Inhalt

13.07.2016

Frank-Peter Kaufmann: Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat, wie es eines Ministers Aufgabe ist, im Zusammenhang und sehr anschaulich alle Aspekte dieses Problems geschildert. Bei dem Gesetzentwurf geht es in Wahrheit um sehr viel kleinere Brötchen – oder um sehr viel kleines Karo gar –:
(Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))
Durch die zeitliche Befristung der Geltungsdauer auf fünf Jahre wird eine derzeit bestehende Befristung auf sieben Jahre aufgehoben. Das ist sozusagen der materielle Kern des Gesetzentwurfs. Das ist nicht sehr dramatisch. Es stehen wahrscheinlich auch nur relativ wenige Fälle dahinter: die Fälle, in denen privilegierte Anwesen aufgegeben wurden und nicht innerhalb von sieben Jahren nach ihrer Aufgabe eine Umnutzung erfolgte, die nach dem Bundesrecht möglich ist. Um eine solche Umnutzung auch später noch möglich zu machen, möchte man diese Befristung jetzt aufheben.
Wir begrüßen das aus einem ganz einfachen Grund: Es reduziert ein Stück weit die Bürokratie vor Ort; denn es ist nicht mehr notwendig, zu prüfen, wie lange ein Anwesen, das ehemals privilegiert war, nicht mehr betrieben wird. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass der Bauernverband das vorgeschlagen hat.
(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))
Kollege Lenders, das konnte – sagen wir einmal – in diesen Kreisen durchaus an der einen oder anderen Stelle zu vielerlei Auseinandersetzungen führen, nach dem Motto: Das stimmt doch gar nicht, der Betrieb ist schon länger stillgelegt usw. – Diese Schwierigkeiten werden wir jetzt los, und das ist sinnvoll. Wenn man an der einen oder anderen Stelle dafür sorgen kann – ich nehme an, das wird in Hessen kein Massenphänomen werden –, dass Anwesen sinnvoll genutzt werden, die ansonsten dem Verfall preisgegeben werden, ist das gut.
Deswegen finden wir auch den Gesetzentwurf gut. Nur werden wir damit nicht die Welt aus den Angeln heben. Das muss uns allen klar sein.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann.

Zum Thema