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23.09.2015

Eva Goldbach: Hessisches Transparenzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns eine Freude, zu sehen, dass die SPD tatkräftig an der Umsetzung unseres Koalitionsvertrags mitarbeitet. Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Stephan Grüger (SPD))

Dabei muss man aber betonen, dass Ihr Gesetzentwurf nicht wirklich neu ist, sondern genau dem Entwurf entspricht, den Sie in der 18. Wahlperiode schon einmal eingebracht haben. Ein paar sprachliche Glättungen gibt es, stilistisch ist er leicht verbessert, aber ansonsten ist es genau das Gleiche, also ein alter Hut mit einem neuen Band.

(Zuruf des Abg. Stephan Grüger (SPD))

Wir haben mit unserem Koalitionspartner, der CDU, vereinbart, dass wir die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auswerten und zur Grundlage eines Gesetzes für Hessen machen wollen. Das werden wir auch tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

Da wir die Regierungskoalition sind, entscheiden wir, wann wir welches Gesetz umsetzen, und lassen uns von Ihnen weder hetzen noch treiben.

(Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Ich erinnere an Ihre Kritik von gestern, dass Sie uns gesagt haben, wir würden Gesetzesvorhaben zu schnell durchführen.

(Zurufe von der SPD)

Präsident Norbert Kartmann:

Meine Damen und Herren, bitte.

Eva Goldbach:

In diesem Fall ist es Ihnen zu langsam. Entscheiden Sie sich, was Sie wollen. Wir machen unser Tempo, und das ist in jedem Fall vernünftig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

Schauen wir, worum es inhaltlich eigentlich geht. Klar, die öffentliche Verwaltung handelt immer für das Gemeinwohl und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen gibt es ein gemeinsames Interesse. Herr Kollege Rudolph, ich würde auch nicht polarisieren zwischen Bürgern und Verwaltung, vielmehr ist es ein gemeinsames Interesse. Das möchte ich betonen. Es ist das Interesse, dass die richtigen Entscheidungen für das Gemeinwohl getroffen werden und dass die Umsetzung dieser Entscheidungen auch gut funktioniert.

Das reicht von der Ausweisung neuer Baugebiete über die Einführung einer Biotonne bis hin zum Bau oder auch einmal zur Schließung von Schulen. Wir können sehen, dass in den letzten Jahrzehnten ein ganz neues Verständnis des Verwaltungshandelns entstanden ist. Dieses alte Amtsgeheimnis, das auch ein Instrument der Macht war, existiert nämlich nicht mehr. Auch das schicksalsergebene Dulden der Bürgerinnen und Bürger ist zum Glück nicht mehr so wie früher da. Das gehört zum Glück der Vergangenheit an.

(Zuruf des Abg. Stephan Grüger (SPD))

Ich finde es interessant und auch sehr gut nachvollziehbar, dass nach den Erfahrungen der Menschen in der DDR mit den abgeschotteten Behörden gerade dort als erstes auf der Landesebene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt wurden.

Sie haben vorhin aufgezählt, wo es das noch nicht gibt und gesagt, nur in Hessen gebe es das nicht. Was ist mit den von der SPD mitregierten Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen? – Baden-Württemberg befindet sich gerade in der Anhörung. Niedersachsen hat noch keines.

Dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger stehen viele Verwaltungen grundsätzlich erst einmal positiv gegenüber. Ich glaube, das kann man so sagen. Das gilt auch auf kommunaler Ebene.

Wir haben in den letzten Jahren viele neue Angebote entstehen sehen. Das sind zum einen Datenangebote im Internet, oder auch Informationen in anderer Art und Weise. Die Kernpunkte, über die die Verwaltung auf kommunaler Ebene jetzt schon immer informiert, sind Wasserver- und -entsorgung, Abfallentsorgung und auch Bauleitplanung. Wir sehen, dass diese Informationsangebote auch wieder das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger anregen. Deswegen entsteht da ein Austausch, der für beide Seiten sehr fruchtbar sein kann. Das ist kein Gegeneinander.

Richtig ist: In Hessen haben wir bisher kein Gesetz, das die Informationspflicht landesweit regelt. Auf kommunaler Ebene gibt es sehr viele freiwillige Angebote.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt nur für die Behörden des Bundes. Das ist klar.

Morgen werden wir den Entwurf des Umweltinformationsgesetzes beraten. Das wird das einzige Gesetz sein, das wir haben werden, das tatsächlich für ganz Hessen als Landesgesetz gelten wird. Aber da geht es eben nur um Umweltinformationen. Das ist der Zugang zu Umweltinformationen.

(Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

– Verehrter Herr Kollege, wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass wir das einführen werden. Wir werden das auch tun.

(Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

Ich erläutere gerade, warum wir das tun werden und warum wir das für sinnvoll halten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

Wir sehen, dass es auch Kommunen gibt, die schon entsprechende Satzungen haben. Das gilt z. B. für den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Da muss dann z. B. auch genau geprüft werden, ob die sich ausschließen würden. Das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern gelten weiterhin die Regelungen der Kommunen, sofern diese günstiger oder besser für die Bürger sind. In anderen ist das nicht der Fall. Auch das werden wir sehr genau prüfen.

(Zuruf des Abg. Tobias Eckert (SPD))

Wir müssen eben auch feststellen und sehr genau abgrenzen, wo die Grenzen der Informationsfreiheit sind. Das sind klar personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Ganz klar ist aber auch: Das wird nicht für solche Personen und Unternehmen gelten, die Auftragnehmer der Verwaltungen sind. Denn gerade da wollen wir eine Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hinbekommen, damit sie sehen, wie die Steuergelder und das Geld der öffentlichen Hand verwendet wird, wer die Aufträge bekommt und wer sie ausführt.

Weiterhin werden Daten der Gerichte, der Steuerbehörden, der Strafverfolgungsbehörden und des Verfassungsschutzes ausgenommen sein. Herr Rudolph, ich glaube, da waren Sie mit uns einig.

Ich komme zum Zeitplan für die Umsetzung. Wir arbeiten an einem sehr guten Gesetzentwurf, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir lassen uns nicht hetzen. Wir lassen uns nicht treiben. Ich habe ein paar Themen aufgeführt, die gründlich zu prüfen sind. Vor allen Dingen wollen wir auch den Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes oder des Transparenzgesetzes – je nachdem, wie wir es nennen werden – intensiv mit den Vertreterinnen und den Vertretern der Kommunen und der Kommunalen Spitzenverbände diskutieren. Wir wollen es ihnen nicht einfach vor die Füße werden.

Das werden wir machen. Dafür werden wir uns die angemessene Zeit nehmen. Wir freuen uns darauf, zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Opposition hier dann die parlamentarischen Beratungen durchzuführen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Judith Lannert und Claudia Ravensburg (CDU))

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