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21.04.2016

Eva Goldbach: Aktuelle Stunde – Neue Regeln für die hessische Feuerwehr – Seniorinnen und Senioren leisten Hervorragendes im Ehrenamt

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir irgendjemanden hier im Raum oder die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne fragen würden, was die Aufgaben der Feuerwehr sind, würde, wie aus der Pistole geschossen, die Antwort kommen: retten, löschen, bergen, schützen. – Woher wissen wir das? Wir wissen das, weil wir alle einmal von Feuerwehrleuten unterrichtet wurden, oft schon im Kindergarten, spätestens in der Grundschule. Viele von uns haben Feuerwehrmuseen besucht. Genau das beschreibt die Aufgaben, die auch ältere Menschen in der Feuerwehr noch gut erledigen können.
Wir haben die Fakten schon gehört. Bisher musste jeder mit Vollendung des 60. Lebensjahrs aus dem aktiven Dienst ausscheiden, konnte die Dienstzeit aber bis zum 65. Lebensjahr verlängern lassen. Leider gibt es aber keine bundesweit einheitlichen Regelungen, sondern die Altersobergrenzen in den Ländern variieren zwischen der Vollendung des 60. und der Vollendung des 67. Lebensjahres. Es gibt leider auch noch keine Flexibilisierungskorridore.
In Hessen bleibt neben der Möglichkeit der Verlängerung der Dienstzeit ein Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilungen. Nach dem Wechsel in die Ehren- und Altersabteilungen hat man aber einen verminderten Versicherungsschutz. Genau darum geht es. Klar war: Wir wollen, dass die Feuerwehrleute, die nach dem 60. Lebensjahr weiterarbeiten wollen, einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Das hat das hessische Innenministerium jetzt zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse geregelt.
Ich finde es wichtig, noch einmal zu sagen, welche Aufgaben ältere Feuerwehrleute ausführen können: Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten, Gerätewartung, Verwaltung, Ausbildung von Feuerwehrleuten, Pressearbeit und die Dokumentation der Geschichte der jeweiligen Feuerwehren.
Es gibt drei wesentliche Gründe, warum diese Regelung für die freiwilligen Feuerwehren sehr gut ist. Erstens. Die Mitgliederzahlen sinken. Wir haben mit dieser Regelung ein Potenzial von etwa 9.000 Feuerwehrleuten erschlossen. Das sind die Menschen, die sich in dem Alterskorridor zwischen 61 und 70 Jahren befinden. Sie können jetzt gut versichert weitermachen.
Zweitens. Wir alle reden ständig über den demografischen Wandel. Gerade im ländlichen Raum haben wir das Problem, die Strukturen irgendwie zu erhalten. Strukturen zu erhalten heißt unter anderen: Wir brauchen Feuerwehren und ihren Nachwuchs vor Ort. Es gibt aber nicht mehr so viel Nachwuchs bei den Feuerwehren und den Jugendfeuerwehrorganisationen. Wir haben zum Glück eine steigende Zahl junger Mädchen und Frauen, die in den Feuerwehren mitmachen. Das finde ich prima. Deshalb ist es ein logischer Schritt, ältere Feuerwehrleute im Dienst zu lassen. Wir nutzen ihre Kompetenz und ihr Wissen und können damit die Strukturen, die wir unbedingt brauchen, länger und besser erhalten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Noch einmal zurück zur Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen. Es ist doch schön, wenn jemand, der 65, 68 oder 70 Jahre alt ist, den Kindern anschaulich von Bränden und Unfällen erzählt, die passiert sind, und sie darin schult, selbst vorbeugenden Brandschutz zu betreiben. Ich denke, dass wir aus dem reichen Erfahrungsschutz älterer Menschen einen großen Gewinn ziehen können.
Drittens. Die neue Regelung ist gut gegen Altersdiskriminierung. Wir treten in Deutschland gegen jegliche Form der Diskriminierung ein, gegen die Diskriminierung von Frauen, gegen die Diskriminierung von Menschen mit Handikaps, gegen die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Diskriminierung älterer Menschen ist aber leider immer noch gang und gäbe, sei es bei der Einstellung in die Berufswelt, sei es im täglichen Leben, sei es leider – wie hier – im Ehrenamt. Beim Ehrenamt haben wir eine gute Gelegenheit, gegen Altersdiskriminierung vorzugehen.
Wer älter ist, ist deswegen nicht schlechter – im Gegenteil. Wir brauchen ältere Menschen. Mit dieser Regelung tun wir eine Menge gegen diese Art der Diskriminierung und beziehen ältere Menschen mit ihrem Erfahrungsschatz in das aktive Ehrenamt, hier: bei den Feuerwehren, ein. Auf dem Weg zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung ist noch ein gutes Stück zu gehen, aber ich denke, mit einem verbesserten Versicherungsschutz haben wir einen großen Schritt getan.
Es sieht zwar nur wie eine ganz kleine Regelung aus, aber das ist für uns im ländlichen Raum ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der Strukturen und zur Einbeziehung der älteren Menschen, um gemeinsam für die Feuerwehren in Hessen und ihre Zukunft zu wirken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach.

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