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17.07.2009

Frank Kaufmann zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! All das, was Herr Kollege Rudolph schon ausgeführt hat, würde reizen, weiter blumig zu ergänzen. Ich werde das auch ein bisschen tun.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will zunächst einmal ganz ernsthaft sagen: In der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten, und die feiertagsgesetzliche Regelung gehört inhaltlich in den gleichen Kontext, haben wir alle – bei diversen Debatten, die wir schon hatten – die eine oder andere Befürchtung geäußert, die sich nicht bewahrheitet haben, in allen Richtungen. Insoweit gibt es einen guten Grund, wo immer man in der Vergangenheit gestanden haben mag, zu sagen: Die Regelung, die zurzeit besteht, sollte unverändert so bleiben. Alle haben sich, wenn Sie so wollen, zu Recht geschüttelt. Es gab am Anfang auch im Handel Versuche, an verschiedenen Stellen dies und jenes zu machen. Da hat sich jetzt eine relativ stabile Situation eingespielt. Alle sind zufrieden – nur einer nicht. Ich glaube, das ist sogar eine Person: Das ist Herr Staatsminister Hahn, früher FDP-Vorsitzender, der nicht nur einmal, sondern wiederholt sonntagnachmittags dringend seine Videos braucht.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich weiß nicht, welche Videos es sind, aber der Druck scheint groß zu sein.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Bei den Videoverleihern selbst ist überhaupt kein Interesse vorhanden, weil die Relation von Aufwand und zu vermutenden Ertrag am Sonntag so schlecht ist, dass niemand unter den Druck kommen will, aufmachen zu müssen, sodass alle froh sind, dass die Reglung so ist, wie sie ist. Nur das können Sie in  Ihren ideologischen Festlegungen nicht akzeptieren.

Meine Damen und Herren, nun kam das Unglück, wie es kommen musste. Die CDU hat ein neues Problem entdeckt – da lese ich Ihnen noch vor, was Herr Bouffier nicht nur im Jahr 2005, sondern letztmals im Jahr 2008 dem Landtag vorgetragen hat –: und das ist der Gründonnerstag.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– Ich wette, er kommt wieder. – Es geht bei dem, was der Minister vorgetragen hat, also nicht nur um die Videotheken.

Was mich jetzt wundert, ist, denn der Herr Innenminister ist normalerweise relativ fix darin, Probleme zu lösen, was ihn daran hindert, den Kommunen per Erlass deutlich zu machen, jede Art von Sondernutzungen und alle genehmigungspflichtigen öffentlichen Ereignisse gründonnerstags nach 20 Uhr nicht mehr zuzulassen. Solche Feuerwerksgeschichten usw. sind dann ade. Stattdessen kommt jetzt die CDU auf die Idee, zu sagen: Da müssen wir das Gesetz ändern.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Die FDP, die immer für mehr Freiheit und nie für weniger Freiheit ist, sagt: Na prima, aber dann kommen jetzt die Hahnschen Videotheken aber wirklich und endlich rein.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Verbindung ist doch offenkundig. Man kann an dieser Stelle nur sagen: Lassen Sie es sein. Regeln Sie das Problem für den Gründonnerstag auf dem Verwaltungswege, was geht. Lassen Sie ansonsten die Finger von dem Gesetz, das sich gerade gut eingespielt hat. Für die Portalwaschanlagen gilt Ähnliches.

Herr Kollege Greilich, für die Videotheken, die zunehmend sowieso noch in Probleme kommen werden, weil die Technik nämlich längst darüber hinweg ist und man mittlerweile seine Filme aus dem Netz herunterladen kann, gilt, dass auch der Druck des Kollegen Hahn auf diese Weise erleichtert werden könnte. Das brauchen wir nicht.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, es kommt nicht so oft vor, deswegen darf ich zum Abschluss vortragen, was uns der Herr Innenminister am 28. August 2008 – das ist ein gutes Jahr her, an Goethes Geburtstag – zum Besten gegeben hat. Ich zitiere:

Herr Kollege Hahn, Sie haben recht, es gibt natürlich veränderte gesellschaftliche Umstände. Aber diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung, von der ich ausgehe, dass niemand sie in Zweifel zieht, hat eine Grundbedeutung. Das heißt, dass an Sonn- und Feiertagen gerade nicht geöffnet wird und dass eine Ausnahme ganz besondere Bedingungen braucht.

– Absatz –

Diese besonderen Bedingungen kann die Landesregierung beim Thema Videotheken wirklich nicht erkennen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Sie haben die Beispiele schon gehört. Sie können sich

– Das ist immer noch Originalton Volker Bouffier. –

natürlich sonntags Videofilme anschauen. Das ist kein Problem. Das werden wir niemandem verbieten wollen und können.

– Zwischenruf von –

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

– Das steht alles im Protokoll. Dann setzt der Innenminister weiter fort –

Die Frage ist nur: Warum müssen wir am Sonntag eine Videothek öffnen?

Meine Damen und Herren, die Antwort des Innenministers auf diese Frage, warum er es jetzt anders sieht als vor einem Jahr, auf diese bin ich auch gespannt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

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