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24.09.2015

Eva Goldbach: Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, ein bisschen Ruhe in die Debatte zu bringen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Punkt 1. Wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass wir in den Kommunen gemeinsam mit den Kommunen dafür sorgen werden und wollen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben realisieren können. Das schließt auch die Ausübung eines Mandats ein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD))

Dazu stehen wir. Herr Rudolph, Herr Bauer hat gerade gesagt, im Ausschuss beraten wir ohnehin Änderungen der HGO. Er hat auch gesagt, wir werden diesen Gesetzentwurf, den die Grünen 2003 schon einmal eingebracht haben, noch einmal beraten und prüfen.

(Günter Rudolph (SPD): Das hat er so nicht gesagt! Die LINKEN sollen diesen Gesetzentwurf den Spitzenverbänden zusenden!)

Jetzt schauen wir uns einmal an, wie das generell geregelt ist. Ich habe recherchiert, wie das in anderen Bundesländern läuft. Erstaunlicherweise gibt es in keinem anderen Bundesland eine vergleichbare Regelung.

(Zuruf der Abg. Sabine Waschke (SPD))

Es ist immer nur der allgemeine Passus enthalten, dass einer Mandatsträgerin oder einem Mandatsträger alle entstehenden Aufwendungen und Kosten zu erstatten sind.

Man kann § 35a Hessische Gemeindeordnung so auslegen, dass die besonders hohen Aufwendungen von Mandatsträgern mit Behinderungen erstattet werden müssen. Ein bisschen schwierig finde ich es, dass sich das auf sachliche und finanzielle Hilfen bezieht.

Was heißt das konkret? – Sie haben zu Recht gesagt, es habe einen Kollegen gegeben, der auf den Rollstuhl angewiesen sei, und es habe bauliche Maßnahmen gegeben, um ihm die Teilnahme zu ermöglichen. Das ist völlig in Ordnung. Ich möchte den Blick aber einmal auf eine Kommune lenken. In meinem Kreistag, dem ich angehöre, haben wir auch einen Kollegen, der im Rollstuhl sitzt. Es ist nicht so, dass wir einen Raum in einem Gebäude haben, den wir umbauen können. Wir touren durch den gesamten Kreis, durch sämtliche Bürgerhäuser. Das ist ein Problem. Das würde bedeuten, wir müssten allen Gemeinden vorschreiben, wie die Orte, an denen Sitzungen stattfinden, auszusehen haben.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Tatsächlich ist es so, dass dieser Kollege niemals ein Problem damit hatte, sein Mandat auszuüben. Was ich damit sagen will, ist, natürlich müssen wir es den Menschen ermöglichen. Die Frage ist nur, wie das die Kommunen machen und ob wir nicht erst einmal mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern sprechen müssen, wie wir zu einer vernünftigen Regelung kommen können.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Aus meiner Zeit in einer Kreisverwaltung, in der ich mit Schulen zu tun hatte, habe ich gesehen, was es heißt, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen. Das heißt eben nicht nur Rampen und Fahrstühle zu bauen, sondern im Zweifel heißt das auch, jemand mit Gehörschäden muss in die Lage versetzt werden, in einem Raum, der dafür eigentlich nicht geeignet ist, zu hören und zu verstehen. Das geht weiter mit Menschen mit starken Sehbehinderungen bis hin zu Blindheit, die in die Lage versetzt werden müssen, vielleicht durch Brailleschrift und spezielle Computer. Das alles muss gemacht werden.

Wir stehen dazu, das ist keine Frage, und da dürfen auch die Kosten keine Rolle spielen. Aber letztlich muss die Kommune es umsetzen, weswegen wir sehr stark dafür plädieren, genau das – wie finden wir eine einvernehmliche Lösung, um das in Zukunft mit den Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden zu regeln – umzusetzen.

(Zuruf der Abg. Sabine Waschke (SPD))

Ich finde auch Ihre Idee gar nicht schlecht, einmal zu prüfen, ob das vielleicht durch einen Erlass geht, Herr Rudolph. Das alles werden wir dort gemeinsam besprechen, und ich denke, dass wir da zu einer guten Regelung kommen. Es gilt ganz klar, dass die GRÜNEN und auch unser Koalitionspartner dazu stehen, dass niemand aufgrund seiner Behinderung daran gehindert werden darf, ein Mandat oder ein kommunales Mandat auszuüben – dazu stehen wir.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Michael Boddenberg und Holger Bellino (CDU))

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