesen. Dann steht da – deswegen verstehe ich das überhaupt nicht –:
Kailing forderte die Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag auf, sich diesen moderaten Weiterentwicklungen nicht zu verschließen und ihre Zustimmung zu erteilen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU –Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Das ist auch richtig. Meine Damen und Herren, warum machen Sie es denn nicht?
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Präsident Norbert Kartmann:

Herr Kollege Schaus.

Jürgen Frömmrich:

Ich habe doch gesagt, dass ich mich mit Ihnen nicht beschäftige.
(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Das machen die Gewerkschaften, obwohl sie über andere Punkte mit uns im Streit liegen. Das machen sie, obwohl sie sagen, sie seien nicht mit dem einverstanden, was wir in Bezug auf die Erhöhung der Bezahlung machen. Sie beschweren sich auch bei anderen Punkten, über die sie gerade mit uns diskutieren, weil wir sagen, dass wir sie wegen Haushaltszwängen nicht umsetzen können.
Aber die Gewerkschaftsvorsitzende sagt hier sehr deutlich, sie findet, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass man diesen Schritt in die richtige Richtung unterstützen soll. Sie fordert Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auf, diesen moderaten Änderungen zuzustimmen. Da frage ich mich: Warum machen Sie das eigentlich nicht?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Unter dem Strich finde ich, wir haben hier gute Lösungen gefunden. Ich würde mir wünschen, dass dieses Gesetz eine breite Mehrheit in diesem Hause findet.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Kontakt

Zum Thema