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03.03.2010

Frank Kaufmann zur Änderung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es mit dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz z in der Tat mit einem typischen Fachgesetz zu tun, das – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch in diesem Saal kaum einer durchschaut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe so weit, zu vermuten, dass niemand das Geoinformationsgesetz richtig durchschaut. Dabei wissen wir schon, dass Geoinformationen sehr wichtige Daten für die Planung und Gestaltung unserer Umwelt sind. Deshalb ist der Inhalt dieses Gesetzes hoch bedeutsam.

Umso bedauerlicher ist es, dass die Parlamentarier letztendlich darauf angewiesen sind, das zu glauben, was ihnen die Fachleute dazu erzählen. Auch die Verfasser dieses Entwurfs, die im Ministerium sitzen, haben, soweit es irgend geht, von der europäischen Richtlinie abgeschrieben. Das heißt, sie haben sie direkt übernommen. Das bedeutet immer, dass eine eigenständige Durchdringung zumindest nicht optimal gelungen ist.

Wir erleben, dass, bedingt durch das Abschreiben und das Streben nach einer – vermeintlichen – Bundeseinheitlichkeit, für Hessen ganz unsinnige Vorschriften in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Ich meine die Ergänzung zu § 31 Abs. 1 Nr. 4. Da ist im Zusammenhang mit den Geodatensätzen auch von den physikalischen Bedingungen der Ozeane die Rede: Strömungsverhältnisse, Salinität und Wellenhöhe spielen da eine Rolle. Nun wissen wir seit einiger Zeit vom leider zu früh verstorbenen Matthias Belz, dass Hessen zwar von Freunden umzingelt ist, aber keinen Zugang zum Meer hat.

Leider wurde bei der Formulierung des Gesetzentwurfs dieser Fakt ignoriert – alles wegen der Einheitlichkeit. Es ist nicht schön: Die Einheitlichkeit wird hier hochgehalten, obwohl sie gar nicht gegeben ist.

Der Musterfreistaat im Süden regelt das – damit komme ich auf den Punkt, den Herr Schork schon angesprochen hat – was der Hessische Datenschutzbeauftragte bei uns moniert hat, durchaus anders. Es geht hier um den Schutz der personenbezogenen Daten bzw. der vertraulichen Informationen. Der Streitpunkt ist in der Tat – das setzt sich bis zum Schluss fort –, dass der Datenschutzbeauftragte auch noch in seiner allerletzten Stellungnahme sagt – es hat eine ganze Reihe von Diskussionen davor gegeben; das wurde bereits erwähnt –:

Aus datenschutzrechtlicher Sicht halte ich eine Einschränkung des behördlichen Zugangs zum Schutz personenbezogener Daten für geboten.

Klarer kann man es eigentlich nicht sagen. In Anbetracht der Zeit, in der wir leben, und angesichts dessen, was wir heute in der Presse zu dem entnehmen konnten, was das Bundesverfassungsgericht gestern zu personenbezogenen Daten insgesamt und den Aspekten, die dabei zu berücksichtigen sind, gesagt hat, machen Sie es sich zu leicht, verehrter Herr Kollege Schork, wenn Sie erklären: Nach der Abwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass das alles unproblematisch ist und dass man deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen kann.

Wir GRÜNE sagen: Wenn bei einem Fachgesetz von inhaltlich großer Wichtigkeit, bei dem aber, wie gesagt, die Durchdringungstiefe durch die Abgeordneten zwangsläufig gering ist, einer unserer ausgewiesenen Fachleute in Sachen Datenschutz, nämlich der Datenschutzbeauftragte selbst – es waren nicht die Mitarbeiter, sondern er hat die Stellungnahme, die ich Ihnen eben vorgetragen habe, höchstpersönlich unterschrieben –, meint, so gehe es nicht, erlauben wir uns ebenfalls, zu sagen: So geht es nicht.

Hier könnte man für die Benutzerinnen und Benutzer bzw. für diejenigen, denen die Daten eigentlich gehören, eine freundlichere Regelung treffen, indem man die behördliche Verwendungsmöglichkeit auf eine sinnvolle Weise einschränkt. Dies ist von der Regierung abgelehnt worden und wird auch wohl von der Mehrheit abgelehnt werden. Demzufolge bekommen Sie unsere Stimmen zu diesem Gesetzentwurf nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann.

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