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24.11.2015

Eva Goldbach: Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Warnecke, ich muss Sie enttäuschen, wir haben das Kommunalinvestitionsprogramm nicht aus Frust oder Ärger gestrickt, sondern an der reinen Freude an der Unterstützung der hessischen Kommunen, so wie diese Regierungskoalition und diese Landesregierung es immer machen.
(Lachen bei der SPD)
Diese Maßnahme reiht sich nahtlos in eine Reihe weiterer Aktivitäten ein, die die hessischen Kommunen unterstützen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Da sind zum einen die Schulden in der Vergangenheit aufgenommen worden. Da hilft das Land Hessen mit dem Kommunalen Schutzschirm mit einem Volumen von 3,2 Milliarden Euro. Damit haben wir geholfen, die Schulden der Vergangenheit zu bewältigen. Mit dem neuen KFA, über den wir uns hier schon ausführlich unterhalten haben, gewähren wir den Kommunen eine bedarfsgerechte und vor allen Dingen eine dauerhaft gleichmäßige Finanzierung für ihre Haushalte. Das ist das, was diese Landesregierung und die Regierungskoalition für die laufenden Einnahmen der Kommunen tun. Das ist Gegenwartsbetrachtung.
(Unruhe bei der SPD)
Selbstverständlich gibt es einen Investitionsstau. Das haben Sie sehr schön aus dem Gesetzentwurf vorgelesen. Natürlich wollen wir auch den Kommunen dabei helfen, Investitionen in die Zukunft zu tätigen.
(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))
Deswegen haben wir dieses Kommunalinvestitionsprogramm, das zusammen mit den Bundesmitteln ein Volumen von über 1 Milliarde Euro hat.
Die Vorteile des hessischen Programms liegen in der Flexibilität. Der Bund hat relativ enge Förderkriterien gesetzt. Im Straßenbau geht es dabei vor allem um Lärmschutzmaßnahmen wie Flüsterasphalt oder Lärmschutzwände.
Wir wissen, dazu haben wir auch die kommunale Familie gefragt, dass die Kommunen eher Geld für die Sanierung kaputter Straßen, für den Bau von Radwegen, für die Unterstützung des ÖPNV oder für neue Verkehrskonzepte wie Elektromobilität brauchen.
Da sollen die Kommunen flexibel sein. Das wollen wir ihnen ermöglichen. Außerdem können sie investieren in Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung – auch ein ganz wichtiger Punkt für uns. Es gibt auch noch eine Öffnungsklausel für sonstige kommunale Infrastruktur. Das halte ich für sehr wichtig; denn damit gewährleisten wir, dass jede Stadt, jede Gemeinde und jeder Kreis da investieren kann, wo es am Nötigsten ist.
Ein weiterer Vorteil ist, dass im Gegensatz zu den alten Konjunkturprogrammen SIP und ZIP auch begonnene Maßnahmen und Planungen unterstützt werden können. Bei den alten Programmen war es so, dass nur komplett neue Investitionsmaßnahmen gefördert wurden, aber wir wissen, wie lange die Fristen sind, um größere Investitionen zu planen, Leistungsverzeichnisse zu erstellen, Ausschreibungen zu machen bis hin zur Vergabe. Deswegen können auch schon geplante Investitionen getätigt werden.
Bei unserem Landesprogramm profitieren im Übrigen alle Kommunen und nicht nur, wie bei dem Bundesprogramm, die finanzschwachen Kommunen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Einen weiteren Vorteil hat der Herr Kollege von der CDU schon erwähnt: dass die kommunalrechtlichen Genehmigungen schon erteilt sind. Die WIBank wird, wie sie es auch bei den anderen Konjunkturprogrammen gemacht hat, die Abwicklung übernehmen. Deswegen wird es reibungslos über die Bühne gehen.
Kommen wir noch einmal zu der Anhörung. Da ist mir erst einmal eines aufgefallen. Ich war nicht da, weil ich einen anderen Termin für den Landtag hatte, habe mir aber das gesamte Protokoll durchgelesen. Herr Decker hat so schön festgestellt: Es gab nur Anzuhörende. Das stimmt schon bedenklich. Die Bewertung der kommunalrechtlichen Investitionserfordernisse ist eine rein männliche Betrachtungsweise.
(Zurufe von der SPD)
– Da wundern Sie sich. – Was heißt das jetzt? Wir haben vorhin über Gleichberechtigung gesprochen, über Frauen. Auch da müssen wir sagen: Hier fehlt ganz deutlich eine Sichtweise der Frauen in den Kommunen, vor allem in Bezug auf Investitionserfordernisse.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Alle Anzuhörenden haben sich grundsätzlich positiv zu dem Programm geäußert. Ich glaube, das kann man so sagen. Dann fiel es der Opposition ein bisschen schwer, den Anzuhörenden kritische Aussagen zu entlocken. Sie bewiesen zum Teil, dass die Oppositionellen den Gesetzentwurf nicht genau gelesen hatten. Vieles hatte sich dann geklärt. Insgesamt muss man sagen: Es gab nicht viel Kritik.
Die Presseerklärungen der Opposition hätten wir Ihnen auch gleich schreiben können. Wir hatten uns schon darüber unterhalten und überlegt, ob wir das vielleicht als zusätzlichen Service anbieten. Denn es war klar: Es gibt eigentlich nichts mehr zu meckern. Was bleibt denn zu kritisieren? – Ganz klar: Es ist nicht genug, es ist nie genug.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss sagen, es ist genug: Es ist genug der unsachlichen Kritik, genug der verzweifelten und erfolglosen Angriffe.
(Zurufe von der SPD)
Dieses Programm ist einmalig in Deutschland. Es hilft den Kommunen ein großes Stück weiter und reiht sich nahtlos in die Unterstützung der hessischen Kommunen durch die Landesregierung und die Regierungsfraktionen ein. Es bleibt nur zu sagen: Schwarz-Grün ist und bleibt eine verlässliche Partnerin der hessischen Kommunen.
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Lachen des Abg. Timon Gremmels (SPD))

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